Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 122872 - vom 21. Dezember 2006.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 30. November 2006 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf den am 25. April 2005 unterzeichneten Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union1,
- - unter Hinweis auf seine sämtlichen früheren Entschließungen und Berichte vom Beginn des Erweiterungsprozesses bis heute und insbesondere seine jüngste Entschließung vom 14. Juni 2006 zum Beitritt Bulgariens und Rumäniens2,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 15. und16. Juni 2006,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen zur Erweiterung vom 17. Oktober 2006,
- - in Kenntnis des Monitoring-Berichts der Kommission vom 26. September 2006 über Rumänien (KOM (2006) 0549) und ihrer früheren Monitoring-Berichte,
- - in Kenntnis des Briefwechsels zwischen dem Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem Präsidenten der Kommission über die volle Beteiligung des Europäischen Parlaments an allen Überlegungen über die mögliche Inanspruchnahme einer der Schutzklauseln des Beitrittsvertrags,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0421/2006),
A. in der Erwägung, dass der Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union eine bedeutende historische Entwicklung darstellt, einhergehend mit einem tiefgreifenden wirtschaftlichen sozialen und gesellschaftlichen Wandel in diesem Land, und dass dieser Beitritt positive Auswirkungen für die rumänische Bevölkerung wie auch für die Entwicklung und den Zusammenhalt der Europäischen Union haben wird,
B. in der Erwägung, dass der Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union zur Stabilität und zum Wohlstand Südosteuropas beitragen wird,
C. in der Erwägung, dass der Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union die politische und kulturelle Dimension des europäischen Integrationsprozesses verstärken wird,
D. in der Erwägung, dass die erste Phase der fünften Erweiterung im Jahr 2004 positive Auswirkungen sowohl für die alten als auch für die neuen Mitgliedstaaten hatte, und dass dies zweifellos auch für die derzeitige Erweiterung zutreffen wird, die die fünfte Erweiterung zum Abschluss bringt,
E. in der Erwägung, dass seit dem Bericht der Kommission vom Mai 2006 erneut erhebliche Verbesserungen festzustellen sind, wie der letzte Monitoring-Bericht vom 26. September 2006 zeigt,
F. in der Erwägung, dass Rumänien seine Bemühungen zur Erfüllung der im Beitrittsvertrag genannten Bedingungen fortsetzt, um zum 1. Januar 2007 zusammen mit Bulgarien der Europäischen Union beitreten zu können, und dass das Europäische Parlament durchweg seine Zustimmung zum gleichzeitigen Beitritt der beiden Länder bekundet hat,
- 1. spricht der Kommission seine Anerkennung für die gewissenhafte und gründliche Arbeit aus, die sie beim Monitoring der von Rumänien durchgeführten Reformen durchweg geleistet hat;
- 2. beglückwünscht Rumänien und begrüßt seinen Beitritt zum 1. Januar 2007; sieht der Ankunft seiner 35 Mitglieder des Europäischen Parlaments, seines Kommissionsmitglieds und seiner Beamten in den Institutionen der Europäischen Union erwartungsvoll entgegen und erkennt den hervorragenden Beitrag an, den die rumänischen Beobachter seit September 2005 im Europäischen Parlament geleistet haben
- 3. betont, dass diese Erweiterung der Europäischen Union wie schon die vorangegangenen Erweiterungen auf dem Gedanken der europäischen Einheit und Solidarität beruht und in diesem Sinne allen Beteiligten Nutzen bringt und die Förderung und Verbreitung von Werten wie Demokratie, Gleichheit, Pluralismus und Nichtdiskriminierung ermöglicht;
- 4. begrüßt, dass die Kommission in ihrem Bericht vom 26. September 2006 einen gleichzeitigen Beitritt Bulgariens und Rumäniens befürwortet hat;
- 5. begrüßt die erheblichen Fortschritte, die das Land seit dem letzten Bericht vom Mai 2006 erzielt hat, und stimmt aufgrund dessen dem für den Beitritt Rumäniens vorgeschlagenen Termin am 1. Januar 2007 zu, erinnert jedoch die rumänischen Behörden daran, dass sie das Tempo der Reformen nach dem Beitritt beibehalten müssen
- 6. begrüßt die von Rumänien unternommenen Anstrengungen, im Hinblick auf seinen Beitritt eine große Zahl von Reformen auf den Weg zu bringen, und beglückwünscht die rumänischen Behörden für die zahlreichen Fortschritte, die innerhalb kurzer Zeit erzielt wurden;
- 7. stellt fest, dass der Reformprozess für Rumänien im Kontext des Beitritts zur Europäischen Union gewinnbringend ist und dazu beiträgt, den wirtschaftlichen Wohlstand und die Sicherheit des Landes zu stärken;
- 8. stellt fest, dass in den Bereichen, für die die Kommission in ihrem Bericht vom Mai 2006 dringenden Handlungsbedarf festgestellt hat - Reform des Justizsystems, Bekämpfung von Korruption, Aufbau von Zahlstellen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, TSE, Verbundfähigkeit der IT-Systeme für Steuern - erhebliche Fortschritte erzielt wurden;
- 9. stellt mit Befriedigung fest, dass Rumänien über eine funktionsfähige Marktwirtschaft verfügt mit einem Wachstum von nahezu 7 % des BNP und einer Arbeitslosenquote von rund 5,5 %;
- 10. ermutigt die Mitgliedstaaten, ihre Arbeitsmärkte ab dem 1. Januar 2007 für Arbeitnehmer aus Rumänien zu öffnen, in uneingeschränkter Achtung des Rechts der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit, das durch das Gemeinschaftsrecht garantiert ist;
- 11. betont die Notwendigkeit, dass mit Blick auf die bevorstehenden Mitteltransfers durch die Europäische Union und die notwendige Kofinanzierung durch Rumänien die zu erwartenden Budgetumschichtungen nicht ausschließlich zu Lasten der Sozialausgaben gehen bzw. zu Kürzungen der Sozialausgaben führen dürfen;
- 12. ermutigt die rumänische Regierung, die begonnenen Reformen fortzusetzen, und fordert die rumänischen Behörden nachdrücklich auf, ihre Bemühungen vor allem in den Bereichen Kinderschutz, Integration von Minderheiten, besonders der Roma und der ungarischen Minderheit, sowie Versorgung psychisch Kranker zu intensivieren; fordert Rumänien in diesem Sinne auf, unverzügliche Schritte zur Behebung der Mängel zu unternehmen, die im Hinblick auf die Erfüllung der Kriterien festzustellen sind welche in den umfassenden Monitoring-Berichten der Kommission aus den Jahren 2005 und 2006 und den Entschließungen des Parlaments aus den Jahren 2004 und 2005 angemahnt wurden;
- 13. stellt fest, dass seit dem Monitoring-Bericht der Kommission vom Mai 2006 Fortschritte in der Frage der Minderheiten in Rumänien erzielt wurden; erinnert daran, dass seine Haltung in dieser Frage auf den Grundsätzen der Achtung, Anerkennung und Unterstützung von Minderheiten und der Beseitigung aller gegen diese Minderheiten gerichteten Formen von Gewalt und Diskriminierung beruht; tritt dafür ein, dass das Gesetz über die Minderheiten unter Achtung der politischen Kriterien so bald wie möglich angenommen wird; stellt fest, dass die Europäische Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auch nach dem Beitritt ihrer Aufgabe entsprechend die Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und damit zusammenhängender Diskriminierung aufmerksam verfolgen wird, wie sie dies bei allen Mitgliedstaaten tut;
- 14. Zur Minderheit der Roma: fordert die rumänischen Behörden nachdrücklich auf, die Reformen zu konsolidieren, die im Bereich des Schutzes gegen institutionelle Gewalt, der Verbesserung des Lebensstandards und im Wohnungsbereich sowie beim Zugang zu Beschäftigung und Gesundheitsversorgung auf den Weg gebracht wurden, indem sie eine ausreichende Finanzierung gewährleisten;
- 15. Zur ungarischen Minderheit: fordert die rumänischen Behörden auf, den Erwartungen der ungarischen Minderheit in Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und kulturellen Eigenständigkeit zu entsprechen und insbesondere dafür zu sorgen, dass ausreichende Mittel zur Verbesserung der Qualität des Bildungsangebots bereitgestellt werden;
- 16. schlägt vor, dass der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ab dem 1. Januar 2007 die Reformen verfolgt, die auf dem Gebiet der Adoption und des Kinderschutzes in Rumänien durchgeführt werden;
- 17. äußert Besorgnis über das gravierende und fortbestehende Problem der Gewalt gegen Frauen, das besonders massiv im Zusammenhang mit dem Frauenhandel und der sexuellen Ausbeutung von Frauen innerhalb und außerhalb des Landes (800 000 Opfer jährlich) sowie mit häuslicher Gewalt auftritt, und fordert die Regierung auf, entschiedene Maßnahmen zur Prävention und Bewusstseinsbildung und zur Bekämpfung dieses Verbrechens in Zusammenarbeit mit der allgemeinen Öffentlichkeit, den einschlägigen NRO sowie den Justiz- und Polizeibehörden auf regionaler nationaler und internationaler Ebene zu ergreifen;
- 18. betont, dass Rumänien die Bearbeitung von Anträgen auf Rückgabe von unter dem kommunistischen Regime beschlagnahmten Eigentum beschleunigen muss, insbesondere im Hinblick auf Kirchen- und Gemeindeeigentum, damit es nicht beim Erlass von Gesetzen bleibt; betont, dass zu diesem Zweck ein funktionsfähiger Eigentumsfonds errichtet werden muss;
- 19. fordert die rumänischen Behörden auf, weitere Bemühungen zur Durchführung der Rechtsvorschriften im Bereich Umweltschutz zu unternehmen und fordert Konsultationen mit den Nachbarländern sowie eine strikte Anwendung der Normen gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften (z.B. Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlament und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie3), unter besonderer Berücksichtigung umfangreicher Bergbauprojekte mit erheblichen Umweltauswirkungen wie etwa der Mine von Rosia Montana;
- 20. stellt fest, dass die Kommission drei Bereiche genannt hat, in denen seit ihrem Bericht vom Mai 2006 zwar erhebliche Fortschritte erzielt wurden, aber nach wie vor Anstrengungen unternommen werden müssen:
- - Reform des Justizsystems und Bekämpfung von Korruption
- - Verwendung und Verwaltung der Beihilfen der Union im Bereich der Landwirtschaft und der Strukturfonds
- - Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands in bestimmten Bereichen der Lebensmittelsicherheit;
- 21. betont, dass von diesen drei Bereichen die Vollendung der Reform des Justizsystems und die Bekämpfung der Korruption von wesentlicher Bedeutung sind und dass die rumänische Regierung ihnen folglich ganz besondere Aufmerksamkeit widmen muss;
- 22. begrüßt, dass die Kommission Mechanismen zur Prüfung und Begleitung der Fortschritte in diesen Bereichen geschaffen hat, die sich besonders auf die Identifizierung spezifischer Kriterien stützen, und fordert die rumänische Regierung nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den diesbezüglichen Erwartungen zu entsprechen, damit eine Aktivierung der Schutzklausel vermieden werden kann;
- 23. weist darauf hin, dass für die drei ersten Jahre nach dem Beitritt zwar befristete Maßnahmen angewandt werden können, entsprechende Regelungen aber schon beim letzten Erweiterungsprozess zum Nutzen aller Beteiligten getroffen wurden; spricht sich dafür aus, diese Maßnahmen nur in ganz spezifischen, von der Kommission vorab festgelegten Bereichen und für einen begrenzten Zeitraum anzuwenden; weist darauf hin dass geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Funktionsweise der EU-Politiken erst dann aufgehoben werden können, wenn die von der Kommission festgelegten Zielvorgaben vollständig erreicht wurden;
- 24. erwartet den für Juni 2007 angekündigten Bericht der Kommission über die von Rumänien erzielten Fortschritte bei der Reform des Justizwesens und bei der Korruptionsbekämpfung; appelliert an Rumänien, alle seine Mittel auszuschöpfen, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen;
- 25. fordert nachdrücklich, dass die Kommission dem Parlament systematisch über die von Rumänien in den nächsten Monaten erzielten Fortschritte Bericht erstattet, und dass das Parlament nach dem Beitritt eng in den von der Kommission vorgeschlagenen Monitoring-Prozess einbezogen wird;
- 26. betont, dass die rumänische Regierung sich der Notwendigkeit bewusst sein muss, die verbleibende Zeit voll zu nutzen, um ihre Bemühungen zur Konsolidierung des bisher Erreichten fortzusetzen;
- 27. fordert die beiden Mitgliedstaaten, die den Beitrittsvertrag noch nicht ratifiziert haben, auf dies unverzüglich nachzuholen;
- 28. fordert die Kommission auf, angemessene Mittel für Informationskampagnen vorzusehen um den Wissensstand der Öffentlichkeit in Bezug auf den Beitritt Rumäniens (und Bulgariens) zu verbessern;
- 29. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Rumäniens zu übermitteln.
1 ABl. L 157 vom 21.6.2005, S. 11.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0262.
3 ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 15.