Punkt 13 der 826. Sitzung des Bundesrates am 13. Oktober 2006
Der Bundesrat möge anstelle der Ziffern 20 bis 23 der Ausschussempfehlungen in
- "e) Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die entsprechenden nationalen und internationalen Regelungen dahingehend zu überprüfen, dass nur solche pflanzlichen Öle beigemischt bzw. in Anlagen nach dem EEG eingesetzt werden dürfen, die entweder in der EU erzeugt werden oder für die bei außerhalb der EU erzeugten pflanzlichen Ölen - nachgewiesen werden kann, dass sie nach einem in der EU oder international anerkannten Zertifizierungssystem aus nachhaltigem und somit naturverträglichem Anbau stammen.
- f) Der Bundesrat fordert in diesem Zusammenhang die Bundesregierung dazu auf, sich auch weiterhin auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass der Gedanke der Nachhaltigkeit auch beim Einsatz nachwachsender Rohstoffe beachtet wird."
Begründung (nur zur Unterrichtung des Plenums):
Mit Ausnahme von Holz existieren weltweit keine Zertifizierungssysteme für den nachhaltigen Anbau in der Land- und Forstwirtschaft. Eine Überarbeitung der nationalen Regelungen in diesem Sinne ist daher zurzeit nicht möglich. Es sollte daher zunächst geprüft werden, wie - auch unter Wahrung internationaler Handelsvereinbarungen - dem Ziel des nachhaltigen Anbaus entsprochen werden kann.
Bevor diese Prüfung nicht erfolgt ist, sollte die in Ziffer 21 der Ausschussempfehlungen geforderte Verordnung nicht erlassen werden.