Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Funktionsschwäche der Tarifautonomie: Problem benennen, Strategie entwickeln, Gestaltungswillen bezeugen" - Antrag der Länder Bremen, Brandenburg, Thüringen und Berlin, Hamburg - Punkt 14 der 978. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2019

Der Bundesrat möge die Entschließung in folgender Fassung annehmen:

Entschließung des Bundesrates "Sozialpartnerschaft, Tarifautonomie und Tarifbindung stärken - Verantwortungsvolle Unternehmen schützen und fairen Wettbewerb sichern"

1. Die soziale Marktwirtschaft ist eine der innovativsten Wirtschaftsformen der Welt. Flexibilität, Fairness und das selbstverständliche Miteinander von Wirtschaftsförderung und Sozialer Sicherung, sind die prägenden Parameter und Garanten des wirtschaftlichen Erfolgs der Bundesrepublik Deutschland.

Untrennbar mit der Sozialen Marktwirtschaft verbunden sind die Sozialpartnerschaft, die Tarifautonomie und die Tarifbindung. Unternehmen und Ihre Belegschaften, Gewerkschaften und Unternehmerverbände verstehen sich nicht als Gegner, sondern als Partner.

Es hat sich bewährt, dass die Tarifpartner autonom verhandelt und um Lösungen zum Wohle von Unternehmen und Belegschaften gerungen haben. Dennoch besteht auch Grund zur Sorge. Die Tarifbindung nimmt weiter ab.

Damit die Tarifautonomie keine weiteren Funktionsschwächen entwickelt, ist umfassend zu prüfen, welche Stellschrauben Sozial- und Tarifpartnerschaft stärken können.

2. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf,

3. Die Stärkung der Sozialpartnerschaft, der Tarifautonomie und der Tarifbindung könnte insbesondere durch Sondierung der folgenden Handlungsansätze gelingen:

Begründung:

1. Tarifverträge sind unsere Basis der sozialen Marktwirtschaft. Seit den Gründungszeiten der sozialen Marktwirtschaft gab es den Grundsatz, dass der Wettbewerb über die Qualität und nicht über die Löhne ausgetragen werden sollte.

Auf diese Weise stützen Tarifverträge ein hochwertiges Wirtschafts- und Wachstumsmodell, das nicht auf Billigproduktion, sondern auf einer hohen Produktivität und Innovationskraft beruht.

2. Die Tarifregister des Bundes und der Länder registrieren jeden abgeschlossenen Tarifvertrag und sind in der Regel mit der Durchführung des Verfahrens zur Allgemeinverbindlicherklärung befasst. Hinzu kommen die Vorsitzenden der Tarifausschüsse der obersten Arbeitsbehörden, die gemeinsam mit den Sozialpartnern die Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung bearbeiten. Auf dieser Fachebene liegt die Expertise von Bund und Land und ist deshalb in die Bearbeitung einzubeziehen.

3. Mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz wurden 2015 Änderungen im Tarifvertragsgesetz zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen vorgenommen. Allerdings zeigen die jüngsten Reformen bisher nicht die gewollte Wirkung. Seit Inkrafttreten der Änderungen im Tarifvertragsgesetz sind bis heute nur Folgeanträge - also keine neuen Anträge - bisher erteilter Allgemeinverbindlicherklärungen zu verzeichnen, so dass sich die Frage stellt, ob es aus staatlicher Sicht weiteren Handlungsbedarf gibt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Verfahrens zu verbessern.

Obwohl in Deutschland jeder abgeschlossene Tarifvertrag registriert werden muss, existieren von Seiten des Bundes und der Länder wenig offizielle Daten über die Entwicklung der Tariflandschaft. Hier kann durch eine Verbesserung der Datenlage mehr Transparenz hergestellt werden.

Die Umsetzung des Entschließungsantrages beinhaltet eine Auswertung der bisher vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen und ermöglicht die Ermittlung von Handlungsoptionen in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern.