917. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2013
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Länder bei der Ermittlung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Hinblick auf die Überarbeitung der Unionsliste im Jahr 2015 und danach hinreichend beteiligt werden.
- 2. Der Bundesrat hält es nicht für angezeigt, dass die Union ihre Bemühungen zur Entwicklung einer gesamteuropäischen Vision für ein Kohlendioxidtransportnetz fortsetzt und insoweit die ersten grenzüberschreitenden Projekte ermittelt. Er verweist insoweit auf Ziffer 22 seiner Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG - BR-Drucksache 653/11(B) - und bekräftigt, dass zwar ein Bedarf an CO₂-Infrastruktur in der Phase der Technologieerprobung an regionalen CO₂-Netzen für konkrete Projekte entstehen kann, sofern diese in einem Mitgliedstaat zugelassen sind bzw. werden; die Schaffung einer europaweiten CO₂-Infrastruktur wird aber abgelehnt.
B
- 3. Der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.