Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
Der Bundesrat hat in seiner 992. Sitzung am 3. Juli 2020 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2020 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 87 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.