953. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017
A
- 1. Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in der nachstehenden Fassung anzunehmen:
- a) Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (vgl. BT-Drucksache 18/7823) für eine überwiegend generalistische Pflegeausbildung, in der die drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheit- und Kinderkrankenpflege zu einem Berufsbild zusammengeführt werden sollen, ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat.
Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vom 26. Februar 2016 (vgl. BR-Drucksache 020/16(B) )
- b) Der Bundesrat sieht für die Sicherung einer qualitativen Pflegeversorgung und der damit verbundenen notwendigen Pflegeberufereform dringenden Handlungsbedarf. Dafür ist es erforderlich, dass eine Reform der Pflegeausbildungen beschlossen wird, in der pflegewissenschaftliche Erkenntnisse sowie übergreifende pflegerische Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen und Pflegesettings vermittelt werden.
- c) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, damit das Gesetzgebungsverfahren zu einem Abschluss kommt.
- a) Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (vgl. BT-Drucksache 18/7823) für eine überwiegend generalistische Pflegeausbildung, in der die drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheit- und Kinderkrankenpflege zu einem Berufsbild zusammengeführt werden sollen, ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat.
B
- 2. Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.