Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 6479 - vom 15. Dezember 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. November 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der sozialen Dimension der Globalisierung (2005/2061(INI))
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Die soziale Dimension der Globalisierung - der politische Beitrag der EU zu einer gleichmäßigen Verteilung des Nutzens" (KOM (2004) 0383),
- - in Kenntnis des Berichts der Weltkommission über die soziale Dimension der Globalisierung (WCSDG) vom 24. Februar 2004 mit dem Titel "A fair globalisation creating opportunities for all",
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Entwicklungsausschusses (A6-0308/2005),
A. in der Erwägung, dass die Globalisierung zwar viele positive Aspekte aufweist und die globale Marktwirtschaft dank des Fortschritts der wissenschaftlichen Kenntnisse eine große Produktivität unter Beweis gestellt hat, dass der Prozess der Globalisierung allerdings schwerwiegende wirtschaftliche und soziale Ungleichgewichte sowohl innerhalb als auch zwischen den Ländern schafft, was angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und der Armut in breiten Teilen der Gesellschaft überall in der Welt Anlass zu größter Sorge im Hinblick auf den sozialen Bereich gibt,
B. in der Erwägung, dass die Globalisierung die Kluft zwischen Reich und Arm vergrößert und es erforderlich ist, intensiv in Menschen auf allen Ebenen der Gesellschaft und in allen Altersgruppen zu investieren, um den negativen Auswirkungen der Globalisierung entgegenzuwirken,
C. in der Erwägung, dass die Wirtschaft zunehmend globalisiert und politisiert ist, die Regulierungsinstanzen weiterhin weitestgehend auf nationaler oder regionaler Ebene verbleiben und keine der bestehenden Institutionen eine demokratische Überwachung der globalen Märkte bietet oder die grundlegenden Ungleichheiten zwischen den Ländern ausgleicht,
- 1. begrüßt die Mitteilung der Kommission, die die Einleitung einer ersten Diskussion über den Bericht der WCSDG im Hinblick darauf gestattet, die diesbezügliche Politik der Europäischen Union festzulegen, erwartet jedoch gleichzeitig, dass die Kommission konkretere Vorschläge für interne und externe Politikmaßnahmen der Europäischen Union in diesem Bereich vorlegen wird;
- 2. stimmt mit der WCSDG darin überein, dass die Globalisierung ein Prozess mit einer starken sozialen Dimension auf der Grundlage von allgemein geteilten Werten, der Achtung der Menschenrechte und der Würde des Einzelnen sein und dass er fair, integrativ und demokratisch gelenkt werden und für alle Länder und Menschen Möglichkeiten und greifbaren Nutzen bieten und mit den Millenniums-Entwicklungszielen (MDGs) verknüpft sein muss;
- 3. ist der Auffassung, dass die Europäische Union sowohl mit ihren innen- als auch außenpolitischen Maßnahmen, mit ihrem Sozialmodell und dessen Propagierung auf internationaler Ebene und mit der Förderung einer weltweiten Zusammenarbeit, die sich auf gegenseitigen Respekt, konstruktiven Dialog und Anerkennung unseres gemeinsamen Schicksals stützt, einen wesentlichen Beitrag zu diesem Prozess leisten kann;
- 4. verweist darauf, dass der Bericht der WCSDG feststellt, dass Nutzen und Lasten der Globalisierung zwischen den und innerhalb der Staaten ungleich verteilt sind, und verweist darauf, dass sich lediglich in Asien die Verteilungssituation seit den 90er Jahren verbessert hat;
- 5. ist der Auffassung, dass die Globalisierung nicht nur bedeuten sollte, dass die Europäische Union mehr außerhalb Europas verkaufen kann, sondern dass insbesondere Länder der Dritten Welt in die Lage versetzt werden sollten, mehr in die Europäische Union zu verkaufen, um das Niveau des Wachstums, der Beschäftigung sowie der sozialen Integration in diesen Ländern spürbar anzuheben; erkennt an, dass die Gemeinsame Agrarpolitik reformiert werden muss, wenn dieser Aspekt der Globalisierung verwirklicht werden und die Kampagne "Macht Armut zur Geschichte" erfolgreich sein soll;
- 6. fordert die Kommission und den Rat auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Handels-, Landwirtschafts- und Außenpolitik der Europäischen Union mit der Entwicklungspolitik im Sinne von Artikel 178 des Vertrags und mit den Millenniums-Entwicklungszielen vereinbar sind;
- 7. ist der Ansicht, dass die Europäische Union, konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut ergreifen sollte, indem sie insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft und Handel eine überzeugendere Politik, verknüpft mit Schuldenerlass und Hilfe, verfolgt;
- 8. unterstreicht, dass eine starke Wechselwirkung zwischen Armut und Umweltzerstörung besteht: Umweltprobleme, wie der Rückgang der biologischen Vielfalt oder der Klimawandel, betreffen oft besonders die ärmste Bevölkerungsschicht und verstärken deren Armut, und Armut führt zu zunehmender Umweltzerstörung, wenn es zum Raubbau an natürlichen Ressourcen keine Alternative gibt; ist der Auffassung, dass in diesem Sinne die soziale Dimension der Globalisierung im Zusammenhang mit der ökologischen Dimension betrachtet werden muss;
- 9. begrüßt den Halbzeitbericht zur Überprüfung der Lissabon-Strategie und unterstreicht, dass die überarbeitete Lissabon-Strategie als nützliches Instrument dabei dienen könnte, vielen der Herausforderungen der Globalisierung zu begegnen; wiederholt seine Unterstützung für die Strategie von Lissabon, bei der die Interdependenz von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten unterstrichen wird; betrachtet die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen als grundlegendes Erfordernis für eine sozial gerechte Entwicklung der Welt; verweist darauf, dass einige Aspekte von bewährten Verfahren in den Mitgliedstaaten für andere Teile der Welt als Modell dienen können; gibt jedoch zu bedenken, dass dies nur funktioniert, wenn es den Mitgliedstaaten gelingt, die erforderlichen Strukturreformen durch gegenseitige Stärkung und Anpassung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und ihrer Beschäftigungs- und Sozialpolitik umzusetzen; unterstreicht, dass eine wirksame Regierungsführung erforderlich ist, um diese Reformen zu verwirklichen, und fordert die Mitgliedstaaten und ihre Regierungen nachdrücklich auf, Verantwortung zu übernehmen, damit die überarbeitete Lissabon-Strategie ein Erfolg wird; unterstreicht außerdem die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zur Steigerung der Investitionen in Humanressourcen, Forschung und Innovation; ist der Auffassung, dass die Zielvorgaben der Strategie von Lissabon Mindestziele sind, zu deren Einhaltung sich die Mitgliedstaaten verpflichten sollten;
- 10. begrüßt das Anerkenntnis der Kommission, dass zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union umfassende Investitionen in die Humanressourcen für Menschen jeden Alters erforderlich sind, um soziales Wohlergehen für alle zu gewährleisten; erwartet daher konkrete Maßnahmen und Vorschläge, um solche Investitionen zu gewährleisten, und fordert die Europäische Union auf, sich auf die Förderung der Entwicklung von Qualifikationen auf allen Ebenen zu konzentrieren, insbesondere unter den unqualifizierten Personen, sodass Arbeitnehmer die ihnen von der Globalisierung gebotenen Chancen ausschöpfen können, und Unternehmen zu unterstützen, die Verantwortung für die berufliche Fachbildung ihrer Arbeitnehmer übernehmen;
- 11. fordert den Rat und die Kommission auf, eine sozialpolitische Agenda mit folgenden Zielen zu fördern:
- - die Entwicklung einer auf Eingliederung und Zusammenhalt ausgerichteten Gesellschaft, was Maßnahmen zur Förderung einer stabilen Beschäftigung und der Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer voraussetzt;
- - die Förderung einer auf der Gleichheit der Geschlechter basierenden Gesellschaft und die Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung;
- - eine Sozialpolitik, die alle Gruppen berücksichtigt;
- - eine partizipatorische Demokratie als Bestandteil der einzelnen sozial- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen;
- 12. unterstreicht, dass wirksame Arbeitsmarktregelungen und Systeme der sozialen Sicherheit nicht von den Regierungen allein erreicht werden können, sondern dass die Sozialpartner einbezogen werden müssen, die das Recht auf Mitwirkung am Entscheidungsprozess sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene haben; ist der Auffassung, dass die Chancen und Fähigkeiten der Arbeitgeberorganisationen und der Gewerkschaften, in einen konstruktiven sozialen Dialog einzutreten, weiter gestärkt werden müssen, da dies von wesentlicher Bedeutung ist, um die potenziellen negativen sozialen Auswirkungen der Umstrukturierung abzumildern und zu bewältigen, und auch eine notwendige Voraussetzung, wenn die Europäische Union die negativen Konsequenzen und positiven Chancen der Globalisierung bedenken will;
- 13. unterstreicht die Bedeutung der Achtung und Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die Interdependenz und Unteilbarkeit aller Menschenrechte, einschließlich der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Rechte, und die Bedeutung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) betreffend die Beseitigung der Diskriminierung am Arbeitsplatz, die Abschaffung von Zwangsknechtschaft und Zwangsarbeit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen sowie die Abschaffung von Kinderarbeit; weist darauf hin, dass die in der Allgemeinen Erklärung und in den Kernarbeitsnormen verankerten Grundsätze gegenwärtig nicht angemessen durchgesetzt werden;
- 14. verweist auf die Ansicht der WCSDG, wonach im Bereich der Kernarbeitsnormen die Praxis vor Ort häufig Beschlüsse und politische Praktiken Lügen straft; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die Kernarbeitsnormen sowohl in ihrer Innen- als auch in ihrer Außenpolitik zu fördern und zu gewährleisten, dass kein Aspekt dieser Politiken die Umsetzung dieser Normen behindert; verweist darauf, welche Möglichkeiten der Europäischen Union offen stehen, die Arbeitsnormen zu fördern durch bilaterale und regionale Vereinbarungen, in der Entwicklungs- und externen Zusammenarbeit, in der Handelspolitik, die den Marktzugang für die Entwicklungsländer, die Förderung privater Initiativen für die soziale Entwicklung und die Förderung einer verantwortungsvollen Regierungsführung auf globaler Ebene ermöglichen werden;
- 15. fordert, dass soziale Rechte und der soziale Dialog, die Achtung der Menschenrechte und der Vorrang des Rechts, der Schutz der Rechte der Kinder und vor allem das Recht auf Bildung in den verschiedenen externen Programmen der Europäischen Union größeren Raum einnehmen, damit der Demokratisierung und der Einführung des Rechtsstaats in den Entwicklungsländern, ohne die keine dauerhafte Entwicklung möglich ist, Vorrang eingeräumt wird;
- 16. fordert, dass die Kommission mit Hilfe bilateraler Abkommen gewährleistet, dass zumindest die Kernarbeitsnormen eingehalten werden, um humane Arbeitsbedingungen sicherzustellen und den Missbrauch von Frauen und Kindern in den betroffenen Ländern zu verhindern;
- 17. begrüßt den Vorschlag der Kommission, dass ein Element der bilateralen Beziehungen auch positive Anreize für Produkte sein könnten, die bestimmten sozialen Normen genügen, ebenso ihren Vorschlag, "gemeinsame bilaterale Beobachtungsstellen" zur Erörterung und Beobachtung der sozialen Dimension der Globalisierung in bilateralen Vereinbarungen einzusetzen; ist ferner der Ansicht, dass die Union ihre bilateralen Beziehungen zur Förderung der Umsetzung der Empfehlungen der WCSDG nutzen sollte, damit nicht infolge von Verlagerungen von Arbeitsplätzen offshore und aus der Europäischen Union die Arbeit von Ausbeutungsbetrieben in der Dritten Welt übernommen wird, sondern stattdessen qualitativ hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden, die dazu beitragen, die Lebenssituation der Arbeitnehmer und ihrer Familien in den betreffenden Ländern zu verbessern;
- 18. fordert die Kommission in diesem Kontext auf, alle ihre bestehenden bilateralen Abkommen, insbesondere die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und die Fischereipartnerschaftsabkommen, zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie in vollem Einklang mit den Millenniums-Entwicklungszielen und dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung stehen;
- 19. begrüßt den Vorschlag der Kommission, dass sich die Kommission, der Rat und die Mitgliedstaaten dafür einsetzen sollen, der ILO den Beobachterstatus in der WTO zu verschaffen, um die Qualität des interinstitutionellen Dialogs zu verbessern; verweist darauf, dass das Parlament bereits in seiner Entschließung vom 4. Juli 2002 zu der Mitteilung der Kommission "Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und sozialere Ausrichtung der Politiken im Kontext der Globalisierung1 gefordert hat, dass die Institutionen und die Mitgliedstaaten dies anstreben sollen, und fordert sie nun auf, in diesem Bereich einen Fortschritt zu erzielen; fordert außerdem die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, sich dafür einzusetzen, dass die ILO-Standards für die Mitglieder der WTO verbindlich werden;
- 20. ist der Auffassung, dass menschenwürdige Arbeitsbedingungen gemäß der ILO-Agenda für menschenwürdige Arbeitsbedingungen auf nationaler, EU- und globaler Ebene zu einem vorrangigen Thema gemacht werden sollten; betont, dass die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeit - einschließlich der Rechte der Arbeitnehmer, des sozialen Schutzes und der Gleichstellung von Männern und Frauen - für die wirksame Überwindung der Armut unverzichtbar ist; betont jedoch, dass dieses Ziel indessen in der Außenpolitik der Europäischen Union und in der internationalen Handels-, Finanz- und Währungspolitik der Union nicht vorkommt;
- 21. stellt fest, dass die Europäische Union gemäß dem Verhandlungsmandat aus dem Jahre 1999 für die WTO-Ministerkonferenz in Seattle eine Konferenz auf Ministerebene zu den Themen Handel, Beschäftigung und Kernarbeitsnormen ausrichten sollte; weist darauf hin, dass sich die Europäische Union damals verpflichtete, diese Konferenz bis 2001 abzuhalten; fordert die Kommission nunmehr auf, dies bis spätestens Juni 2006 nachzuholen; im Vorfeld dazu sollte vor allem mit jenen WTO-Mitgliedern, die Entwicklungsländer sind, ein Dialog über die Zusammenhänge zwischen Handel, Beschäftigung und Mindestarbeitsnormen aufgenommen werden;
- 22. ist der Ansicht, dass die Europäische Union als globaler Akteur bei der Umsetzung einer "Agenda für menschenwürdige Arbeit und menschenwürdige Alterssicherung für alle" eine führende Rolle übernehmen müsste; betont, dass gewisse Mindeststandards bezüglich Arbeitnehmerrechte und Sozialschutz als ein sozioökonomisches Fundament angenommen und anerkannt werden sollten, das langfristig jedem Land der Welt zum Nutzen gereichen dürfte, und dass die Schaffung von Arbeitsplätzen, Beschäftigung und "menschenwürdiger Arbeit" in idealer Weise Kernpunkte eines neunten Millenniums-Entwicklungsziels sein sollten, das so rasch wie möglich angenommen werden sollte;
- 23. teilt die Auffassung der WCSDG, wonach die Millenniums-Entwicklungsziele ein erster Schritt auf dem Weg zu einem sozioökonomischen Grundbestand der Weltwirtschaft sind; stimmt der Kommission darin zu, dass die Europäische Union die Kohärenz ihrer Politik in diesem Bereich verstärken muss; erwartet, dass die Kommission konkrete Vorschläge vorlegen wird, wie dies erreicht werden kann; unterstreicht, dass es sinnlos ist, den sozialen Besitzstand der Europäischen Union abzubauen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, sondern vielmehr Produktivität und Ausbildung verbessert werden sollten, um ein höheres Einkommensniveau in der Europäischen Union aufrecht zu erhalten;
- 24. verweist darauf, dass die regionale Ebene eine gute Ebene zur Verbesserung von Sozialmodellen und zur Bewältigung der Herausforderungen der Globalisierung darstellt; verweist darauf, dass die vorhandene Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und die verstärkten Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Nachbarländern durch die Europäische Nachbarschaftspolitik als Beispiel für andere Teile der Welt dienen könnten; ist der Auffassung, dass die EU-Partnerschaften einen sozialen Pfeiler umfassen sollten, der u.a. Arbeitsnormen einschließt;
- 25. erwartet, dass die Kommission EU-Mittel einsetzt, um negative Ergebnisse zu überwinden und neue Perspektiven für die anfälligeren Regionen und Industriezweige und schwächeren Gruppen von Arbeitnehmern zu eröffnen; erwartet von der Kommission, dass sie angemessene Maßnahmen ergreift, um die Unternehmen davon abzuhalten, aus dem alleinigen Grund des Bezugs von Mitteln aus den Struktur- oder anderen Fonds ihre Standorte zu verlagern, und fordert eine systematische Überprüfung, ob die langfristigen Zielvorgaben bei der Verteilung solcher Mittel eingehalten werden;
- 26. betont, dass das gegenwärtige Wirtschaftsmodell sehr eng mit den Erdölressourcen verknüpft ist, und unterstreicht, dass eine derartige Abhängigkeit verhängnisvolle Auswirkungen, nicht nur hinsichtlich der Preisentwicklung infolge von Energieknappheit, sondern vor allem auch hinsichtlich der Konflikte und der politischen Instabilität in den südlichen Erzeugerländern mit schwerwiegenden sozialen Folgen haben kann;
- 27. unterstreicht die Bedeutung des fairen Handels bei dem Bestreben, die Armut in ländlichen Gebieten zu beseitigen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, dem Ersuchen, den Herstellern von Erzeugnissen des fairen Handels und ihren Vertrieben in den EU-Ländern mehr technische und budgetäre Hilfe zukommen zu lassen, konkret nachzukommen;
- 28. unterstreicht, dass die Entwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder einer anhaltenden asymmetrischen Behandlung in der WTO bedürfen, um ihrer relativ schwachen Position im internationalen Welthandelssystem Rechnung zu tragen;
- 29. unterstreicht, dass die soziale Dimension der Globalisierung für eine Reform der WTO-Regelung spricht; unterstreicht ferner, dass die WTO-Vereinbarungen im Lichte ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen bewertet werden müssen und dass die Notwendigkeitstests im Zusammenhang mit den technischen Handelshemmnissen und anderen Abkommen durch Nachhaltigkeitstests ersetzt werden müssen;
- 30. betont, dass eine sinnvolle demokratische Kontrolle der WTO hergestellt werden muss, was eine wirkliche legislative Kontrolle durch gewählte Vertreter oder Parlamente bedeutet;
- 31. unterstreicht die Bedeutung einer kohärenten Politik und schließt sich der Auffassung der Kommission an, dass die Europäische Union sich das Ziel setzen sollte, in allen UN-Gremien, der ILO, den Bretton Woods-Organen und anderen internationalen Organisationen stärker mit einer Stimme zu sprechen; fordert die Kommission außerdem auf, darauf einzuwirken, dass die anderen ILO-Mitgliedstaaten in anderen internationalen Organisationen, insbesondere der WTO, die notwendige kohärente Politik erreichen; ist der Auffassung, dass die universell anerkannten Mindestarbeitsnormen zu prioritären Themen für diese Institutionen werden sollten; ist der Auffassung, dass die Europäische Union im Hinblick auf die Förderung eines Entwicklungsmodells, das der sozialen Dimension - insbesondere den Kernarbeitsnormen - in vollem Umfang Rechnung trägt, erheblich mehr bewirken könnte, wenn sie in Institutionen der multilateralen Lenkung einheitlich vertreten wäre;
- 32. betont, dass zur Unterstützung des sozialen Fortschritts in der Dritten Welt eine gestärkte UNO unverzichtbar ist; bestärkt die Mitgliedstaaten deshalb darin, die laufenden Arbeiten an einer Reform der Vereinten Nationen zu unterstützen; betont, dass ein neuer und gestärkter UNO-Wirtschafts- und Sozialrat - im Idealfall als Rat für menschliche Entwicklung mit der Befugnis, die Arbeit des IWF, der Weltbank, der WTO und der ILO sowie des UNDP und des UNEP zu koordinieren, neu konstituiert - notwendig ist, um die zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele erforderliche kohärente Politik zu gewährleisten und allgemeiner dafür zu sorgen, dass die Globalisierung als Hebel für den sozialen Fortschritt funktioniert;
- 33. teilt die Auffassung der WCSDG, wonach die parlamentarische Kontrolle des multilateralen Systems schrittweise ausgedehnt werden sollte; begrüßt den Vorschlag, eine parlamentarische Gruppe für die Kohärenz und Geschlossenheit der globalen Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik einzurichten, die eine integrierte Kontrolle der wichtigsten internationalen Organisationen entwickeln sollte; betrachtet dies als eine Möglichkeit für das Europäische Parlament, an der parlamentarische Gruppe beteiligt zu werden und zur Maximierung des Nutzens der Globalisierung für alle sozialen Gruppen beizutragen;
- 34. schließt sich der Auffassung der Kommission an, wonach der Privatsektor und private Initiativen, die Bildung und Mobilisierung gemeinsamer Interessengruppen und globale Maßnahmen verschiedener gesellschaftlicher Einrichtungen (z.B. NRO) einen wirksamen Beitrag zur Förderung einer guten Sozialordnungspolitik leisten können; begrüßt die Unterstützung der Kommission für die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, die Maßstäbe für verantwortungsvolles Unternehmenshandeln setzen; unterstützt den Vorschlag der Kommission, die Umsetzung der Leitsätze dadurch zu fördern, dass sie Verweisungen darauf in ihre bilateralen Abkommen aufnimmt; stimmt der Kommission zu, dass eine strengere und einheitlichere Umsetzung dieser Leitsätze erforderlich ist; fordert die Kommission auf, sich weiterhin für eine Sensibilisierung für bewährte Verfahren und bestehende Instrumente wie z.B. die OECD-Leitlinien einzusetzen;
- 35. ist der Auffassung, dass die kleinen und mittleren Unternehmen nicht von einer aktiven Teilhabe an der globalisierten Wirtschaft ferngehalten werden dürfen, und fordert deshalb, dass die Kommission Anreize für die Vernetzung dieser Art von Unternehmen vorsieht; fordert ferner, dass die Statuten der europäischen Aktiengesellschaften und Genossenschaften so angepasst werden, dass auch diese Unternehmensformen gleichberechtigte Akteure in der globalisierten Wirtschaft werden;
- 36. nimmt zur Kenntnis, dass die WCSDG empfiehlt, die ILO solle ein globales Multi-Stakeholder Forum zur sozialen Verantwortung von Unternehmen einrichten; verweist darauf, dass die WCSDG einräumt, dass manche die tatsächliche Wirkung von Modellen der sozialen Verantwortung von Unternehmen skeptisch einschätzen; regt an, dass die Kommission weitere Sensibilisierungsmaßnahmen zur Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen durchführt;
- 37. ist der Auffassung, dass die soziale und ökologische Verantwortung der multinationalen Konzerne klar festgelegt und dass die Europäische Union in diesem Bereich stärker tätig werden muss; ist der Auffassung, dass konkrete Folgemaßnahmen zur Arbeit des Multi-Stakeholder-Forums über die soziale Verantwortung der Unternehmen seit langem überfällig sind, und fordert die Kommission auf, ihre Mitteilung zu veröffentlichen;
- 38. unterstützt die Bemühungen der Kommission, die multinationalen Unternehmen für ihre soziale Verantwortung zu sensibilisieren, die bislang nur begrenzten Erfolg aufweisen konnten;
- 39. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für die Einführung eines sozialen Gütezeichens vorzulegen, das auf Kriterien wie der Einhaltung von Menschenrechten und Gewerkschaftsrechten, dem Arbeitsumfeld, der Aus- und Fortbildung von Arbeitnehmern, der Gleichbehandlung sowie sozialen und ethischen Überlegungen für Arbeitnehmer und die Bürger in der Nachbarschaft beruht;
- 40. stellt fest, dass die nationalen Migrationspolitiken zunehmend darauf abzielen, den Bedarf der heimischen Arbeitsmärkte zu decken; betont, dass Migrationspolitiken auf dem Internationalen Übereinkommen über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen beruhen müssen;
- 41. unterstreicht, dass eine Migrationspolitik konzipiert werden muss, die auf dem oben genannten Übereinkommen beruht und die zum einen den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes Rechnung tragen und zum anderen einen angemessenen Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern und ihren Familien bieten würde;
- 42. weist darauf hin, dass das Thema Migration innerhalb der Globalisierungsdiskussion eine sowohl wichtige wie heikle Frage darstellt, die nur gelöst werden kann, wenn sich die Mitgliedstaaten auf ein gemeinsames Verfahren der Anerkennung und Integration geeinigt haben;
- 43. unterstreicht, wie wichtig eine bessere Unterrichtung der Menschen über sowohl die Vorzüge als auch die Herausforderungen der Globalisierung ist, und betont die diesbezügliche Bedeutung der Bildungseinrichtungen und der Medien;
- 44. fordert den Rat und die Kommission dringend auf, die notwendigen Ressourcen und Investitionen zur Förderung der vorgenannten Prozesse bereitzustellen;
- 45. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitritts- und Bewerberländer zu übermitteln.
1 ABl. C 271 E vom 12.11.2003, S. 598.