Punkt 51 der 947. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2016
Der Bundesrat möge beschließen:
Neben Bund, Ländern und Kommunen widmen sich vielfältige Akteure wie die Sozialpartner, Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften, Vereine und Einzelpersonen mit großem Engagement der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Integration. Ihnen allen gilt weiterhin unser Dank.
Kern der integrationspolitischen Aufgabe des Staates ist es, ein abgestimmtes System zu schaffen, das praxisgerechte Standards setzt und nutzerbezogen einzelne integrationspolitische Maßnahmen miteinander verknüpft. Gefragt ist ein ebenenübergreifender schlüssiger Gesamtansatz, der gesetzliche Maßnahmen im Bund und in den Ländern, Bundes- und Landesprogramme sowie konkrete Projekte und Strukturen vor Ort erkennbar zu einander ergänzenden Teilen eines Ganzen macht.
Das vorliegende Integrationsgesetz beinhaltet einzelne Bausteine, die für die Integration bestimmter Gruppen von Schutzsuchenden hilfreich sind. Er stellt aber noch nicht ein passgenau abgestimmtes System dar, wie es von den Ländern und den engagierten Akteuren vor Ort benötigt wird.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,
- - die im Integrationsgesetz vorgesehenen Maßnahmen systematisch aufeinander abzustimmen und insbesondere die Sprachausbildung als den Schlüssel zur Integration mit Blick auf den einzelnen neu angekommenen Flüchtling und seine Potenziale besser zu koordinieren; - allen Geflüchteten unabhängig vom rechtlichen Status und Herkunftsland in den Kommunen direkt nach Ankunft schnell und unbürokratisch einen Basissprachkurs zu ermöglichen, der auch die Vermittlung von Werten und eine Kompetenzfeststellung umfasst ("Grundkurs Integration"), und die Kosten dieses Basissprachkurses durch den Bund zu tragen. Es geht darum, eine Grundlage für spätere integrationspolitische Maßnahmen zu schaffen;
- - in die Integrationskursverordnung systematisch den Gedanken der anschlussfähigen Bildungskette aufzunehmen;
- - den Ländern als Finanzierungsgrundlage für das Kernmodul Integration die Mittel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Integrationskurse ergänzt um eine sachbezogene Pauschale zur Verfügung zu stellen; - die Finanzierung von Sprachfördermaßnahmen mit Berufsqualifizierungsbezug durch den Bund sicherzustellen. Aufgabe der Länder ist es, weiterhin gemeinsam mit dem Bund die finanzielle Verantwortung für die Förderung der höherqualifizierten Migrantinnen und Migranten zu tragen, die einen Hochschulzugang anstreben;
- - den Ländern die Koordination der Sprachfördermaßnahmen zu überlassen. Die Umsetzung von Sprachförderung sollte Hand in Hand mit den Kommunen vor Ort geschehen. Die Umsetzungsverantwortung für die Vermittlung von Deutsch-Grundkenntnissen sollten die Länder deswegen auf der Basis von einheitlichen Standards an die Kommunen übertragen können.