Punkt 25 der 971. Sitzung des Bundesrates am 19. Oktober 2018
Der Bundesrat möge beschließen:
Der Bundesrat begrüßt, dass der Bund sich an den Kosten der Länder zur Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung beteiligen wird. Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, in welcher Weise der in einigen Ländern bereits in der Vergangenheit erreichte hohe Ausbaustand in der Kindertagesbetreuung, insbesondere die wesentlich höheren Betreuungsquoten, im Rahmen der zu vereinbarenden Handlungskonzepte und des Monitorings angemessen berücksichtigt werden können.
Begründung:
Es ist festzustellen, dass die jeweiligen Schwerpunktsetzungen in der Kindertagesbetreuung in den Ländern zu unterschiedlichen Stärken auf der einen Seite und zu unterschiedlichen Entwicklungsbedarfen auf der anderen Seite geführt haben. Der Gesetzentwurf hat das Ziel, eine entsprechende Angleichung der Länder zu erreichen.
Allerdings lässt der Gesetzentwurf dabei völlig außer Acht, dass in den ostdeutschen Ländern ein historisch gewachsener erheblich höherer Betreuungsgrad als in den westdeutschen Ländern flächendeckend erreicht, erhalten und bedarfsgerecht ausgebaut wurde. Gleichzeitig konnte ein hohes Qualitätsniveau etabliert werden.
Obwohl in diesen Ländern bereits seit Jahren erhebliche finanzielle Mittel eingesetzt werden und aufgrund der hohen Betreuungsquoten auch proportional höhere anteilige Kosten für zukünftige qualitätsverbessernde Maßnahmen anfallen, werden diese bereits erbrachten Leistungen und erreichten Betreuungsquoten nicht angemessen beachtet.
Die unterschiedlichen Ausgangslagen sollten berücksichtigt werden.