Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 100840 - vom 27. Januar 2010.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung vom 14. - 17. Dezember 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Belarus, insbesondere seine Entschließung vom 2. April 2009 zur halbjährlichen Bewertung des Dialogs zwischen der EU und Belarus1,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" vom 17. November 2009 zu Belarus, mit denen die Visumsperre für hohe belarussische Amtsträger - Präsident Alexander Lukaschenko eingeschlossen - weiterhin ausgesetzt wird und die restriktiven Maßnahmen bis Oktober 2010 verlängert werden,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2008 über die Östliche Partnerschaft (KOM (2008) 0823),
- - unter Hinweis auf die Erklärung des Europäischen Rates zur Östlichen Partnerschaft, die der Europäische Rat auf seiner Tagung am 19./20. März 2009 abgegeben hat, sowie die Gemeinsame Erklärung, die auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft am 7. Mai 2009 in Prag herausgegeben wurde,
- - unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom 21. November 2006, in der sie die Bereitschaft der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht hat, ihre Beziehungen zu Belarus und seiner Bevölkerung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zu erneuern,
- - unter Hinweis auf die am 29. Oktober 2009 in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) abgegebene Erklärung der EU-Präsidentschaft zur Todesstrafe in Belarus,
- - gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Rat in seinen vorgenannten Schlussfolgerungen vom 17. November 2009 anerkennt, dass sich neue Möglichkeiten für einen Dialog und eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Belarus mit dem Ziel eröffnen, echte Fortschritte auf dem Weg zur Demokratie und zur Achtung der Menschenrechte zu fördern, und seine Bereitschaft bekräftigt, die Beziehungen der Europäischen Union zu Belarus zu vertiefen, sofern Belarus weitere Fortschritte auf dem Weg zu Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit macht, sowie das Land dabei zu unterstützen, diese Ziele zu erreichen,
B. in der Erwägung, dass die Europäische Union Belarus als Partner in Bereichen wie Energieversorgungssicherheit, Verkehr, kulturelle Zusammenarbeit, Umwelt und Lebensmittelsicherheit sieht,
C. in der Erwägung, dass der Rat die Entwicklungen in Belarus nach dem Beschluss vom 16. März 2009 gemäß den in seinem Gemeinsamen Standpunkt 2009/314/GASP festgelegten Bedingungen bewertet und in der Folge beschlossen hat, die Reisebeschränkungen für bestimmte belarussische Staatsvertreter bis Oktober 2010 zu verlängern aber die Anwendung der Beschränkungen von Reisen in die Europäische Union ebenfalls bis Oktober 2010 auszusetzen,
D. in der Erwägung, dass seit Oktober 2008 einige positive Schritte - wie die Freilassung einiger politischer Gefangener und die Genehmigung des Vertriebs von zwei unabhängigen Zeitungen - unternommen worden sind,
E. in der Erwägung, dass die Kommission als Reaktion auf die von Belarus unternommenen positiven Schritte den Dialog mit dem Land in Bereichen wie Energie, Umweltschutz, Zölle, Verkehr und Lebensmittelsicherheit bereits intensiviert hat,
F. in der Erwägung, dass der Rat in seinem Beschluss vom 20. März 2009 über die Initiative "Östliche Partnerschaft", die die Kommission in ihrer oben erwähnten Mitteilung vom 3. Dezember 2008 mit dem Ziel einer Verbesserung der Zusammenarbeit mit einer Reihe osteuropäischer Länder auf den Weg gebracht hatte, Belarus einbezogen hat; in der Erwägung, dass eines der Ziele der Teilnahme von Belarus an der Initiative "Östliche Partnerschaft" und ihres parlamentarischen Arms EURONEST darin besteht, die Zusammenarbeit zwischen dem Land und der Europäischen Union, einschließlich der Dimension der Beziehungen zwischen den Menschen, zu intensivieren,
G. in der Erwägung, dass der Internationale Journalistenverband auf der Grundlage des Berichts über seine zusammen mit mehreren internationalen nichtstaatlichen Organisationen durchgeführte Erkundungsmission in Minsk vom 20. bis 24. September 2009 keinen nennenswerten Fortschritt im Bereich der Medienfreiheit in Belarus festgestellt hat,
H. in der Erwägung, dass sich Belarus verpflichtet hat, die Empfehlungen der OSZE und ihres Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (office for democratic institutions and human rights, ODIHR) hinsichtlich Verbesserungen seines Wahlgesetzes zu prüfen, um dieses in Einklang mit internationalen Standards für demokratische Wahlen zu bringen, sowie die OSZE zu den vorgeschlagenen Änderungen zu konsultieren; in der Erwägung, dass die Nationalversammlung von Belarus vor kurzem eine Reform des Wahlgesetzes ohne vorherige Konsultation der OSZE beschlossen hat,
I. in der Erwägung, dass Belarus weiterhin das einzige europäische Land ist, das die Todesstrafe verhängt; in Kenntnis der Tatsache, dass in den letzten Monaten weitere Todesurteile ergangen sind,
J. in der Erwägung, dass der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko am 2. November 2009 erklärt hat, dass "die Beziehungen zur Europäischen Union als einem mächtigen und starken gefestigten Partner einer der grundlegenden Faktoren für die Sicherung der Unabhängigkeit und Souveränität von Belarus sowie für die wirtschaftliche, wissenschaftliche und technologische Entwicklung des Landes" sind,
- 1. unterstützt den Beschluss des Rates, die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte belarussische Amtsträger zu verlängern aber gleichzeitig die Anwendung der Reisebeschränkungen bis Oktober 2010 auszusetzen;
- 2. betont, dass der intensivere politische Dialog und die Aufnahme des Menschenrechtsdialogs zwischen der Europäischen Union und Belarus zu konkreten Ergebnissen und greifbaren Fortschritten in den Bereichen der demokratischen Reformen, der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit führen müssen;
- 3. begrüßt die konstruktive und aktive Teilnahme von Belarus an der Östlichen Partnerschaft, einer Initiative, deren Ziele die Stärkung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung der europäischen Zusammenarbeit sind; hält die Teilnahme von Belarus an der Östlichen Partnerschaft für einen Fortschritt bei der Förderung eines weiteren Dialogs mit der Europäischen Union und einer verstärkten Annäherung auf der Grundlage der Bereitschaft und des Engagements von Belarus, die Ziele dieser Initiative zu erreichen; begrüßt die trilaterale Zusammenarbeit zwischen Litauen, Belarus und der Ukraine im Rahmen der Östlichen Partnerschaft, bei der Projekten in den Bereichen integrierter Grenzschutz, Verkehr und Transit, gemeinsames kulturelles und historisches Erbe, soziale Sicherheit und Energieversorgungssicherheit Priorität eingeräumt wird;
- 4. ersucht die Kommission, einen Vorschlag für einen gemeinsamen Interimsplan zu entwerfen, der Prioritäten für Reformen enthalten soll, die sich an den Aktionsplänen orientieren, welche im Rahmen der ENP entwickelt wurden, um das ausgesetzte Ratifizierungsverfahren des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen Belarus und der Europäischen Union wieder in Gang zu bringen; ist insofern der Ansicht, dass die Blockierung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Belarus, das seit 1997 ausgesetzt ist, aufgehoben werden sollte, sobald alle politischen Reformen abgeschlossen und durchgeführt sind;
- 5. fordert die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung auf, eine Erhöhung ihrer finanziellen Unterstützung für Belarus unter besonderer Berücksichtigung der Situation kleiner und mittlerer Unternehmen in Betracht zu ziehen und gleichzeitig ihr Mandat zu überprüfen, um den Übergang von Belarus zu Demokratie, einer pluralistischen Gesellschaft und Marktwirtschaft zu fördern; vertritt die Überzeugung, dass diese mögliche finanzielle Unterstützung vom Erreichen substantieller Fortschritte in den im Folgenden dargestellten Bereichen abhängig gemacht werden sollte;
- 6. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu erwägen, um das Geschäftsklima, Handel, Investitionen, Energie- und Verkehrsinfrastruktur sowie die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Belarus zu verbessern; nimmt die Bemühungen und Erfolge von Belarus hinsichtlich der Abmilderung der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise und der Ankurbelung der Wirtschaft durch den Abbau von Investitionshemmnissen sowie die Reform von Schutzrechten und des privaten Sektors zur Kenntnis;
- 7. betont, dass die Anstrengungen im Kampf gegen die Korruption, zur Verbesserung der Transparenz und für eine Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die von entscheidender Bedeutung sind, um mehr ausländische Investitionen anzuziehen, bisher nicht ausreichend waren;
- 8. fordert die Kommission auf, Empfehlungen für die eventuelle Annahme von Richtlinien über die erleichterte Ausstellung von Visa und für Wiederaufnahmevereinbarungen mit Belarus auszuarbeiten, sobald die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind; hält solche Maßnahmen für grundlegend, um die Hauptziele der EU-Politik gegenüber Belarus zu erreichen, insbesondere den Ausbau der zwischenmenschlichen Kontakte, die Integration von Belarus in die europäischen und regionalen Prozesse und die Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in diesem Land, so dass er nicht mehr rückgängig zu machen ist;
- 9. fordert den Rat und die Kommission in diesem Zusammenhang mit Nachdruck auf, die Möglichkeit einer Senkung der Visagebühren und eine Vereinfachung der entsprechenden Antragsverfahren für belarussische Bürger bei deren Einreise in den Schengen-Raum in Erwägung zu ziehen; hebt hervor, dass das langfristige Ziel die Einführung eines visafreien Reiseverkehrs zwischen der Europäischen Union und Belarus ist; fordert die staatlichen Stellen von Belarus nachdrücklich auf, das Abkommen zur Abschaffung der Visumpflicht für Einwohner der Grenzgebiete mit benachbarten EU-Ländern zu unterzeichnen;
- 10. verurteilt aufs Schärfste die jüngste Verweigerung von Einreisevisa für Agnieszka Romaszewska, Direktorin beim Fernsehsender Belsat, Professoren der Universität Bialystok, Christos Pourgourides, Mitglied des zyprischen Parlaments, und Emanuelis Zingeris, Mitglied des litauischen Parlaments;
- 11. fordert den Rat und die Kommission auf, für den Fall, dass Belarus im Laufe des kommenden Jahres erkennbare Fortschritte macht und die diesbezüglichen Kriterien erfüllt, eine endgültige Aufhebung der Reisebeschränkungen sowie Maßnahmen zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und zur Beschleunigung der Wiederaufnahme von Belarus in die europäische Familie der demokratischen Nationen in Erwägung zu ziehen;
- 12. stellt fest, dass dem wechselseitig fruchtbaren Dialog zwischen Belarus und der Europäischen Union durch die interparlamentarische Zusammenarbeit innerhalb von EURONEST neue Dynamik verliehen werden sollte; stellt fest, dass Belarus eingeladen werden wird, an der EURONEST-Versammlung - der parlamentarischen Dimension der Östlichen Partnerschaft - in vollem Umfang und gleichberechtigt teilzunehmen, sobald freie und faire Wahlen zum Parlament von Belarus stattfinden, und ist der Auffassung, dass bis dahin Übergangsregelungen Anwendung finden sollten;
- 13. ist der Meinung, dass alle Mitgliedstaaten und ihre Regierungen eine kohärente Haltung in ihren Beziehungen mit Drittländern einnehmen sollten, die sich auf die Gemeinsamen Standpunkte stützt, auf die man sich im Rat geeinigt hat; ist auch der Auffassung, dass die europäischen Institutionen eine gemeinsame Strategie verfolgen und ihre Bemühungen um konkrete Ergebnisse in den Beziehungen der Europäischen Union zu Belarus bündeln sollten; fordert alle Vertreter der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten auf, besonders bei ihren Besuchen in Belarus politische Treffen mit Vertretern der demokratischen Opposition zu organisieren;
- 14. fordert Belarus auf, seine Zusammenarbeit mit dem ODIHR bei der OSZE im Bereich der Wahlgesetzgebung fortzusetzen und erwartet, dass das neue Wahlgesetz internationalen Standards entsprechen und vor den im Frühjahr 2010 anstehenden nächsten Kommunalwahlen in Kraft treten wird;
- 15. betont, dass eindeutige und erhebliche Fortschritte auf dem Weg zur Demokratisierung innerhalb des nächsten Jahres erwartet werden, um die Sanktionen vollständig aufheben zu können, und dass für eine vollständige Wiederannährung an Belarus folgende Bedingungen erfüllt sein sollten:
- - Gewährleistung der Achtung des Rechts auf freie Meinungsäußerung durch Anpassung des Mediengesetzes an die Empfehlungen des Berichts der Internationalen Erkundungsmission in der Republik Belarus (20.-24. September 2009);
- - Gewährleistung von Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit durch Aufhebung von Artikel 193-1 des belarussischen Strafgesetzbuches, wonach Handlungen im Namen nicht registrierter öffentlicher Vereinigungen, politischer Parteien und Stiftungen Straftaten sind;
- - Zulassung der Eintragung aller politischen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen;
- - Gewährleistung der Religionsfreiheit auch für andere religiöse Bekenntnisse als die Orthodoxe Kirche, insbesondere Nichtbehinderung der Tätigkeit der New Life Church;
- - Nichtbehinderung der Tätigkeit von Organisationen, die bereits in Belarus tätig sind, etwa durch eine Erhöhung von Mieten (wie im Fall der Belarussischen Volksfront) oder rechtswidrige Besteuerung von Vorhaben, die mit EU-Fördermitteln realisiert werden (wie etwa im Fall des belarussischen Helsinki-Ausschusses);
- - Schaffung günstiger Bedingungen für die Tätigkeit von nichtstaatlichen Organisationen und unabhängigen Medien;
- - Gewährleistung politischer Rechte und Freiheiten durch Beendigung der Praxis politisch motivierter Einschüchterungsmaßnahmen, insbesondere von Entlassungen aus Arbeitsverhältnissen und Verweisen von Hochschulen (Taciana Schaputka wurde aufgrund ihrer Teilnahme am Forum der Zivilgesellschaft im Rahmen der Östlichen Partnerschaft in Brüssel von ihrer Hochschule verwiesen);
- - Einstellung der strafrechtlichen Verfolgung wegen angeblicher Umgehung des Wehrdienstes von Studenten, die aufgrund ihres Eintretens für die Bürgerrechte von ihren Universitäten verwiesen wurden und ihr Studium im Ausland fortsetzen müssen;
- - Überprüfung aller Fälle von Zwangsrekrutierung, die gegen die Rechte mehrerer junger Aktivisten wie Franak Wjatschorka, Iwan Schyla und Smiter Fedaruk verstoßen und staatlicher Geiselnahme gleichkommen;
- 16. nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass nach anfänglichen positiven Schritten der Regierung von Belarus keine weiteren wesentlichen Fortschritte im Bereich der Menschenrechte und der Grundfreiheiten erzielt wurden; erinnert diesbezüglich an die anhaltende Repression gegen politische Gegner und die Weigerung, politische Parteien (Belarussische Christdemokratische Partei), nichtstaatliche Organisationen (Viasna) und unabhängige Medien (TV Belsat) zu registrieren; ersucht die staatlichen Stellen von Belarus erneut, die Urteile gegen Teilnehmer einer friedlichen Demonstration vom Januar 2008, mit denen deren persönliche Freiheit stark eingeschränkt wurde, sowie den Fall der Inhaftierung von Artsyom Dubski zu überprüfen; weist darauf hin, dass diese Personen nach Einschätzung von Amnesty International politische Gefangene sind; fordert die sofortige Freilassung der Unternehmer Mikalai Awtuchowitsch und Uladzimir Asipenka, die sich seit acht Monaten in Untersuchungshaft befinden;
- 17. fordert die belarussische Regierung auf, im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe (wie in der Resolution der UN-Generalversammlung 062/149 vom 18. Dezember 2007 vorgesehen) unverzüglich ein Moratorium für alle Todesurteile und Hinrichtungen zu verfassen, die Urteile aller Häftlinge, die ihre Hinrichtung erwarten, sofort in Gefängnisstrafen umzuwandeln, die nationalen Rechtsvorschriften an die Verpflichtungen des Landes gemäß den internationalen Menschenrechtsübereinkommen anzupassen und sicherzustellen, dass die international anerkannten Standards für faire Gerichtsverfahren strikt eingehalten werden;
- 18. fordert die belarussischen Behörden auf, eine unparteiische und transparente Untersuchung im Zusammenhang mit der Entführung junger Aktivisten (Artur Finkevic, entführt am 17. Oktober 2009, Nasta Palazhanka und Dzianis Karnou, beide entführt am 5. Dezember 2009, Uladzimir Lemesh, entführt am 27. November 2009, Zmitser Dashkevich, entführt am 5. Dezember 2009, und Yauhen Afnahel, entführt am 6. Dezember 2009) sowie dem kürzlichen Tod von Valiantsin Dounar, einem Mitglied und Aktivisten der Belarussischen Volksfront, einzuleiten und die Ergebnisse dieser Untersuchung zu veröffentlichen;
- 19. fordert die staatlichen Stellen von Belarus auf, die Rechte nationaler Minderheiten in Einklang mit dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995 zu achten; fordert die staatlichen Stellen von Belarus in diesem Zusammenhang auf, die Union der Polen in Belarus unter der Leitung von And¿elika Borys anzuerkennen, die beim Kongress des Verbands der Polen am 15. März 2009 erneut zu dessen Vorsitzender gewählt wurde;
- 20. ruft die belarussische Regierung auf, mit den Vertretern der demokratischen Opposition in einen echten Dialog einzutreten; betont in diesem Sinne die Notwendigkeit, die Rolle und Arbeitsweise des "Public Advisory Council" zu definieren;
- 21. fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und der Demokratisierung in Belarus mit Hilfe des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte umfassend und effektiv zu nutzen, und unterstreicht gleichzeitig, dass die Unterstützung der demokratischen Opposition ein integraler Bestandteil des Prozesses einer allmählichen Wiederannährung an Belarus sein muss;
- 22. fordert die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, dem unabhängigen belarussischen Fernsehsender Belsat finanzielle Unterstützung zu gewähren und die belarussische Regierung nachdrücklich aufzufordern, Belsat offiziell in Belarus zu registrieren; fordert die belarussische Regierung auf, es als Zeichen des guten Willens und der Änderung zum Positiven der in Wilna (Litauen) im Exil ansässigen belarussischen "Europäischen Humanistischen Universität" (EHU) zu ermöglichen, rechtmäßig und mit der Garantie für die Freiheit ihrer Tätigkeit nach Belarus zurückzukehren sowie sich unter angemessenen Bedingungen für ihre künftige Entwicklung wieder in Minsk niederzulassen, insbesondere indem sie es der EHU ermöglicht, ihre Bibliothek wieder in Minsk einzurichten, wobei sie ihr die Räumlichkeiten dafür bereitstellt und die Voraussetzungen dafür schafft, dass die EHU ihre umfangreichen Sammlungen in Weißrussisch, Russisch, Englisch, Deutsch und Französisch der Öffentlichkeit zugänglich macht;
- 23. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarates, dem Sekretariat der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten sowie dem Parlament und der Regierung von Belarus zu übermitteln.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2009)0212.