Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 27. April 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/12147- den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts - Drucksachen 18/11238(neu), 18/11746 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 02.06.17 Erster Durchgang: Drucksache. 081/17 (PDF)