Punkt 8 der 990. Sitzung des Bundesrates am 5. Juni 2020
Der Bundesrat möge zu dem Gesetz folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit, die CO₂-Emissionen des Schwerlastverkehrs auf der Straße erheblich zu reduzieren, um die Ziele des Klimaschutzes im Verkehrssektor zu erreichen. Alternative Antriebsarten und klimaneutrale Kraftstoffe können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, für ihren Einsatz sollten daher auch im Bundesfernstraßenmautgesetz wirkungsvolle Anreize gesetzt werden.
- 2. Der Bundesrat sieht die geplante Verlängerung der Mautbefreiung für überwiegend mit Erdgas (Liquefied Natural Gas LNG und Compressed Natural Gas CNG) betriebene Lkw über den 31. Dezember 2020 hinaus äußerst kritisch. Eine Mautbefreiung für mit Erdgas betriebene Lkw würde zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen und zu Verlagerungen von langlaufenden Verkehren auf die Straße führen. Gleichzeitig werden die notwendigen Investitionen in Strom- und wasserstoffbasierte Antriebe bzw. Kraftstoffe und deren Infrastrukturen verhindert.
- 3. Der Bundesrat stellt fest, dass Erdgas-Lkw unabhängig von der Mautbefreiung mit einer zeitlich befristeten Reduzierung der Energiesteuer bis Ende 2026 sowie mit einem Kaufzuschuss von 12 000 Euro pro LNG-Fahrzeug und 8 000 Euro pro CNG-Fahrzeug von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert werden und zudem ab dem 1. Januar 2021 bereits ein geringerer Mautsatz für Erdgas-Lkw gilt. Erdgas-Lkws sind demnach auch ohne Mautbefreiung bereits begünstigt, da sie laut § 1 Absatz 1 Nummer 7 des Bundesfernstraßenmautgesetzes keine Mautteilsätze für Luftverschmutzungskosten entrichten müssen.
- 4. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die Kommission einen Vorschlag für eine Novelle der Eurovignetten-Richtlinie vorgelegt hat, der unter anderem die Umstellung der Maut auf CO₂-Emissionen der Fahrzeuge vorsieht. Auch im Klimaschutzprogramm 2030 plant die Bundesregierung für das Jahr 2023 die Einführung einer CO₂-Komponente bei der Maut. Die geplante Mautbefreiung der Erdgas-Lkw bis Ende 2023 kann zu Rechts- und Umsetzungsproblemen der neuen Eurovignetten-Richtlinie führen, da hier Ausnahmen für Erdgas-Lkw weiterhin nicht vorgesehen sind.
- 5. Der Bundesrat verweist auf die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Öko-Institutes und des International Council on Clean Transportation (ICCT) im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Mai 2020, in der die Klimawirkung verschiedener LNG-Lkw-Konzepte in der Nutzungsphase bilanziert und mit der von Diesel-Lkw verglichen wurde. Die Untersuchung nimmt nicht nur die Kohlendioxid-Emissionen in den Blick, sondern berücksichtigt zusätzlich die gesamte Kraftstoffbereitstellung, also Gewinnung, Transport, Lagerung und Tankvorgänge und damit die Wirkung der Klimagase Methan und Lachgas. Im Ergebnis wird der Beitrag dieser Lkw zum Klimaschutz im Verkehr als im besten Fall sehr begrenzt eingeschätzt und eine Förderung von LNG-Lkw aus Klima- und Umweltsicht nicht empfohlen.
- 6. Der Bundesrat hält für einen effektiven Klimaschutz im Straßengüterverkehr die Mautbefreiung für elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Lkw, die beispielsweise batterieelektrisch, über Oberleitungen oder über einen Brennstoffzellenantrieb betrieben werden, für vorzugswürdig.