935. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2015
A
- 1. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
- a) Eine innovative, effiziente und wirtschaftsfreundliche Zollverwaltung ist ein immer wichtiger werdender Standortfaktor im globalen Wettbewerb der Staaten und Regionen und trägt zum gesamtwirtschaftlichen Erfolg bei. Deutschland braucht eine moderne Zollverwaltung, die den Herausforderungen wachsender globaler Warenströme und erhöhter Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Sie muss in der Lage sein, auch die weiteren ihr zugewiesenen Aufgaben, z.B. die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung, effizient und erfolgreich zu bewältigen.
- b) Die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Neuorganisation der Zollverwaltung zählt zu den bedeutsamsten und nachhaltigsten Strukturveränderungen in der Verwaltung des Bundes. Die Auflösung der Mittelbehörden und die zentrale Steuerung von Ortsbehörden stellen an Personal und Organisation höchste Anforderungen. Die Umsetzung der ab Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2016 geplanten Maßnahmen wird erfahrungsgemäß geraume Zeit in Anspruch nehmen (z.B. die Anpassung der IT-Infrastruktur). Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass hiervon das Dienstleistungsangebot der Zollverwaltung und ihre Aufgabenerledigung nicht berührt werden.
- c) Der Bundesrat unterstreicht, dass die Bundesfinanzdirektionen wichtige, Hauptzollämter übergreifende Steuerungsaufgaben innehatten. Die Kenntnis der jeweiligen Region und der regionalen Wirtschaftsstruktur hat zum Erfolg der Zollverwaltung in der ganzen Breite ihrer Aufgaben wesentlich beigetragen. Der Bundesrat bedauert, dass mit der Auflösung der Bundesfinanzdirektionen, die als Fachdirektionen ohne regionalen Bezug in die Generalzolldirektion integriert werden, die gebündelte regionale Expertise der Zollverwaltung verloren geht.
- d) Der Bundesrat bedauert auch, dass die Bundesregierung auf die Abschätzung der Folgen des Wegfalls der Mittelbehörden für die jeweiligen Regionen mit ihren ggf. regionalen Besonderheiten (z.B. die maritimen Aspekte im Bereich der BundesfinanzdirektionNord) ebenso verzichtet hat wie auf die Darstellung der künftigen unmittelbaren Steuerung der 43 Hauptzollämter durch die Generalzolldirektion. Eine entsprechende Darlegung wäre für die Beurteilung hilfreich, ob die geplanten Maßnahmen den einmaligen Umstellungsaufwand in Höhe von rund 10 Millionen Euro und den zusätzlichen Erfüllungsaufwand im Finanzplanungszeitraum in Höhe von rund 18 Millionen Euro rechtfertigen.
- e) Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung dauerhaft an den Dienstsitzen der Generalzolldirektion in Bonn, Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt a. d. W. und Nürnberg festhält.
- f) Im Zuge der Errichtung der Generalzolldirektion erwartet der Bundesrat von der Bundesregierung ergänzende Informationen über die beabsichtigte Stärkung der Ortsebene (Hauptzollämter, Zollämter). Dem Bundesrat ist besonders daran gelegen, dass das Dienstleistungsangebot des Zolls in der Fläche erhalten bleibt und ausgebaut wird.
- g) Der Bundesrat hält es für erforderlich, in einem weiteren Schritt der Strukturreform die derzeitigen Grenzen der Hauptzollämter einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Am Beispiel der Freien und Hansestadt Hamburg, für die drei Hauptzollämter zuständig sind, deren Grenzen durch das Stadtgebiet verlaufen und ein logistisches Hindernis darstellen, wird deutlich, dass Verschlankung von Strukturen und Effizienzsteigerungen auf dieser Ebene unmittelbar den Wirtschaftsbeteiligten zugutekommen können.
- h) Der Bundesrat empfiehlt, die Wirtschaftsbeteiligten, die bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfs nicht gehört wurden, zeitnah über die beabsichtigte Neuorganisation der Zollverwaltung zu informieren.
- i) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um die Vorlage eines Evaluierungsberichtes drei Jahre nach Errichtung der Generalzolldirektion.
B
- 2. Der federführende Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.