Der Bundesrat hat in seiner 946. Sitzung am 17. Juni 2016 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die kritische wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft verschärft und für das laufende Wirtschaftsjahr insbesondere Milchvieh und Schweine haltende Betriebe weiter sinkende Einnahmen befürchten müssen.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Landwirtschaft in Deutschland als Ernährungs- und Kreislaufwirtschaft in ihrer Substanz nicht weiter gefährdet werden darf. Die Stärkung des betrieblichen Risikomanagements durch eine steuerlich begünstigte Risikoausgleichsrücklage kann einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Agrarbetriebe leisten. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dieses Instrument zügig einzuführen.
Begründung:
Mit der Abschaffung der Milchquote wird ein weiterer Bereich der Landwirtschaft vollständig den Gegebenheiten des Weltmarktes unterworfen. Die Volatilität der weitgehend liberalisierten Agrarmärkte bringt eine hohe Abhängigkeit der Preisbildung für landwirtschaftliche Produkte an Weltmarktpreise mit sich. Es zeigt sich, dass die den landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung stehenden ökonomischen Instrumente nicht ausreichen. Bisher liegen keine verlässlichen Zahlen für Betriebsaufgaben vor. Es steht zu vermuten, dass insbesondere im Bereich der Milchvieh haltenden Betriebe bedeutende Rückgänge der Tierzahlen zu verzeichnen sein werden.
Die weiter gehende Aufgabe der Tierhaltung hat in verschiedenen Gegenden Deutschlands nicht nur Auswirkungen auf die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe. Es zeichnen sich erste Veränderungen bei der Ausprägung der Kulturlandschaft ab. Die Produkte des Bio-Landbaus sind mit einer zeitlichen Verzögerung den gleichen Auswirkungen unterworfen. Sollte es hier zu einem drastischen Rückgang der Tierhaltung kommen, steht der Produktionszweig wegen der fehlenden organischen Substanz insgesamt in Frage.
Zusätzlich zur Volatilität der Weltmärkte kommt für die Landwirtschaft als Produktionszweig unter freiem Himmel eine hohe Wetterabhängigkeit hinzu. Die sich verschärfenden rechtlichen Anforderungen in den Bereichen Düngung und Pflanzenschutz verringern die Möglichkeiten der Landwirte zur Senkung der Produktionskosten.