Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur

Europäische Kommission Brüssel, den 20. Juni 2007
Vizepräsidentin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. Dezember 2006 mit dem Beschluss des Bundesrates zum

In Übereinstimmung mit der Entscheidung der Kommission, welche die nationalen Parlamente auffordert, auf ihre Vorschläge zu reagieren, um die politische Willensbildung und Rechtsetzung auf europäischer Ebene zu verbessern, begrüßen wir diese Gelegenheit, auf Ihre Anmerkungen einzugehen. Ich füge die Stellungnahme der Kommission bei. Ich hoffe, mit dieser Antwort auch einen Beitrag zu Ihren Debatten im Bundesrat zu leisten.

Ich sehe der Fortsetzung unseres politischen Meinungsaustausches erwartungsvoll entgegen.


Mit freundlichen Grüßen
Margot Wallström

Europäische Kommission Brüssel, im Juni 2007

Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM (2006) 569 -
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur

Die Kommission dankt dem Deutschen Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur1.

In seinem Schreiben vom 15. Dezember 2006 stellte der Deutsche Bundesrat fest, dass in Deutschland die vier im Vorschlag vorgesehenen Verfahren für das Sicherheitsmanagement bereits praktiziert werden. Die bestehenden Vorschriften in Deutschland entsprächen den Anforderungen des Vorschlags oder gingen teilweise sogar darüber hinaus. Die Einführung neuer Regelungen in diesem Bereich würde daher im Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip stehen. Darüber hinaus würde die Einführung eines umfangreichen Datenerhebungsverfahrens und Berichtswesens den Personal- und Kostenaufwand erhöhen. Nach Ansicht des Bundesrats sollte stattdessen ein Austausch bewährter Verfahren auf europäischer Ebene vorgeschlagen werden.

Das transeuropäische Straßennetz braucht EU-weit gültige gemeinsame hohe Sicherheitsstandards, was auch der Gemeinschaftsgesetzgeber anerkennt. Wo immer ein Verkehrsteilnehmer dieses Netz befährt, hat er entsprechend Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a) der Entscheidung Nr. 1692/1996 des Europäischen Parlaments und des Rates2 Anspruch auf dasselbe Sicherheitsniveau. Ohne eine verbindlich vorgegebene Methodik sind die Mitgliedstaaten nicht in der Lage, dieses hohe Sicherheitsniveau zu gewährleisten, wie die sehr unterschiedlichen Sicherheitsbilanzen der Mitgliedstaaten zeigen.

In der Europäischen Union und weltweit findet seit mehreren Jahren in Forschungsprojekten, Arbeitsgruppen, Konferenzen und Workshops ein Austausch bewährter Verfahren im Bereich des Sicherheitsmanagements für die Straßenverkehrsinfrastruktur statt. Dennoch besteht großer Bedarf an einer Initiative auf europäischer Ebene, wie die Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung über dieses Thema zeigen3. Außerdem begrüßen die Mitgliedstaaten, die ihre Straßenverkehrssicherheit noch verbessern müssen, entsprechende Rechtsvorschriften.

Dies deutet stark darauf hin, dass sie den Austausch bewährter Verfahren für unzureichend halten, um ihr Sicherheitsniveau deutlich zu heben.

Die vorgeschlagene Richtlinie wird den Austausch bewährter Verfahren verbessern, indem sie grundlegende methodische Vorschriften festlegt, die allgemein als wirksam anerkannt werden. Diese Vorschriften bestehen bereits in vielen Mitgliedstaaten und werden in unterschiedlichem Umfang angewandt. Ziel des Vorschlags ist es daher, diese Maßnahmen auf die gesamte EU auszuweiten, ohne technische Standards oder Anforderungen festzulegen. Sollten die nationalen Rechtsvorschriften bereits den in der Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen Rechnung tragen, ist eine weitere Anpassung an die EU-Vorschriften natürlich nicht nötig.

Alle Mitgliedstaaten, die ihre Straßennetze derzeit ausbauen und erweitern, erhalten die Möglichkeit, dies unter Einbeziehung von Sicherheitsaspekten zu tun. Die Anwendung des umfangreichen Maßnahmenpakets gewährleistet, dass die Sicherheit von der Planung an und während der gesamten Betriebsdauer einer Straße von europäischer Bedeutung angemessen berücksichtigt wird.

Die Erhebung von Unfalldaten und die Berichterstattung über die Durchführung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten sind die wichtigsten Instrumente, um einen effizienten Austausch bewährter Verfahren zu gewährleisten. Daraus können die Mitgliedstaaten ersehen welche Lösungen für sie am besten geeignet sind. Darüber hinaus wird aus der systematischen Erhebung von Daten aus Vorher-Nachher-Studien hervorgehen, welche künftige Maßnahmen am wirksamsten sind. Dadurch können die Sicherheit der Straßenverkehrsinfrastruktur in der EU systematisch verbessert und das System nach und nach wirksamer gestaltet werden.

Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die Gemeinschaft dafür zuständig ist, in einem Raum ohne Binnengrenzen einen auf Dauer tragbaren Personen- und Güterverkehr unter möglichst sozialverträglichen und sicherheitsorientierten Bedingungen sicherzustellen. Allein durch den Austausch bewährter Verfahren im Bereich des Sicherheitsmanagements für die Straßenverkehrsinfrastruktur ist nicht sichergestellt, dass die im Vorschlag vorgesehenen Maßnahmen ordnungsgemäß angewandt werden und in Europa die Zahl der Verkehrstoten deutlich gesenkt wird. Mit der Berichterstattung über die Umsetzung durch die einzelnen Mitgliedstaaten wird ein konkreter und effizienter Austausch bewährter Verfahren sichergestellt.