Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Akzeptanz und Wertschätzung statt Pathologisierung und Diskriminierung: Menschen in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität stärken - "Konversionstherapien" verbieten

Der Bundesrat hat in seiner 977. Sitzung am 17. Mai 2019 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst

Anlage
Entschließung des Bundesrates - Akzeptanz und Wertschätzung statt Pathologisierung und Diskriminierung: Menschen in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität stärken - "Konversionstherapien" verbieten

Begründung:

Es gibt nach wie vor Personen und Organisationen, die die Überzeugung vertreten und verbreiten, Homo- oder Bisexualität seien eine Erkrankung oder psychische Störung und könnten "geheilt" oder gezielt verändert werden. Mit dieser Pathologisierung, die eine Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit darstellt, wird ein gesellschaftliches Klima befördert, das Diskriminierung, Abwertung und Stigmatisierung homo- und bisexueller Personen verstärkt. Entsprechendes gilt auch für transgeschlechtliche Personen. Dies kann bewirken, dass vor allem junge Menschen in der Phase ihrer Identitätsfindung ihre sexuelle Identität mit einer behandlungsbedürftigen Krankheit gleichsetzen, was zur Ablehnung der eigenen sexuellen Identität führt und schwerwiegende psychische Belastungen (Depressionen, Angsterkrankungen, erhöhtes Suizidrisiko) nach sich ziehen kann. "Behandlungen" der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität verletzen das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht. Hier kommt dem Staat ein Schutzauftrag zu.

Aufklärungsarbeit und gesellschaftliche Akzeptanzförderung erfüllen dabei eine wichtige Schlüsselaufgabe. Eine offene und informierte Gesellschaft sowie ein wertschätzendes Miteinander tragen maßgeblich dazu bei, dass "Konversionstherapien" die Nachfrage entzogen wird. Neben dieser gesellschaftspolitischen Aufgabe sind geeignete Regelungen im Gesundheitssystem zu treffen.

Die WHO hat bereits 1990 Homosexualität von der Liste psychischer Krankheiten gestrichen. 1991 wurde die ICD entsprechend geändert. Der 117. Deutsche Ärztetag hat 2014 betont, dass Homosexualität eine gleichwertige Variante der unterschiedlichen sexuellen Orientierungen darstellt. Er forderte darüber hinaus die Streichung von Diagnosekategorien, die Homosexualität pathologisieren oder die Möglichkeit von Behandlungen oder Therapien als Option nahelegen. "Konversionstherapien", die behaupteten, Homosexualität in asexuelles oder heterosexuelles Verhalten umwandeln zu können und den Eindruck vermittelten, dass Homosexualität eine Erkrankung sei, seien abzulehnen.

"Konversionstherapien" werden darüber hinaus auch außerhalb des Gesundheitssystems angeboten und durchgeführt. Hier greifen sozial- und berufsrechtliche Regelungen nicht ausreichend. Weitere gesetzliche Regelungen im Bereich des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts sind daher zu prüfen.

Malta hat 2015 als erstes europäisches Land im Rahmen seiner wegweisenden Gesetzgebung "Affirmation of Sexual Orientation, Gender Identity and Gender Expression Bill" ein Verbot von Konversionstherapien verhängt. Im Vereinigten Königreich wird zurzeit über ein Verbot solcher Therapien diskutiert. Entsprechende gesetzliche Regelungen zum Verbot von "Konversionstherapien" wurden auch bereits in mehreren Bundesstaaten der USA umgesetzt.