Der Bundesrat hat in seiner 977. Sitzung am 17. Mai 2019 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf, der die Verpflichtung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 (BVerfG Urteil des Ersten Senats vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 Randnummer (1-253)) umsetzt, die verfassungswidrigen Regelungen des Hochschulrahmengesetzes aufzuheben.
Der Bundesrat bittet, die Beratungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren so rechtzeitig abzuschließen, dass ihm im zweiten Durchgang der Gesetzesbeschluss spätestens für das Bundesratsplenum am 8. November 2019 zugeleitet wird, damit das Gesetzgebungsverfahren spätestens Ende November 2019 abgeschlossen ist und somit das Gesetz vor dem 1. Dezember 2019 in Kraft tritt.
Begründung:
Die Länder haben zur Herstellung verfassungsmäßiger Zustände 2018 einen neuen Staatsvertrag ausverhandelt, der die Vergabe von Studienplätzen in den Fächern (Human-)Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie unter der Beachtung der Vorgaben des BVerfG fortentwickelt. Damit die neuen Regelungen termingerecht zur Öffnung des Bewerbungsportals am 1. Dezember 2019 in Kraft treten, haben die Länder vereinbart, dass der Staatsvertrag zum 15. November 2019 ratifiziert ist. Aus diesem Grund ist es notwendig, einen rechtssicheren Gleichlauf der Regelungen zur Vergabe der Studienplätze im Zentralen Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung mit der Aufhebung der (verfassungswidrigen) Vorschriften des HRG zu gewährleisten.