COM (2018) 471 final; Ratsdok. 10153/18
Der Bundesrat hat in seiner 970. Sitzung am 21. September 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Wie der Bundesrat bereits bei seiner Stellungnahme zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2020 bis 2027 (MFR) (BR-Drucksache 166/18(B) ) deutlich gemacht hat, ist es richtig und wichtig, dass die Kommission bei ihrem Vorschlag für den neuen MFR ein großes Augenmerk auf den Bereich Migration richtet. Eine wirksame, verantwortliche und nachhaltige Migrations-, Integrati-ons- und Rückkehrpolitik bedarf der Zusammenarbeit und Solidarität aller Mitgliedstaaten.
- 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission mit der Einrichtung eines Asyl-und Migrationsfonds eine Anschlussregelung für die bisherigen Instrumente des Migrations- und Grenzmanagements vorschlägt.
- 3. Er teilt die Auffassung der Kommission, wonach im Rahmen der europäischen Asyl- und Migrationspolitik die Grundsätze der Solidarität und der geteilten Verantwortung unter den Mitgliedstaaten und den EU-Organen bestehen. Insbesondere den besonders betroffenen Mitgliedstaaten sollen ausreichende Mittel für die im gemeinsamen Interesse aller Mitgliedstaaten erfolgende Aufgabenerledigung bereitgestellt werden.
- 4. Der Bundesrat hält die von der Kommission vorgeschlagene Mittelerhöhung auf mehr als das Dreifache im Vergleich zum bisherigen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds angesichts der großen Herausforderungen seit den Migrationsbewegungen von 2015/2016 für gerechtfertigt, um einerseits die Entwicklung von Aufnahmekapazitäten für Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz in den Mitgliedstaaten und die Förderung der Nutzung legaler Migrati-onsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der Schaffung bzw. Konsolidierung gemeinsamer Regeln und Verfahren des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu unterstützen und andererseits der Aufnahmeleistung der einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen.
- 5. Unabhängig von der deutlichen Aufstockung der Mittel für das Grenzmanagement und die effiziente Steuerung von Migrationsströmen hält der Bundesrat es für erforderlich, ausreichend Mittel für die Integration von Migrantinnen und Migranten zur Verfügung zu stellen (vergleiche BR-Drucksache 166/18(B) ). Er weist erneut darauf hin, dass aus seiner Sicht die Bereiche Sicherheit und Grenzschutz einerseits sowie Asyl und Integration andererseits, deutlich voneinander abgegrenzt bleiben sollten (vergleiche BR-Drucksache 791/11(B) ).
- 6. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass der im Asyl- und Migrationsfonds verankerte Grundsatz der Solidarität eine Neuordnung der Asyl- und Flüchtlingspolitik in der Union nicht ersetzt, da der Fonds die unterschiedliche Betroffenheit der Mitgliedstaaten nicht ausgleichen kann. Der Bundesrat hält eine gerechte Verteilung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen auf die Mitgliedstaaten für erforderlich.
- 7. Er unterstützt die Kommission bei ihren Bemühungen, die Verwaltung des Fonds zu vereinfachen. Die Neuregelung darf bei der Durchführung nicht zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand für die Länder führen.
- 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die dem Gesamtstaat zufließenden europäischen Mittel, soweit sie nicht projektgebunden sind, Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zustehen. Dies wird auch die Mittel aus dem künftigen Asyl- und Migrationsfonds betreffen. Die bisherigen politischen Festlegungen zur Beteiligung der einzelnen staatlichen Ebenen an den Flüchtlingskosten berücksichtigen diese zusätzlichen Mittel noch nicht.