Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 112095 - vom 13. Juni 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 22. Mai 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis von Artikel 177 des EG-Vertrags,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel "EU-Verhaltenskodex im Hinblick auf die Arbeitsteilung im Bereich der Entwicklungspolitik" (KOM (2007) 0072),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zur handelsbezogenen Hilfe der EU1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2006 zu "Mehr und besser zusammenarbeiten: Das Paket 2006 über die Effizienz der Hilfe der EU"2,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "EU-Entwicklungszusammenarbeit: Mehr, besser und schneller helfen" (KOM (2006) 0087),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel "Stärkung der europäischen Dimension: Ein gemeinsamer Rahmen für die Ausarbeitung der Länderstrategiepapiere und die gemeinsame Mehrjahresprogrammierung" (KOM (2006) 0088),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel "Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Hilfe - Herausforderungen durch die Aufstockung der EU-Hilfe im Zeitraum 2006-2010" (KOM (2006) 0085),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel "Stärkeres Engagement für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele - Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit" (KOM (2005) 0133),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss mit dem Titel "Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung - Beschleunigung des Prozesses zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele" (KOM (2005) 0134),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel "Umsetzung des Konsenses von Monterrey in die Praxis: Beitrag der Europäischen Union" (KOM (2004) 0150),
- - in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: "Der europäische Konsens" (Der europäische Konsens über die Entwicklungspolitik), unterzeichnet am 20. Dezember 20053,
- - in Kenntnis der Erklärung von Rom über Harmonisierung, die am 25. Februar 2003 im Anschluss an das Hochrangige Forum über Harmonisierung in Rom angenommen wurde sowie in Kenntnis der Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit (Pariser Erklärung), die am 2. März 2005 im Anschluss an das Hochrangige Forum über Harmonisierung und Partnerausrichtung für die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit in Paris angenommen wurde (Hochrangiges Pariser Forum),
- - in Kenntnis der Resolution A/RES/55/2 der UN-Generalversammlung zur Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen,
- - in Kenntnis des Monterrey-Konsens, der auf der internationalen UN-Konferenz über "Finanzierung von Entwicklung" vom 21. und 22. März 2002 angenommen wurde,
- - in Kenntnis der wichtigsten Ergebnisse und Empfehlungen des Ausschusses für Entwicklungshilfe (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in der Peer Review der Europäischen Gemeinschaft von 2007,
- - in Kenntnis der wichtigsten Erkenntnisse der von seinem Entwicklungsausschuss in Auftrag gegebenen Studie aus dem Jahr 2007 mit dem Titel "Wie wirksam ist die EU-Hilfe vor Ort",
- - unter Hinweis auf den Bericht 2007 der Organisation der Vereinten Nationen über die Millenniums-Entwicklungsziele,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A6-0171/2008),
A. in der Erwägung, dass die derzeitige Konzentration auf die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu der Schlussfolgerung geführt hat, dass die Entwicklungshilfe zu wenig leistet, und zwar in Folge mangelnder Koordinierung zwischen den Gebern und aufgrund der Existenz zu vieler Projekte und Programme mit unterschiedlichen Verfahrensweisen,
B. in der Erwägung, dass diese unzulängliche Situation zu einem niedrigen Niveau an Eigenverantwortlichkeit, zu wenig effektiven Programmen sowie zu der Tatsache führt, dass die Entwicklungsländer mit Anforderungen seitens der Geber geradezu überfrachtet werden; ferner entsteht dadurch eine Kluft zwischen den so genannten "Lieblingen" und "Waisen" der Gebergemeinschaft und eine Vernachlässigung wichtiger Bereiche wie Gesundheit, Bildung und Förderung gleichstellungsgerechter Programme,
C. in der Erwägung, dass die Europäische Union mehr als die Hälfte der weltweit gewährten offiziellen Entwicklungshilfe (ODA) leistet, dass sie über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, um zum effizientesten Geber zu werden, und dass sie daher eine führende Rolle auf der internationalen politischen Bühne spielen sollte um die notwendigen Reformen für eine bessere Wirksamkeit der Hilfe voranzutreiben
D. in der Erwägung, dass das übergeordnete Ziel der EU-Entwicklungspolitik darin besteht im Kontext der auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) ausgerichteten neuen Entwicklungshilfe-Architektur die Armut zu beseitigen,
E. in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Entwicklung und der Schutz der Umwelt ineinander greifende Elemente darstellen, die Hand in Hand gehen mit der nachhaltigen Entwicklung, an der auch die Bemühungen um eine Verbesserung der Lebensqualität für alle im Sinne von Ziffer 36 der Erklärung von Beijing orientiert sind, die am 15. September 1995 auf der Vierten Weltfrauenkonferenz in Beijing angenommen wurde,
F. in der Erwägung, dass der Umweltschutz in der Prioritätenliste der Europäischen Union oben angesiedelt ist und die Kommission folglich dieses Ziel bei der Gesamtheit ihrer Politiken in Bezug auf Entwicklungsländer mitberücksichtigen muss
G. in der Erwägung, dass die Kommission als einer der Motoren fungieren möchte, die die Umsetzung der Agenda über die Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit vorantreiben und in dem Zusammenhang zwei eng miteinander verknüpfte Ziele verfolgt:
- i) Umsetzung der Pariser Erklärung und Verbesserung der Qualität ihrer eigenen Hilfeprogramme und
- ii) Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Pariser Erklärung und bei der Verbesserung der Wirksamkeit ihrer Entwicklungszusammenarbeit,
H. in der Erwägung, dass aus jüngsten OECD-Zahlen hervor geht, dass die EU- Hilfe 2007 beträchtlich zurückgegangen ist,
I. in der Erwägung, dass die Zusagen der Europäischen Union für mehr und bessere Entwicklungshilfe auch beinhalten sollten, dass sie den Anteil ihrer offiziellen Entwicklungshilfe (ODA) am Bruttonationaleinkommen (BNE) bis 2010 auf 0,56 % steigert neue stärker vorhersehbare und geringeren Schwankungen unterworfene Hilfemechanismen konzipiert und gleichzeitig eine bessere Koordination und Komplementarität fördert, indem sie auf eine gemeinsame Mehrjahresprogrammierung hinarbeitet, die auf den Plänen und Systemen der Partnerländer beruht sowie auf einer weiteren Entkopplung und Reform der technischen Unterstützung zwecks Berücksichtigung nationaler Prioritäten; in der Erwägung, dass in dem Zeitraum 2006 bis 2007 der BNE-Anteil, den die Europäische Union für ODA aufgebracht hat, zum ersten Mal seit 2000 zurückgegangen ist, und zwar von 0,41% auf 0,38%, und dass die Europäische Union ihre Bemühungen also regelrecht verdoppeln muss, um die Zielvorgabe der MDG zu erfüllen und 2015 insgesamt 0,7% ihres BNE für die ODA zur Verfügung zu stellen;
J. in der Erwägung, dass sich die Politik der Union und die Politik der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit gemäß Artikel 180 des EG-Vertrags - gestärkt durch Artikel 188 d des Vertrags von Lissabon - ergänzen und gegenseitig verstärken müssen, wobei die Europäische Union und die Mitgliedstaaten eine bessere Koordination zwischen den Gebern und eine bessere Arbeitsteilung anstreben sollten, was zu größerer Entwicklungshilfe-Effizienz beitragen wird,
K. in der Erwägung, dass indessen das Risiko besteht, dass die ehrgeizigen Ziele des Europäischen Konsens für die Entwicklung - einschließlich anderer politischer Ziele wie Migration und Handel - die Konzentration auf die Entwicklungszusammenarbeit verwässern und dazu führen könnten, dass der Konsens, der im Rahmen der internationalen Entwicklungshilfeagenda zur Armutsbekämpfung erzielt wurde, infolge mangelnder Kohärenz zwischen den verschiedenen EU-Politiken verwässert wird erinnert in diesem Zusammenhang an Ziffer 35 des Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik, derzufolge es wichtig ist, "dass die Politik auch in anderen Bereichen als der Entwicklungshilfe die Bemühungen der Entwicklungsländer um eine Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele unterstützt",
L. in der Erwägung, dass die Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte zu einem kritischen Mangel an medizinischem und anderem Fachpersonal in Entwicklungsländern geführt hat, was wiederum zur Folge hat, dass die geleisteten Hilfemaßnahmen vor Ort häufig nicht greifen können,
M. in der Erwägung, dass das Entwicklungshilfesystem immer komplexer wird, was deutlich wird durch eine starke Zunahme der Hilfskanäle, zunehmende Fragmentierung, noch mehr Lieferanbindung und durch den wachsenden Einflusses aufstrebender Wirtschaftsmächte als Akteure in der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern - was dann zu noch mehr Fragmentierung und Überschneidungen bei den Geber-Tätigkeiten auf internationaler, nationaler und sektorübergreifender Ebene führt,
N. in der Erwägung, dass in den nächsten Jahren eine der institutionellen Herausforderungen darin bestehen wird, dass die Frage bewältigt werden muss, wie die zwölf neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihrer Rolle als aufstrebende Geberländer am besten gerecht werden können, da manche dieser Geber Schwierigkeiten mit der Anpassung an die vom DAC der OECD festgelegten Standard-Leitlinien der Entwicklungszusammenarbeit haben,
O. in der Erwägung, dass diese Situation ein Hindernis für effektive Hilfeleistung darstellen könnte,
P. in der Erwägung, dass das derzeitige System der Beihilfenbewilligung häufig ungenügend ist, wodurch viele arme Länder und kritische Problemstellungen wie die Bereiche Gesundheit, Bildung, sozialer Zusammenhalt und Geschlechtergleichstellung - nur geringe Beihilfen erhalten,
Q. in der Erwägung, dass die Europäische Union verpflichtet ist, das Problem der "verwaisten" oder vernachlässigen Länder und Sektoren im Kontext ihres oben erwähnten "Verhaltenskodexes für Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik" anzugehen und nun damit beginnt, über Beihilfen für fragile Konstellationen nachzudenken
R. in der Erwägung, dass es - im Rahmen des Kontrollmechanismus des Instruments der Entwicklungshilfezusammenarbeit (DCI), das mit der Verordnung (EG) Nr. 1905/20064 geschaffen wurde -, sowie einzelne Mitgliedstaaten ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht haben, dass das übergeordnete Ziel der Armutsbeseitigung nicht immer in der Hilfe vor Ort Niederschlag findet,
S. in der Erwägung, dass eine große Anzahl von Studien gezeigt hat, dass effektive Rechenschaftspflicht bezüglich der Nutzung von Entwicklungshilfe unter Einbeziehung der Bürger einer der Hauptindikatoren für die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe ist, dass die Hilfeleistungen aber nach wie vor unter einem Mangel an Transparenz und Offenheit leiden; in der Erwägung, dass dieser Transparenzmangel den Regierungen, lokalen Behörden und Bürgergesellschaften in den Empfängerländern den Zugang zu Informationen erschwert und somit auch ein beträchtliches Hindernis für eine bessere Nutzung der Hilfemaßnahmen darstellt,
T. in der Erwägung, dass Hilfe häufig nach Maßgabe der Prioritäten und Zeitpläne der Geber geleistet wird, ohne dass genügend Bemühungen unternommen werden, um auf nationale Planungen und Entwicklungsprioritäten oder auf den nationalen Haushaltsvollzug Rücksicht zu nehmen, was es den Empfängerländern erschwert, ihre Haushaltspläne effizient vorzubereiten oder vorauszuplanen; für die Parlamente, die Bürgergesellschaft und übrigen Akteure wird es dadurch ferner schwierig, Hilfeleistungen und deren Wirksamkeit zu kontrollieren,
U. in der Erwägung, dass die Nutzung partnereigener Institutionen und Systeme einen Kernpunkt der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit darstellt und als wichtiges Mittel betrachtet wird, um die Eigenverantwortung der Partnerländer bezüglich Konzeption und Umsetzung von Hilfemaßnahmen zu stärken; daher in der Erwägung, dass die Nutzung der Systeme von Empfängerländern voraussichtlich auch die nationalen Entwicklungsstrategien und Durchführungsrahmen der Partnerländer stärken wird,
V. in der Erwägung, dass der Mangel an bedarfsorientierter technischer Hilfe - laut einer jüngsten Studie über das OECD-Monitoring zur Umsetzung der Pariser Erklärung - ein zentrales Thema für die Entwicklungsländer darstellt, weil technische Hilfe weiterhin häufig von Lieferanbindung und überhöhten Preisen überschattet ist und darüber hinaus oft effektiv nicht zum Aufbau lokaler Kapazitäten führt die Artikel 31 der DCI-Verordnung behandelt,
W. in Erwägung der ausschlaggebenden Rolle der nationalen Parlamente, wenn es darum geht, die Sensibilisierung zu verbessern und auf die Reform der Entwicklungshilfe-Architektur zu drängen - z.B. durch Erörterung und Verabschiedung von Entwicklungsrahmen und -budgets oder durch die Bewilligung von Mitteln für armutsbedingte Problemsektoren, Förderung der Arbeitsteilung -, oder aber wenn es darum geht, Regierungen in Bezug auf die Umsetzung der Pariser Erklärung zur Rechenschaft zu ziehen,
X. in der Erwägung, dass die lokalen Behörden Schlüsselakteure in der Entwicklungspolitik sind, insofern als ihre Erfahrungen und ihre Kenntnisse der Bedarfslage vor Ort es ihnen ermöglichen, Tag für Tag die Erwartungen der Menschen zu vermitteln und die Kluft zwischen Bevölkerung und Staat zu überbrücken
Y. in der Erwägung, dass die Rolle der Bürgergesellschaft von wesentlicher Bedeutung ist sowohl als Partner im politischen Dialog über die Effizienz der Hilfemaßnahmen als auch als "Aufsichtsinstanz" bezüglich der Regierungsausgaben,
Z. in der Erwägung, dass das DCI festschreibt, dass bis maximal 15% der thematischen Kreditlinien nichtstaatlichen Akteuren und lokalen Behörden zur Verfügung gestellt werden sollen, und dass dieser positive Trend, der höchst wahrscheinlich mehr Hilfe-Effizienz mit sich bringt, Hand in Hand gehen sollte mit der verstärkten Verfolgung einer dezentralisierten Entwicklungszusammenarbeit seitens der Mitgliedstaaten,
AA. in der Erwägung, dass die Europäische Union sicherstellen muss, dass der Aktionsplan über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit, der von dem Dritten Hochrangigen Forum über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit im September 2008 in Accra festgelegt werden soll, strikt auf Armutsreduzierung und langfristig auf die Beseitigung der Armut ausgelegt ist
AB. in der Erwägung, dass eine Verbesserung sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Quantität der Hilfe ausschlaggebend ist für die Erreichung der MDG, und die Wirksamkeit der Hilfe kein Vorwand dafür sein kann, dass die Mitgliedstaaten die von ihnen gemäß den Monterrey-Konsenses eingegangenen Verpflichtungen nicht einhalten
AC. in der Erwägung, dass der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik die Geschlechtergleichstellung als gesondertes Ziel verfolgt und die Europäische Union dazu verpflichtet, in allen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit verstärkt den Weg des "Mainstreaming" zu beschreiten; in der Erwägung, dass die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel "Gleichstellung und Teilhabe - Die Rolle der Frau in der Entwicklungszusammenarbeit" (KOM (2007) 0100) die EU-Geber verpflichtet, die wirksame Umsetzung von Strategien und Maßnahmen zugunsten von Frauen zu gewährleisten die auch wirklich greifen,
AD. in der Erwägung, dass die Schaffung von Frieden auf lokaler, nationaler, regionaler und weltweiter Ebene erreichbar und dieses Streben verknüpft ist mit der Förderung von Frauen, da sie eine treibende Kraft nicht nur für das Familienleben und die Erziehung der Kinder, sondern auch für öffentliche Initiativen, Konfliktlösung und die Förderung eines anhaltenden Friedens auf allen Ebenen sind, wie in Ziffer 18 der Erklärung von Beijing festgestellt,
- 1. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, alle erdenklichen Bemühungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Europäische Union mit einer Stimme spricht ihre Hilfeleistungen auf die Prioritäten der Partnerländer abstimmt und sicherstellt dass ihre Maßnahmen generell in stärkerem Maße harmonisiert, transparent vorhersehbar und kollektiv wirksam sind;
- 2. betont, dass die Kommission die Integrität der Entwicklungsagenda und eine eindeutige Fokussierung auf das ultimative Ziel der Armutsbeseitigung aufrechterhalten und die effektive Umsetzung prioritärer Politiken, einschließlich einer eindeutig ergebnisorientierten Vorgehensweise, in den Vordergrund rücken muss
- 3. betont, dass der Anstieg der Rohstoffpreise eine wesentliche Rolle bei der Auslösung der aktuellen Lebensmittelkrise gespielt hat, die alle bereits entfalteten Bemühungen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Entwicklungshilfe zunichte zu machen droht, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, jede erdenkliche Maßnahme zur Stabilisierung der Rohstoffpreise für Entwicklungsländer zu fördern;
- 4. fordert die Kommission auf, die neuen Mitgliedstaaten mit Hilfe angemessener Mechanismen dabei zu unterstützen, sich in die zunehmend koordinierten internationalen Ansätze von Entwicklungspolitik und Hilfemaßnahmen einzufügen, mit den neuen Mitgliedstaaten Möglichkeiten heraus zu arbeiten, wie sie die zusätzlichen vom Hochrangigen Forum in Paris vereinbarten Ziele der Entwicklungszusammenarbeit erreichen könnten, und Möglichkeiten für etwaige gemeinsame Programmplanungsrunden zu sondieren; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die neuen Mitgliedstaaten sich selbst verpflichtet haben, im Bereich der ODA die Zielvorgaben zu erfüllen und bis 2010 0,17% ihres BNE und bis 2015 0,33% ihres BNE für die öffentliche Entwicklungshilfe zur Verfügung zu stellen, wobei ihre künftigen Beiträge die Rolle der Europäischen Union in der Entwicklungszusammenarbeit weiter stärken werden;
- 5. anerkennt die grundlegende Bedeutung von demokratischer Mitverantwortung und parlamentarischer Kontrolle in Entwicklungsländern, wenn es um die Gewährleistung von Hilfe-Effizienz geht, sowie die Notwendigkeit, dass die Europäische Union den Parlamenten in Entwicklungsländern Mittel und Unterstützung für Kapazitätsaufbau zur Verfügung stellt, damit gewährleistet ist, dass diese über ausreichende Kapazitäten verfügen, um Überwachung und Kontrolle ihres Staatshaushaltes zu gewährleisten; anerkennt ferner die Bedeutung einer besseren Ergebnis-Berichterstattung an das Europäische Parlament, die Bürgergesellschaft und die Mitgliedstaaten dazu beitragen kann, Vertrauen in Gemeinschaftsprogramme aufzubauen sowie mehr Rechenschaftspflicht und strategisch geschicktere Formen der Kontrolle zu ermöglichen; fordert die Kommission diesbezüglich auf, einen neuen Indikator für die Überwachung der parlamentarischen Kontrolle vorzuschlagen;
- 6. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam auf die MDG ausgerichtete Leistungsindikatoren zu definieren, insbesondere in Bezug auf die Budgethilfe, damit die nationalen Parlamente, lokalen Behörden und Bürgergesellschaften vor Ort - wie auch das Europäische Parlament - in der Lage sind, die Ergebnisse von EU-Beiträgen besser zurückzuverfolgen;
- 7. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicher zu stellen, dass die EU-Politik und die Hilfe-Architektur den Grundsatz des ergebnisorientierten Handelns der Pariser Erklärung untermauern, insbesondere im Hinblick auf die Erzielung greifbarer Ergebnisse im Bereich jener MDG, bei denen gemäß dem UN Bericht 2007 über die Millenniums-Entwicklungsziele die Zielvorgaben höchstwahrscheinlich nicht erreicht werden, wie Ziel 5 der MDG;
- 8. fordert die Kommission auf, ein Verzeichnis aller Finanzinstrumente zu erstellen, aus denen sie Mittel für verantwortungsvolles Regieren zur Verfügung gestellt hat, sei es aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), dem DCI, der Europa-Afrika-Strategie oder Direktfinanzierungen für afrikanische Regierungen zur Unterstützung des verantwortungsvollen Regierens, um so die Konsistenz ihrer Politiken und die ordnungsgemäße Verwaltung dieser Mittel zu überprüfen;
- 9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Schaffung und Umsetzung innovativer Finanzierungsmechanismen zu unterstützen, um so wesentlich zur fristgerechten Erreichung der MDG-Vorgaben beizutragen; betont, dass diese zusätzlichen Ressourcen keinen Ersatz für bereits erteilte Zusagen bezüglich öffentlicher Entwicklungshilfe darstellen können;
- 10. unterstützt die Entscheidung der Kommission, vermehrt Budgethilfe bereit zu stellen, ermutigt sie aber gleichzeitig, die Herausforderungen im Zusammenhang mit dieser Form von Hilfe näher zu prüfen;
- 11. fordert die Mitgliedstaaten und ihre nationalen Parlamente auf, sich für eine bessere Arbeitsteilung einzusetzen, insbesondere wie sie im oben genannten Verhaltenskodex für Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik vorgesehen ist, und gangbare Wege für deren Umsetzung zu erarbeiten, um die europäischen Hilfemaßnahmen zu verbessern und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass dieses Ziel auch von den Partnerländern und nicht allein von den Gebern verfolgt wird;
- 12. betont, dass die Arbeitsteilung ländergemäß, auf den Grundsätzen der Pariser Erklärung beruhen und ergebnisorientiert sein sollte und ferner zu einer ausreichenden Finanzierung aller Sektoren in jedem Partnerland führen sollte;
- 13. unterstützt die Überarbeitung und Ausweitung der Initiative für einen Geberatlas, um einen kohärenteren, grenzüberschreitenden politischen Dialog zwischen den europäischen Gebern zu fördern;
- 14. erinnert daran, dass Korruption in Form der Umleitung von für Entwicklung vorgesehenen Mitteln eines der Haupthindernisse für eine bessere Wirksamkeit der Hilfe darstellt fordert die Kommission auf, die Überwachung der Mittelzuweisung für Entwicklungshilfe zu verbessern und die Empfänger zu ermutigen, die internationalen und regionalen Vereinbarungen, die in diesem Bereich anwendbar sind zu ratifizieren und strikt zur Anwendung zu bringen;
- 15. fordert die Kommission auf, größere Rechenschaftspflicht und mehr Transparenz in den partnereigenen Systemen der öffentlichen Finanzverwaltung zu gewährleisten, sofern Zusagen vorliegen, dass die Hilfe für die beabsichtigten Zwecke genutzt wird, um auf diese Weise sowohl Eigenverantwortung als auch Armutsreduzierung zu erleichtern
- 16. fordert die Kommission und den Rat auf, konkrete Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zu ergreifen, insbesondere indem sie Initiativen der Bürgergesellschaft unterstützt mit denen die transparente Verwendung von EU-Fördermitteln gewährleistet werden soll, und indem sie alle Mitgliedstaaten und Partnerländer auffordert die UN-Konvention gegen Korruption von 2003 zu ratifizieren;
- 17. unterstützt die Rolle, die die Kommission übernommen hat, um die Entwicklungszusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten auf Beschlussfassungsebene und vor Ort zu harmonisieren und betont den Mehrwert, der dadurch entsteht, dass die Kommission die führende Rolle übernimmt im politischen Dialog mit den Partnerländern, der auf den gemeinsamen Werten der Europäischen Union wie Förderung von Menschenrechten und Geschlechtergleichstellung beruht;
- 18. fordert die Kommission auf, die Verfahren, einschließlich der Hilfeleistungsverfahren, weiter zu vereinfachen, die Befugnisse weiter zu dezentralisieren und die Delegationen vor Ort mit ausreichenden Kapazitäten (Personal und Fachwissen) auszustatten und erforderlichenfalls Konzeption und Genehmigungsverfahren für die thematischen und regionalen Haushaltslinien für die Erfüllung ihrer Aufgaben zu kontrollieren oder mitzugestalten; betont die Notwendigkeit, den künftigen Europäischen Auswärtigen Dienst mit ausreichenden entwicklungshilfeorientierten Kapazitäten auszustatten;
- 19. fordert die Kommission ebenfalls auf, eine regelmäßige Absprache und die Kooperation zwischen ihren Delegationen und den Bürgergesellschaften und lokalen Behörden zu fördern, um der Bedarfslage und den Prioritäten der Partnerländer vor Ort besser Rechnung zu tragen und außerdem eine bessere Anpassung der Hilfe zu fördern - das Hauptziel der Pariser Erklärung;
- 20. betont die Notwendigkeit einer Verbesserung der Entwicklungsleitlinien und Methoden für das Monitoring der Pariser Erklärung, um das allgemeine Verständnis des Aktionsplans des Hochrangigen Forums von Paris zu verbessern und eine kohärente Zusammenstellung von Informationen über Indikatoren in den Hauptempfängerländern zu gewährleisten; betont ferner die Notwendigkeit, sicherzustellen dass die Geberländer ihre Hilfezusagen einhalten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu ihren einschlägigen Daten zu verbessern, um mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Hilfeberichterstattung zu gewährleisten betont folglich die Notwendigkeit, präzise Indikatoren für Zwischenbewertungen zu nutzen, deren Ergebnisse eine bedarfsgerechte Anpassung und/oder Aufstockung der Maßnahmen ermöglicht, die für die Erreichung der Zielvorgaben für 2010 notwendig sind;
- 21. betont die Notwendigkeit der Ausarbeitung eines mittelfristigen Monitoringplans, um Fortschritte zu ermitteln und proaktive Schritte zur Förderung der Nutzung von Monitoringmaßnahmen auf Länderebene zu fördern; hält es ferner für notwendig, Synergieeffekte zwischen nationalen und internationalen Monitoringbemühungen zu ermöglichen und etwaige Doppelarbeit zu reduzieren, wenn es um die Prüfung der Einhaltung der von der Europäischen Union im Rahmen der Pariser Erklärung eingegangenen Verpflichtungen geht;
- 22. fordert die Kommission auf, ihre Definitionen der sektorbezogenen ODA-Zuweisungen klarer zu formulieren, um konsistentere Ergebnisse zu erhalten und die Transaktionskosten bei der Verwaltung von Daten der Kommission und der Mitgliedsstaaten auf Landesebene zu reduzieren; fordert die Kommission auf, sicherzustellen dass keine Ausweitung von ODA-Definitionen vorgenommen werden die entwicklungshilfefremde Posten wie Militärausgaben mit einschließen könnten
- 23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten im Sinne der auf dem Weltgipfel über soziale Entwicklung in Kopenhagen vom 5. bis 12. März 1995 eingegangenen Verpflichtungen auf, den Forderungen der Bürgerorganisationen nachzukommen und mindestens 20% der zu vergebenden Entwicklungshilfe zur Verbesserung der Grundversorgungsdienste einzusetzen, wie beispielsweise für die Bereiche, Bildung, Gesundheit, Trinkwasserzugang und sanitäre Einrichtungen;
- 24. fordert die Mitglieder des OECD-DAC, der in dieser Hinsicht die zuständige Behörde darstellt, auf, so bald wie möglich eine Definition von Entwicklungszusammenarbeit auszuarbeiten, die der Umleitung von Hilfegeldern für Zwecke, die nichts mit Entwicklung zu tun haben, endgültig ein Ende setzt, da solche Mittelabzweigungen in der Tat nur möglich sind, da die offizielle Definition von Entwicklungshilfe derzeit extrem weit gefasst ist;
- 25. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemäß der OECD-DAC-Empfehlung von 2001 für die nach dem EEF begünstigten Länder und Artikel 31 der DCI-Verordnung vollständig ungebundene Entwicklungshilfe, insbesondere technische Hilfe, Nahrungsmittelhilfe und Hilfe beim Nahrungsmitteltransport, zur Verfügung zu stellen;
- 26. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, politikorientierte Bedingungen auslaufen zu lassen, vor allem wirtschaftspolitische Bedingungen, und sich für eine allgemeine Verständigung in Schlüsselfragen einzusetzen sowie ihren Einfluss geltend zu machen und die Weltbank und den Internationalen Währungsfonds aufzufordern, die gleiche Position zu vertreten; fordert insbesondere, dass die "EUStrategie für Handelshilfe" allen Entwicklungsländern zugute kommt und nicht nur jenen die einer stärkeren Öffnung ihrer Märkte, insbesondere im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, zustimmen;
- 27. betont die Notwendigkeit, dass die internationalen Finanzinstitutionen und die Geberländer die Bedingungen für die Gewährung von Entwicklungshilfe öffentlich machen damit von den Parlamenten, lokalen Behörden und Bürgergesellschaften eine echte demokratische Kontrolle ausgeübt werden kann;
- 28. betont die Notwendigkeit, Hilfe nach Maßgabe der Prioritäten und Zeitpläne der Partnerländer zu leisten und diese an nationale Pläne und Entwicklungsprioritäten bzw. an haushaltstechnische Fristen der Partnerländer anzupassen;
- 29. betont, dass eine bessere Koordinierung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten das Problem der "verwaisten" Länder und Sektoren lösen sollte und betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer aktualisierten und verbesserten Ausgabe des Geberatlasses;
- 30. betont insbesondere die Notwendigkeit von Fortschritten bei der Verbesserung der Gesundheits-MDG insbesondere in Bezug auf fragile Rahmensituationen und der Koordinierung von Initiativen der GD ECHO und der GD Entwicklung der Kommission in sämtlichen Phasen der humanitären Hilfe, des Wiederaufbaus und der Entwicklungshilfe (Verknüpfung von Soforthilfe, Wiederaufbau und Entwicklung), wie beispielsweise im Europäischen Konsens über humanitäre Hilfe5 festgehalten
- 31. anerkennt die Notwendigkeit, dass die Kommission ihre Konsultationen mit den Bürgergesellschaften der Partner in den Entschlussfassungszentren und vor Ort intensiviert - und zwar durch besser strukturierte Sitzungen zu den Themen Politik, strategische Planung und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit sowie auch zu Themen wie Anforderungen für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, Auszahlungsmodalitäten, Finanzkontrolle von Projekten, Überwachung und Evaluierung; fordert die Geber- und Partnerregierungen auf, die vollständige und sinnvolle Beteiligung der Bürgergesellschaft und der lokalen Behörden an Planung, Umsetzung, Überwachung und Evaluierung von Entwicklungshilfebudgets und -programmen sicherzustellen und diese dabei zu unterstützen, die notwendigen Voraussetzungen für die Wahrnehmung ihrer Rollen zu schaffen;
- 32. betont, dass die Teilhabe von Frauen und Frauenbewegungen an Konzeption und Durchführung von Maßnahmen und Programmen wichtig ist; Umsetzung, Überwachung und Evaluierung sollten als integraler Bestandteil jeder Maßnahme zur Garantie einer echten Teilhabe gesehen werden, vor allem in Anbetracht der überproportional großen Auswirkungen der Armut auf Frauen;
- 33. betont die Notwendigkeit, lokale Gebietskörperschaften der Mitgliedsstaaten wie auch der EU-Partner in den Prozess der Umsetzung der Ziele der Erklärung von Paris einzubinden und insbesondere auch an allen Stadien der Formulierung, Umsetzung und Bewertung von Entwicklungspolitik zu beteiligen;
- 34. erinnert an die entscheidende Rolle, die die Mitglieder der gesamten Diaspora bei der Verbesserung der Wirksamkeit der europäischen Hilfe leisten können und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, diese mehr in die Planung und Umsetzung europäischer Entwicklungshilfeprogramme einzubeziehen; betont ferner, dass die Einbindung ausländischer Akteure oder von Akteuren ausländischer Herkunft in eine Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und deren Herkunftsländer eine viel versprechende Triebkraft für die Integration darstellt;
- 35. ist der Auffassung, dass mehr Transparenz bei den Informationen über Hilfeleistungen ein Kernziel sein muss, wenn die wirksame Nutzung von Hilfeleistungen und die beidseitige Rechenschaftspflicht verbessert werden sollen; ferner muss sichergestellt sein, dass umfassende Informationen über alle zugesagten und durchgeführten Hilfemaßnahmen rechtzeitig offen gelegt werden, einschließlich Veröffentlichung von landesspezifischen Zeitplänen für Hilfezusagen und -ausgaben; ferner sollten die Mitgliedstaaten und die Partnerländer automatisch rechtzeitig und von sich aus alle Dokumente offen legen, die mit der Planung, Ausführung und Evaluierung von Hilfestrategien und -projekten zusammenhängen; ist ferner der Auffassung, dass diese Offenlegung auch die Veröffentlichung von Informationen umfassen sollte, die die Beteiligung der Öffentlichkeit am Beschlussfassungsprozess ermöglicht also in der jeweiligen Sprache und Form, die für die betreffenden Stakeholder angemessen sind;
- 36. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in diesem Bereich Fortschritte zu erzielen, durch die Schaffung von Rechnungslegungsstandards in Bezug auf Offenlegungsverpflichtungen bei externer Hilfe und durch Zusammenarbeit mit den Organisationen der Bürgergesellschaft, den nationalen Parlamenten, lokalen Behörden und internationalen Organisationen mit dem Ziel, beispielhafte Verfahren für die Ausweisung von Hilfeleistungen in den nationalen Haushaltsplänen festzulegen
- 37. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dringend auf, ihre Hilfe an die ländereigenen Systeme anzupassen, indem sie allgemeine und sektorbezogene Unterstützung leisten, die auf einem soliden Plan der Armutsreduzierung gründet, der die landeseigene Rechnungslegung stärkt und geknüpft sein muss an die gemeinsame Verpflichtung zur Armutsreduzierung und Erreichung der MDG, zur Achtung der Menschenrechte und zur Stärkung und Verbesserung von Überwachung, Finanzverwaltung und Rechenschaftspflicht;
- 38. betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten eine schrittweise zusätzliche und vorhersehbare Finanzierung gewähren müssen, in Form von mehrjährigen (3 Jahre oder mehr) Hilfezusagen, die auf klaren und transparenten mit den Partnerländern vereinbarten Kriterien und Zielvorgaben bezüglich Armutsbeseitigung einschließlich spezifischer sektorieller Zielvorgaben basiert und planmäßig und in transparenter Art und Weise erbracht wird, wodurch Investitionen in den Aufbau von für die Verbesserung der Hilfemaßnahmen wichtigen Humanressourcen ermöglicht werden sollen; begrüßt ferner die Initiative der Entwicklung von MDG-Vereinbarungen, um langfristig eine voraussehbarere Form der Budgethilfe zu gewährleisten; besteht allerdings darauf, dass dies ein konsequentes Engagement zur Erfüllung der MDG auch seitens der Partnerländer voraussetzt und dass dadurch eine ständige Überwachung mit Fokus auf Ergebnisorientiertheit notwendig ist; begrüßt die MDG-Vereinbarungen als eine der Möglichkeiten zur Erhöhung der Vorhersehbarkeit von Hilfe;
- 39. stellt fest, dass die MDG-Zielvorgaben in den meisten Entwicklungsländern bis 2015 nicht erfüllt werden können; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, jährliche Zeitpläne für die Erfüllung der von ihnen gemachten Zusagen zu erstellen;
- 40. erkennt an, dass es wichtig ist, Ziele zu stecken, um schrittweise zu einer technischen Hilfe zu gelangen, die 100% bedarfsorientiert und an den nationalen Strategieplänen der Partner ausgerichtet ist;
- 41. betont, dass die technische Hilfe, wenn sie auf die von den Empfängerländern und ihren Bürgerorganisationen aufgezeigte Bedarfslage und nicht auf die der Prioritäten der Geber zugeschnitten ist, die Möglichkeit bieten sollte, die Kapazitäten der EU-Partner und die eigenverantwortliche Mitwirkung vor Ort zu fördern;
- 42. stellt fest, dass die Reform der Entwicklungshilfe nur einer von vielen Schritten ist, die die Europäische Union gehen muss, um ihre Handels-, Sicherheits-, Migrations-, Landwirtschafts-, Fischerei, Energie-, Umwelt-, und Klimawandel-Politik sowie ihre sonstigen Politiken kohärent mit den entwicklungspolitischen Zielvorgaben ineinander greifen zu lassen, so dass sie den Entwicklungsländern zugute kommen, und um ein faires internationales Finanz- und Handelssystem zu fördern, das sich auch günstig auf die Entwicklung dieser Länder auswirkt; erinnert in diesem Zusammenhang an Ziffer 35 des Europäischen Konsens zur Entwicklungspolitik, demzufolge "es wichtig ist, dass die Politik auch in anderen Bereichen als der Entwicklungshilfe die Bemühungen der Entwicklungsländer um eine Verwirklichung der MDG unterstützt";
- 43. erinnert an die von den Unterzeichnerstaaten der Pariser Erklärung eingegangen Verpflichtungen, bezüglich der Durchführung strategischer Umweltprüfungen auf sektoraler und nationaler Ebene; fordert die Kommission daher auf, dieses Ziel einzuhalten und die Folgen ihrer Politiken, insbesondere in Bezug auf Klimawandel, Wüstenbildung und Artenvielfalt in Entwicklungsländern ebenfalls zu evaluieren;
- 44. betont, dass die Gewährleistung der Wirksamkeit der Entwicklungshilfe Hand in Hand geht mit einer verbesserten Information der Bürger in den Geberländern über Ziele, Modalitäten und tatsächliche Empfänger der Entwicklungshilfe;
- 45. erinnert daran, dass der Europäische Konsens über die Entwicklungszusammenarbeit die Geschlechtergleichstellung als gesondertes Ziel anerkennt und diese daher ein Schlüsselthema für Gespräche über die Wirksamkeit von Hilfe darstellen sollte;
- 46. erkennt an, dass die Ziele betreffend Hilfequantität und -qualität untrennbar miteinander verknüpft sind und dass die Zielvorgaben zur Wirksamkeit der Hilfe nur erreicht werden können, wenn ein konstantes Engagement für die bestehenden Qualitätszielvorgaben, wie sie in allen Mitgliedstaaten akzeptiert wurden, gegeben ist fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Verpflichtung erneut zu bekräftigen wonach sie gemeinsam das Ziel verfolgen, den Anteil ihrer Entwicklungshilfe am BNE von 0,56% im Jahr 2010 auf 0,7% bis zum Jahr 2015 anzuheben die Hilfe auszuweiten und sich mehrjährige ehrgeizige Zeitpläne zu setzen um die schrittweise Aufstockung der Entwicklungshilfebudgets messbar nachvollziehen zu können;
- 47. betont die Notwendigkeit, auf allen Ebenen der Planung, Umsetzung, Überwachung und Evaluierung eine konsequente Gleichstellungspolitik zu verfolgen;
- 48. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Entwicklungshilfeausschuss der OECD und den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0203.
- 2 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0382.
- 3 ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
- 4 Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41).
- 5 Am 18. Dezember 2007 unterzeichnete gemeinsame Erklärung des Rates, der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission mit dem Titel "Europäischer Konsens über die humanitäre Hilfe" (ABl. C 25 vom 30.1.2008, S.1)