Antrag des Landes Niedersachsen
Integrationsgesetz

Punkt 51 der 947. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2016

Der Bundesrat möge beschließen:

Neben Bund, Ländern und Kommunen widmen sich vielfältige Akteure wie die Sozialpartner, Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften, Vereine und Einzelpersonen mit großem Engagement der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Integration. Ihnen allen gilt weiterhin unser Dank.

Kern der integrationspolitischen Aufgabe des Staates ist es, ein abgestimmtes System zu schaffen, das praxisgerechte Standards setzt und nutzerbezogen einzelne integrationspolitische Maßnahmen miteinander verknüpft. Gefragt ist ein ebenenübergreifender schlüssiger Gesamtansatz, der gesetzliche Maßnahmen im Bund und in den Ländern, Bundes- und Landesprogramme sowie konkrete Projekte und Strukturen vor Ort erkennbar zu einander ergänzenden Teilen eines Ganzen macht.

Das vorliegende Integrationsgesetz beinhaltet einzelne Bausteine, die für die Integration bestimmter Gruppen von Schutzsuchenden hilfreich sind. Er stellt aber noch nicht ein passgenau abgestimmtes System dar, wie es von den Ländern und den engagierten Akteuren vor Ort benötigt wird.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,