910. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2013
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Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat unterstützt die Bemühungen der Kommission, ein zuverlässiges und kostengünstiges Instrumentarium für mehr Klarheit für Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher bei Umweltaussagen zu Produkten und Organisationen zu schaffen. Mit den vorgeschlagenen EU-weiten Methoden zur Messung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen entlang ihres Lebenswegs durch Umweltfußabdruck erhalten die Unternehmen den notwendigen einheitlichen Rahmen für die Kennzeichnung und die Verbraucherinnen und Verbraucher die erforderliche Transparenz für eine vergleichende Bewertung der Produkte und Dienstleistungen. Unternehmen, die die Umweltleistung ihrer Produkte hervorheben möchten, werden künftig am Markt nicht mehr aufgrund einer Vielzahl nicht überschaubarer und in ihrem Gehalt nicht nachvollziehbarer Umweltaussagen, sondern aufgrund ihrer faktischen Umweltleistungen konkurrieren.
- 2. Der Aufwand für ein strategisches Arbeiten mit Lebenswegkonzepten und die Erstellung umfassender Ökobilanzen darf nach Auffassung des Bundesrates allerdings nicht die mittelständischen und insbesondere die kleinen und kleinsten Unternehmen überfordern. Dies umso mehr, als die entwickelten methodischen Ansätze bisher nur in Zusammenarbeit mit der Industrie einem "Praxistest" unterzogen worden sind. Daher muss darauf geachtet und seitens der Bundesregierung frühzeitig Einfluss dahingehend genommen werden, dass am Ende des gesamten Prozesses nicht ein Bewertungsverfahren steht, das besonders für kleine und kleinste mittelständische Unternehmen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist bzw. durch Nichthandhabbarkeit für diese zu Wettbewerbsnachteilen im Binnenmarkt führt. Die Kommission muss sich hier selbst an ihrer im Rahmen des "Small Business Act" gegenüber den Mitgliedstaaten erhobenen Forderung messen lassen, den Grundsatz "Vorfahrt für KMU" auf das gesamte Verwaltungshandeln und den KMU-Test nicht nur auf legislative, sondern auch auf politische Vorschläge anzuwenden.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass im Zuge der weiteren Maßnahmen zur Schaffung eines Binnenmarktes für grüne Produkte eine umfängliche Folgenabschätzung, insbesondere auch für Kleinst- und Kleinunternehmen, vorgenommen wird. Ziel sollte dabei eine möglichst einfache praktische Handhabbarkeit sowie ein angemessenes Verhältnis von Aufwand/Kosten und Nutzen auch für KMU sein. Sollten, um dies zu gewährleisten, vereinfachte oder Ausnahmeregelungen für KMU notwendig sein, dürfen diese nicht zu Beeinträchtigungen beim Marktzugang oder zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von KMU führen.
B
- 4. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.