Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates "Das europäische Naturschutzrecht evaluieren und zukunftsfähig ausgestalten"

Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, den 31. Oktober 2007

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Hessische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die anliegende


mit dem Antrag zuzuleiten, die Entschließung zu fassen.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 9. November aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.


Mit freundlichen Grüßen
Roland Koch

Entschließung des Bundesrates
"Das europäische Naturschutzrecht evaluieren und zukunftsfähig ausgestalten"

Der Bundesrat möge beschließen:

Die Europäische Kommission hat sich in der Mitteilung "Ein Europa der Ergebnisse - Anwendung des Gemeinschaftsrechts" (KOM (2007) 502 endg.) dazu bereit erklärt, das europäische Naturschutzrecht künftig zu evaluieren und darüber mit den Mitgliedstaaten und Regionen in einen Dialog zu treten. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit der Weiterentwicklung, Zusammenfassung und Modernisierung der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) und der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie). Der Bundesrat hält folgende Punkte bei der geplanten Evaluierung dieser Richtlinien für besonders wichtig:

In den zu überarbeitenden Anhang IV sollten nur solche Tier- und Vogelarten aufgenommen werden, deren Bestände gefährdet sind und die sinnvoll durch das System des Zugriffs- und Handlesartenschutzes geschützt werden können.