914. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2013
A
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die von der Kommission vorgelegte konsultative Mitteilung, die die Aspekte der Nachhaltigkeit der Phosphorverwendung auf EU-Ebene darstellt. Phosphor ist ein wichtiger essentieller Baustein des Lebens. Für die moderne Landwirtschaft ist Phosphor ein unverzichtbarer Dünger.
- 2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass eine effiziente Gewinnung und Nutzung sowie eine Wiederverwertung und Minimierung von Abfällen wichtige Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Verwendung von Phosphor sind. Sie können eine weltweite Entwicklung hin zu einer effizienten Nutzung schadstoffarmer Phosphat-Ressourcen und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit für künftige Generationen einleiten.
- 3. Der Bundesrat unterstützt das Ziel, die Aufmerksamkeit auf die Nachhaltigkeit der Phosphorverwendung zu lenken und eine Debatte über die bestehende Situation und die zu erwägenden Maßnahmen anzustoßen.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen zur konsultativen Mitteilung bei der Kommission dafür einzusetzen, dass
- - neben der Phosphorrückgewinnung aus Abwasser verstärkt Maßnahmen zur Rückgewinnung von Phosphor aus Abfällen angestoßen werden, - die Rückgewinnung von Phosphor durch nachhaltige Maßnahmen unter Erfüllung der Anforderungen des vorsorgenden Umweltschutzes durchgeführt wird,
- - konkrete Anforderungen und Maßnahmen zur Phosphorrückgewinnung auf der Basis einer europaweiten Phosphor-Rückgewinnungsstrategie entwickelt und verbindlich festgelegt werden und
- 5. - im Rahmen der geplanten neuen EU-Düngemittelverordnung ein EU-einheitlicher anspruchsvoller Grenzwert für Cadmium in mineralischen Phosphatdüngern festgelegt wird sowie die Festlegung eines EU-einheitlichen anspruchsvollen Grenzwertes für Uran vor dem Hintergrund der aktuellen wissenschaftlichen Studien geprüft wird.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Vorreiterrolle zu übernehmen, um auf nationaler Ebene die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den wertvollen Rohstoff Phosphor der Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen und Maßnahmen zu seiner Rückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammaschen voranzutreiben.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Phosphor ist ein Mineral, das jedes Lebewesen benötigt. Es kann nicht substituiert werden. Die Gewinnung von Rohphosphaten und ihre Verarbeitung zu Mineraldüngern sind mit erheblichen und immer weiter zunehmenden Umweltbelastungen verbunden. Zur Vermeidung von Umweltbelastungen und aus Gründen des Ressourcenschutzes ist es deshalb künftig geboten, neben der Phosphorrückgewinnung aus Abwasser, Phosphor verstärkt aus Abfällen und anderen Stoffen zu gewinnen. Dies wird insbesondere durch den Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur "Bewertung von Handlungsoptionen zur nachhaltigen Nutzung sekundärer Phosphorreserven" deutlich.
Es wurden bereits zahlreiche Forschungsvorhaben zur Entwicklung von Phosphor-Rückgewinnungsverfahren zur Erschließung bisher ungenutzter Potenziale durchgeführt. Ein großtechnischer Einsatz ist gegenwärtig nur für wenige ausgewählte Fraktionen unter bestimmten Bedingungen technisch und wirtschaftlich möglich. Zur Sicherstellung der zeitnahen Einführung von effizienten Phosphor-Rückgewinnungsverfahren und einer ausreichenden Marktdurchdringung werden z.B. Fördermaßnahmen und ein Informationsaustausch für notwendig erachtet. Die Verfahren müssen den Anforderungen des medienübergreifenden vorbeugenden Umweltschutzes entsprechen. Da Primärphosphate zunehmend mit Cadmium und Uran verunreinigt sind, ist die einheitliche Festsetzung von anspruchsvollen Grenzwerten für Schadstoffe in der neuen EU-Düngemittelverordnung zur Vermeidung weiterer Anreicherungen in Böden und der Nahrungskette notwendig bzw. aufgrund aktueller wissenschaftlicher Studien zu prüfen.
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- 7. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.