Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
Punkt 45 der 973. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2018
Der Bundesrat möge für den Fall des Gesetzesbeschlusses beschließen, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer Überarbeitung der Finanzierungsregelungen zu verlangen.
Begründung:
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (vgl. BR-Drucksache 469/18(B) ) die Bundesregierung dazu aufgefordert, dass sich der Bund dauerhaft an den Folgekosten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beteiligt und auch nach 2022 dauerhaft Mittel im Umfang von jährlich mindestens zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellt.
Diese Forderung des Bundesrates ist vom Deutschen Bundestag nicht aufgegriffen worden.