Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" Berlin, den 28. März 2008
- Der Vorsitzende des Kuratoriums -
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust
Sehr geehrter Herr Präsident,
ich möchte Sie auf folgende wichtige Angelegenheit hinweisen:
Die Amtszeit der Kuratoren der Stiftung endet gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZStiftG) jeweils nach 4 Jahren. Dieses Datum ist mit dem 31. August 2008 erreicht. Ab diesem Datum sind die Kuratoren und ihre Stellvertreter seitens der im Gesetz in § 5 Abs. 1 genannten "entsendenden Stellen" neu zu bestimmen. Dem Bundesrat steht nach dem Gesetz die Benennung von zwei Mitgliedern und zwei Stellvertretern zu.
Möglich ist den entsendenden Stellen sowohl eine Neubenennung wie eine Wiederbenennung der derzeitigen Kuratoren (und ihrer Stellvertreter). Die Benennung muss allerdings ausdrücklich und namentlich ab dem 1.09.2008 erfolgen d.h., die Amtszeit der derzeitigen Kuratoren verlängert sich nicht automatisch sofern keine Neubenennung erfolgt, sondern endet definitiv zum Monatsende August 2008. Die Benennung für die folgende Amtsperiode (1.09.2008 - 31.08.2012) sollte deshalb Ihrerseits so rechtzeitig erfolgen, dass keine Situation entsteht, in der ein laut Gesetz zustehender Kuratoriumsplatz zeitweilig nicht besetzt ist.
Als Vorsitzender des Kuratoriums möchte ich auf folgende Besonderheiten hinweisen die ich bitte, bei der Benennung der Kuratoren zu beachten:
- 1. Das amtierende Kuratorium hat nach dem im Jahre 2007 erfolgten Abschluss der ersten gesetzlichen Kernaufgabe der Stiftung - der Auszahlung von Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter und andere NS-Opfer - einen inhaltlichen Neuorientierungsprozess begonnen, um die zweite gesetzliche Kernaufgabe zu qualifizieren und zu verstärken.
Zukünftig wird es um die Konzeptionierung und Durchführung von Förderprogrammen gehen, deren wesentliche Aufgabe es ist, Konsequenzen aus der NS-Geschichte für die Bewältigung heutiger Herausforderungen zu ziehen und entsprechende internationale Projekte gemäß § 2 Abs. 2 EVZStiftG zu unterstützen. Programme zur politischen Bildung, zur Völkerverständigung, zur Sicherung der Menschenrechte, zur Wahrung der Erinnerung an NS-Unrecht und ihrer Opfer werden im Mittelpunkt des Stiftungsauftrags der nächsten Jahre stehen.
Eine der wesentlichen Aufgaben des Kuratoriums wird es zudem sein, die Förderprogramme im jeweiligen "Zuständigkeitsbereich" der entsendenden Stellen (also insbesondere des Auslands) bekannt zu machen und zur Gewinnung zusätzlicher Stiftungsmittel beizutragen. Die Kompetenzen der Kuratoren sollten dieser neuen Kernaufgabe entsprechen.
- 2. Die Kuratoren sollen als Aufsichtsrat das Gemeininteresse der Stiftung repräsentieren. Kollisionen im Hinblick auf spezielle finanzielle und programmatische Organisationsinteressen sollten deshalb vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Kastrup