Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner
44. Sitzung am 27. Juni 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Drucksache 18/1900 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen - Drucksachen 18/1310,18/1580 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 24.07.14 Erster Durchgang: Drucksache. 155/14 (PDF)