- Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 12. Juli 2005 zu der o.g. Entschließung des Bundesrates Folgendes mitgeteilt:
Der Bundesrat hat in seiner 803. Sitzung am 24. September 2004 eine Entschließung gefasst, in der er die Bundesregierung insbesondere dazu auffordert, bei der Gestaltung der neuen Düngeverordnung bestimmten Anforderungen der Nitratrichtlinie Rechnung zu tragen und erst in einer weiteren Novellierungsverordnung umfassendere Regelungen zu treffen.
Dazu hatte der Bundesrat einen alternativen Entwurf beschlossen, der von der Bundesregierung wegen fachlicher Mängel und wegen der von der Europäischen Kommission geäußerten Auffassung, dass dieser Entwurf der notwendigen Umsetzung der Nitratrichtlinie nicht gerecht würde, nicht verkündet wurde.
Insofern erübrigt sich eine inhaltliche Stellungnahme zur Entschließung, die sich auf den damaligen Verordnungsentwurf bezog. Die Bundesregierung hat inzwischen in enger Zusammenarbeit mit den Ländern einen neuen Entwurf erarbeitet, der weitmöglichst auch den von den Ländern gestellten Forderungen Rechnung trägt und in Kürze dem Bundesrat zugeleitet werden wird.