Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS-169) KOM (2009) 610 endg.; Ratsdok. 15234/09

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 06. November 2009 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 29. Oktober 2009 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 30. Oktober 2009 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss wird an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 726/05 (PDF) = AE-Nr. 052524 und
Drucksache 729/05 (PDF) = AE-Nr. 052527

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Ziele

Zweck dieses auf Artikel 169 EG-Vertrag basierenden Vorschlags ist die Beteiligung der Gemeinschaft an einem gemeinsamen Ostsee-Forschungsprogramm (BONUS-169) aller acht EU-Länder des Ostseeraums (Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Lettland, Litauen, Polen und Schweden, im Folgenden .die teilnehmenden Staaten") zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung der Ostseeregion. Die Ergebnisse aus dem Programm BONUS-169 sollen die Umsetzung einer sich an dem Ökosystem orientierenden Bewirtschaftung des Ostseeraums erleichtern sowie Entwicklung und Umsetzung von zweckmäßigen und ökologischen Regelungen, Strategien und Verwaltungsverfahren unterstützen, mit denen die nachhaltige Nutzung der Güter und Dienste des Ökosystems gewährleistet werden kann.

Mit dieser Initiative wird auch ein Beitrag zum Aufbau und zur Strukturierung des Europäischen Forschungsraums in der Ostseeregion geleistet. Die in der Vergangenheit geförderten Projekte BONUS ERA-NET und ERA-NET PLUS haben bereits deutlich zur besseren Koordinierung der Meeresforschung im Ostseeraum beigetragen. BONUS-169 wird die notwendige Dynamik entwickeln, damit die kritische Masse bzw. das Integrationsniveau erreicht werden, die notwendig sind, um die äußerst komplexen nationalen Forschungssysteme angemessen einzubinden. Die Zusammenführung aller acht EU-Länder des Ostseeraums im Rahmen dieser Initiative fördert eine auf Dauer angelegte Koordinierung und Kooperation zwischen den Forschungsstrategien und den wissenschaftlichen Kreisen dieser Länder bei der Bewältigung gemeinsamer europäischer Herausforderungen, wodurch ein wichtiger Beitrag zur Strukturierung des Europäischen Forschungsraums in der Ostseeregion geleistet wird, dessen national geförderte Forschungsprogramme nicht mehr voneinander abgeschottet werden. Auch die Russische Föderation kann sich an dem gemeinsamen Forschungsprogramm beteiligen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Darüber hinaus durfte BONUS-169 einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Ostseestrategie leisten und die Meeresstrategie und maritime Politik aktiv unterstützen.

Die teilnehmenden Staaten haben sich darauf geeinigt, für BONUS-169 auf das Netz der Ostsee-Organisationen zur Wissenschaftsförderung, BONUS-EWIV, mit Sitz in Helsinki, Finnland, als spezifische Durchführungsstruktur zurückzugreifen.

1.2. Begründung des Vorschlags

Das Ökosystem der Ostsee ist einem gewaltigen natürlichen und anthropogenen Druck ausgesetzt. Dabei nehmen die auf die Ostsee und ihre Küsten einwirkenden Belastungen durch Umweltverschmutzung, Eutrophierung, Klimawandel, Versauerung, invasive nichtheimische Arten, den Raubbau an lebenden Ressourcen und den Verlust an biologischer Vielfalt ständig zu und verstärken sich gegenseitig. Sie führen dazu, dass die Ostsee immer weniger in der Lage ist, die für den Menschen wichtigen Güter und Dienste auf Dauer bereitzustellen. Dies hat tiefgreifende Auswirkungen auf die gesamte Ostseeregion und die Europäische Gemeinschaft insgesamt. Globale Veränderungen (wie der Klimawandel) sowie langfristige und weitreichende Einflüsse, mit deren Zunahme in den nächsten Jahrzehnten zu rechnen ist, werden das System der Ostsee zusätzlich belasten.

Die nachhaltige Lösung von Umweltproblemen sowie Entwicklung und Umsetzung eines auf das Ökosystem der Ostsee ausgerichteten Konzepts erfordern neue wissenschaftliche Erkenntnisse über das äußerst komplexe System der Ostsee sowie dessen Wechselwirkungen und Rückkopplungen mit den unterschiedlichsten natürlichen und anthropogenen Akteuren.

Zwar gibt es im Ostseeraum vielfältige Forschungsaktivitäten, doch sind diese Anstrengungen nach wie vor meist unkoordiniert und es liegt ihnen kein regional abgestimmter Aktionsplan zugrunde. Folglich sind diese angesichts der komplexen Herausforderungen so dringend notwendigen Bemühungen stark zersplittert.

Für den Ostseeraum besteht dringender Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene, da die auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene vorhandenen Forschungskapazitäten jeweils allein nicht ausreichen, die komplexen ökologischen Herausforderungen des Ostseeraums insgesamt anzugehen. Dringend notwendig sind zwischen den Ostseeländern verzahnte und koordinierte Maßnahmen, wenn den erheblichen und drängenden Umweltproblemen der Region wirksam begegnet werden soll. BONUS-169 bietet die Chance, die kritische Masse bzw. das Integrationsniveau zu erreichen, die notwendig sind, um die äußerst komplexen nationalen Forschungssysteme angemessen zusammenzuführen. Ziel ist es, die Effizienz und Wirksamkeit der fragmentierten Umweltforschung in der Ostseeregion zu verbessern, indem die Forschungsaktivitäten zur Ostsee in einem dauerhaften, kooperativen, interdisziplinären und zielgerichteten multinationalen Programm zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung der Region zusammengefuhrt werden.

Dieser Ansatz steht im Einklang mit den vom Rat und dem Europäischen Parlament in den letzten 15 Jahren geförderten langfristigen politischen Bestrebungen, die Forschungsaktivitäten in Europa besser zu koordinieren und die nationalen und regionalen Forschungsstrategien und -programme mit Hilfe des Siebten Forschungsrahmenprogramms (RP7) aufeinander abzustimmen, um Fragmentierung und Überschneidungen zu vermeiden.

Als Antwort darauf legt die Kommission diesen Vorschlag für eine Beteiligung der Gemeinschaft an einem Europäischen Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS-169) vor, an dem mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind.

1.3. Bestehende Initiativen auf diesem Gebiet

Wenngleich die Umweltforschung in der Ostseeregion auf zahlreiche Programme des FTE-Rahmenprogramms der EU zurückgreifen kann, gibt es derzeit kein maßgeschneidertes Programm, das gemeinsam durchgeführt wird und sich mit den Umweltproblemen der Ostseeregion selbst befasst.

Ein erster Schritt zur Verbesserung der Koordinierung in der Region war das BONUS ERA-NET (2004-2006), das auf der Grundlage des Sechsten Rahmenprogramms gefördert wurde. Hierbei wurden große Fortschritte beim Aufbau der Kommunikation zwischen den Forschungsfördereinrichtungen der Region erzielt. So wurden die Forschungslandschaft untersucht, die Voraussetzungen für eine weitere Integration sondiert, Analysen erstellt, ein Wissenschaftsplan ausgearbeitet und die Rechtsgrundlage für eine dezentralisierte Durchführungsstruktur geschaffen. 2006 hat das Europäische Parlament in seinem Bericht zum Kommissionsvorschlag für das Siebte Rahmenprogramm (RP7) auf das Problem der Fragmentierung hingewiesen und unterstrichen, dass .es von entscheidender Bedeutung (ist), dass das Siebte Rahmenprogramm die Koordinierung der einzelstaatlichen und regionalen Forschungspolitiken und Programme unterstützt" und dass es zur Vermeidung von "Fragmentierung und Überschneidungen von Zuständigkeiten..." darauf ankommt, .im Rahmen der langfristigen Forschungsaufgaben mehr Zusammenarbeit zwischen einzelstaatlichen und europäischen Forschungsprogrammen sowie zwischen den Wirtschaftsakteuren herbeizuführen". BONUS-169 zahlte zu den vier potenziellen Initiativen, die nach Artikel 169 in die spezifischen Programme "Zusammenarbeit" und "Kapazitäten"1 zur Unterstützung dieser Koordinierung aufgenommen wurden. Da das Programm noch nicht ausgereift war und noch nicht durchgeführt werden konnte, wurde es bei den ersten Initiativen nach Artikel 169 nicht berücksichtigt. Vor Verabschiedung einer voll ausgearbeiteten BONUS-169-Initiative wurde im Rahmen des RP7 das ERA-NET Plus-Programm (2007-2011) als Überbrückungsmaßnahme gefördert, um die ermittelten Mechanismen über eine gemeinsame Aufforderung zur Einreichung von Vorschlagen weiterzuentwickeln und in der Praxis zu testen.

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

BONUS-169 folgt in Intention und Geist der Europäischen Strategie für die Meeresforschung und maritime Forschung und der EU-Strategie für den Ostseeraum. Darüber hinaus wird das Programm zur Erreichung der Ziele der erneuerten Lissabonner Strategie beitragen, insbesondere zur Steigerung und Verbesserung der Investitionen in Wissen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung sowie zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums in der Ostseeregion, und Europa bei einer effizienteren Bewältigung zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen in der Region, wie Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung, Fremdenverkehr, Aquakultur, Lebensmittelsicherheit und Seeverkehr, unterstützen.

2. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Massnahme

BONUS-169 wird die nationalen Forschungsprogramme und .aktivitäten der acht Ostseeländer in einem einzigen gemeinsamen Forschungsprogramm verzahnen und insbesondere die Forschungs- und Umweltziele der Strategie für den Ostseeraum, der Strategie für die Meeresforschung und maritime Forschung und der Wasserrahmenrichtlinie unterstützen. Ferner werden die finanziellen Mittel der EU eine kritische Masse an Kapazitäten, Sachverstand und Ressourcen bilden, von der Anreize für strukturelle Veränderungen der nationalen Systeme zur Erforschung des gesamten Ostseebeckens ausgehen und die die Entwicklung und Durchführung eines dauerhaften, kooperativen, interdisziplinären, gut integrierten und gezielten Forschungsprogramms fördert, das von allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführt wird.

Hierzu wird BONUS-169 in zwei Phasen eingeteilt: In einer ersten, sich über zwei Jahre erstreckenden Strategiephase werden geeignete Konsultationsforen für die aktive Einbeziehung der interessierten Kreise eingerichtet, ein strategischer Forschungsplan erstellt und die Durchführungsmodalitäten im Einzelnen weiter ausgearbeitet. In der mindestens fünf Jahre dauernden Durchführungsphase werden mindestens drei gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlagen veröffentlicht, um BONUS-169-Projekte zu fördern, die sich mit einzelnen strategischen Zielen der Initiative befassen.

Das zweistufige Konzept ermöglicht die Einbeziehung einer größeren Bandbreite von Fördereinrichtungen und damit die Mobilisierung zusätzlicher Mittel sowie den Aufbau eines kohärenten, politisch ausgerichteten und langfristigen Forschungsplans zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung in der Region.

Da der Erfolg von BONUS-169 in großem Maße von der Erreichung der in der Strategiephase festgelegten Ziele abhängt, wird die Kommission die Ausgereiftheit und Durchführbarkeit der Initiative prüfen und bei einer positiven Bewertung mit der BONUS-EWIV eine Durchführungsvereinbarung schließen.

Die Europäische Gemeinschaft wird sich mit einem den zuschussfähigen Beitragen der teilnehmenden Staaten entsprechenden Beitrag von höchstens 50 Mio. Euro beteiligen, womit für die Initiative voraussichtlich insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung stehen werden. Die Bareinzahlungen der teilnehmenden Staaten und der Gemeinschaftsbeitrag werden wie ein echtes gemeinsames Budget verwaltet.

Die Strategiephase wird mit Hilfe einer Finanzhilfe umgesetzt, die entsprechend den in dieser Entscheidung festgelegten Regeln und der Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2007-2013)2 gewahrt wird.

Die Durchführungsphase folgt dem Prinzip der indirekten zentralen Mittelverwaltung im Sinne von Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung. Nach Artikel 56 der Haushaltsordnung hat die Kommission von den Einrichtungen, die sie mit Durchführungsaufgaben betraut, vorab den Nachweis der Existenz und ordnungsgemäßen Funktionsweise u. a. von Finanzhilfeverfahren, eines Systems zur internen Kontrolle, eines angemessenen Buchführungssystems sowie einer unabhängigen externen Prüfung zu verlangen.

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

Der Vorschlag für das Programm BONUS-169 stützt sich auf Artikel 169 EG-Vertrag, der eine Beteiligung der Gemeinschaft an Forschungs- und Entwicklungsprogrammen mehrerer Mitgliedstaaten, einschließlich der Beteiligung an den zu ihrer Durchführung geschaffenen Strukturen, vorsieht.

Ferner kommt nach der Entscheidung 971/2006/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm "Zusammenarbeit" zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007.2013) das Programm BONUS-169 für die Koordinierung von Forschungsprogrammen außerhalb des Gemeinschaftsrahmens ausdrücklich in Frage.

3.2. Subsidiaritätsprinzip

Trotz aller Bemühungen zur Vermeidung von Fragmentierung und Überschneidungen in der Ostseeforschung müssen die national geförderten Forschungsanstrengungen nach wie vor starker verzahnt werden, um die überwiegend grenzüberschreitenden Umweltprobleme des Ostseeraums in vollem Umfang bewältigen zu können. Die strategischen Ziele dieser Maßnahme, insbesondere die Verzahnung der bereits im Ostseeraum vorhandenen nationalen Forschungsprogramme, die sich mit dringenden Umweltproblemen im Ostseeraum befassen, und die zur Fragmentierung führenden Unzulänglichkeiten können von den Mitgliedstaaten allein und im Rahmen ihrer Verfassungssysteme nicht bewältigt werden, da rein auf zwischenstaatlicher Ebene ergriffene Maßnahmen zur Koordinierung der öffentlichen Mittelvergabe für die Umweltforschung im Ostseeraum in den letzten Jahren stagniert haben und bislang keine Erfolge vorweisen konnten.

Die auf der Grundlage von Artikel 169 zur Verfügung stehenden Mittel ermöglichen 1) eine themenübergreifende, auf den tatsächlichen Forschungsbedarf zugeschnittene Förderung des echten Forschungsbedarfs, die aus den herkömmlichen Förderprogrammen .herausfällt", beispielsweise von Projekten, die Natur- mit Sozial- oder Geisteswissenschaften verbinden, 2) eine Angleichung des Ost-West-Ungleichgewichts in der FuE-Förderung und 3) einen Anstoß für nationale Forschungsfördereinrichtungen, ihre Unabhängigkeit zugunsten einer effizienten gemeinsamen Verwaltung eines das System der Ostsee umfassenden Forschungsprogramms teilweise aufzugeben. Diese Sichtweise erfuhr auch eine sehr starke politische Unterstützung durch die nationalen Regierungen der Ostseeländer, durch verschiedene Europäische Rate und das Europäische Parlament.

Ferner wird diese Initiative, abgesehen von dem erwarteten regionalen Mehrwert, auch die Entwicklung ähnlicher Verwaltungsmodelle für die Erforschung anderer europäischer Meere unterstützen.

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Laut Artikel 169 kann die Gemeinschaft .im Einvernehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten bei der Durchführung des mehrjährigen Rahmenprogramms eine Beteiligung an Forschungs- und Entwicklungsprogrammen mehrerer Mitgliedstaaten, einschließlich der Beteiligung an den zu ihrer Durchführung geschaffenen Strukturen, vorsehen." Das heißt, es liegt an den Mitgliedstaaten, den großen Spielraum für nationale Entscheidungen zu nutzen.

Die Initiative durfte durch die Mobilisierung von bis zu 100 Mio. EUR für die Ostseeforschung einen deutlichen Hebeleffekt bewirken - eine Summe, die ohne Artikel 169 nicht hatte bereitgestellt werden können und die angesichts der Art und Dringlichkeit der Herausforderungen als absolut notwendig angesehen wird. Mit Hilfe der finanziellen Unterstützung wird BONUS-169 einen deutlichen Wandel von dem derzeit stark fragmentierten System der FTE-Investitionen in die Umweltforschung in der Ostseeregion hin zu strukturierten und ausgewogenen Investitionen bewirken, mit denen die komplexen und länderübergreifenden Aspekte des gesamten Ostseesystems angegangen werden können, und die Entwicklung und Durchführung solider nachhaltiger Strategien in der Region unterstützen.

3.4. Wahl des Instruments

Angesichts der allgemeinen und besonderen Ziele der Initiative wurden die drei folgenden Optionen geprüft:

Mit dem Gemeinschaftsbeitrag soll sichergestellt werden, dass für die Initiative, die auf rein nationalen Aktivitäten aufbaut, aber nicht auf diese beschränkt bleibt, ein Arbeitsprogramm ganz im Interesse Europas aufgestellt wird.

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Die Haushaltsauswirkungen dieses horizontalen Vorschlags sind bereits in der Rechtsgrundlage des RP73 sowie im spezifischen Programm "Zusammenarbeit" des RP74 ausgeführt. Die zwischen der Kommission und der spezifischen Durchführungsstruktur zu treffende Vereinbarung gewährleistet den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft.

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

Der vorgeschlagene Rechtsakt bewirkt eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für die Behörden (EU und teilnehmende Staaten) und für die privatwirtschaftlichen Beteiligten.

Die EU wird in direktem Kontakt mit der spezifischen Durchführungsstruktur von BONUS-169 (der in Helsinki ansässigen "BONUS-EWIV") stehen, die für die Zuweisung und Verwaltung des Gemeinschaftsbeitrags und der Bareinzahlungen der Mitgliedstaaten, für die Überwachung der Verwendung und die Berichterstattung darüber zuständig ist. Der Gemeinschaftsbeitrag und die Bareinzahlungen der Mitgliedstaaten werden als echtes gemeinsames Budget verwaltet.

5.2. Überprüfungen

Vor Einleitung der Durchführungsphase wird die Kommission die Ausgereiftheit und Durchführbarkeit der Initiative prüfen. Während der Durchführungsphase wird eine Halbzeitüberprüfung und nach Abschluss des gemeinsamen Forschungsprogramms eine abschließende Überprüfung vorgenommen.

5.3. Europäischer Wirtschaftsraum

Der vorgeschlagene Rechtsakt ist von Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum und sollte deshalb auf den EWR ausgeweitet werden.

6. Anhörung der interessierten Kreise

6.1. Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zur Begleitung der Folgenabschätzung wurden fünf unabhängige Sachverständige, die die "BONUS Impact Assessment Expert Group (IAEG)" bildeten, beratend hinzugezogen. Die Gruppe vereinte eine große Bandbreite hochrangiger Experten und trat 2008 und im ersten Halbjahr 2009 regelmäßig in Brussel5 zu Sitzungen zusammen. Ihre Empfehlungen bildeten die Grundlage für die Überarbeitung des BONUS-169-Programms durch das BONUS-Konsortium, das von zwei unabhängigen Sachverständigen, die hiermit von der Kommission beauftragt wurden, unterstützt wurde.

Beide Expertengruppen untersuchten ein großes Spektrum von Hintergrunddokumenten zur allgemeinen Situation der Umwelt und der Umweltforschung im Ostseeraum sowie alle vom BONUS-169-Konsortium bereitgestellten Unterlagen und berieten das BONUS-Konsortium bei der Ausarbeitung des Dokuments "Outline of BONUS-169 Joint Baltic Sea System Research Programme".

6.2. Konsultation einschlägiger Akteure durch die Kommission

Konsultation im Zusammenhang mit der Ausarbeitung, Annahme und Umsetzung des Siebten Forschungsrahmenprogramms der EU BONUS-169 ist Teil des spezifischen Programms "Zusammenarbeit" und war Gegenstand eines sehr breit angelegten Konsultationsverfahrens, das im Rahmen des RP7 durchgeführt wurde. Da es unter den thematischen Bereich Umwelt (einschließlich Klimawandel) fällt, unterliegt es regelmäßigen Konsultationen des entsprechenden Programmausschusses und des Programmbeirats.

Konsultation zur Europäischen Strategie für die Meeresforschung und die maritime Forschung BONUS-169 war Teil der Europäischen Strategie für die Meeresforschung und die maritime Forschung und wurde damit dem im Rahmen dieser Strategie durchgeführten Konsultationsverfahren unterzogen.

Konsultation der Minister der EU-Länder des Ostseeraums hinsichtlich der politischen Beteiligung an einem künftigen BONUS-169

In Beantwortung des Schreibens von Forschungskommissar Poto.nik vom November 2008 haben die Forschungsminister der an BONUS teilnehmenden Staaten nochmals ihre politischen und finanziellen Zusagen für die Initiative bestätigt und hervorgehoben, dass die ursprüngliche Version von BONUS-169 entsprechend den IAEG-Empfehlungen überarbeitet werden muss.

Konsultation der interessierten Kreise im Rahmen der EU-Strategie für den Ostseeraum6

Die äußerst breit angelegte EU-Strategie für den Ostseeraum (EUSBR) verweist sowohl bei den strategischen Maßnahmen als auch im detaillierten Aktionsplan ausdrücklich auf die BONUS-169-Initiative. Damit war sie auch Gegenstand der Konsultationen der Öffentlichkeit und der interessierten Kreise, die hierzu 2008/20097 durchgeführt wurden.

Stellungnahme des Ausschusses für Folgenabschätzung Der Entwurf des Berichts der Folgenabschätzung wurde dem Ausschuss für Folgenabschätzung am 9. September 2009 vorgelegt. Das mit hochrangigen Kommissionsbeamten besetzte Gremium prüft die Qualität der Berichte über die Folgenabschätzung wichtiger Kommissionsinitiativen. Nachdem der Ausschuss am 11. September 2009 seine Stellungnahme abgegeben hatte, wurde der Bericht so weit wie möglich entsprechend den Empfehlungen des Ausschusses überarbeitet. Die Empfehlungen zielten vor allem auf eine bessere Darlegung des Mehrwerts der EU-Maßnahme und auf eine Klärung der Ziele der BONUS-Initiative. Der überarbeitete Bericht wurde dem Ausschuss nochmals am 21. September 2009 vorgelegt. Der Ausschuss befürwortete diese neue Version, gab jedoch einige Empfehlungen zur weiteren Prüfung ab. In der endgültigen Fassung des Berichts über die Folgenabschätzung wurde versucht, einige der letzten Empfehlungen des Ausschusses möglichst zu berücksichtigen und zu begründen, weshalb - vor allem aufgrund fehlender Daten - die restlichen Empfehlungen nicht berücksichtigt werden konnten.

6.3. Konsultation der interessierten Kreise durch das BONUS-Konsortium

Bei der Ausarbeitung des ursprünglichen Wissenschaftsplans und der Durchführungsstrategie kontaktierte das BONUS-Konsortium zwischen Juni 2005 und November 2006 unterschiedlichste Interessengruppen. Das Verfahren umfasste verschiedene Konsultationsmechanismen und Rückkopplungen in allen neun Ostseeländern (d. h. in den acht EU-Ländern und in der Russischen Föderation). Neben den Fördereinrichtungen des BONUS-Konsortiums, den zuständigen Ministerien und deren Fachinstitute, den zwischenstaatlichen und internationalen Organisationen und politischen Entscheidungsträgern wurde ein breites Spektrum von Wissenschaftlern unterschiedlichster Disziplinen und Bereiche der Meereswissenschaften an Hochschulen und in Regierungsstellen befragt.

Darüber hinaus spielte der BONUS-Beirat, dem ein breites Spektrum von Interessengruppen angehört, wie HELCOM, ICES, DG MARE, WWF und der finnische Verband der Landwirte, eine zentrale Rolle bei der Ausarbeitung des Wissenschaftsplans und der Durchführungsstrategie für BONUS-169.

Der der GD RTD im Juni 2009 vorgelegte und überarbeitete BONUS-169-Forschungsplan stützt sich auf die Arbeiten und Konsultationen, die für die ursprüngliche BONUS-169-Initiative durchgeführt wurden.

Eine umfassende und strategisch ausgerichtete Konsultation der interessierten Kreise wird während der Strategiephase des Programms durchgeführt und richtet sich an Interessengruppen anderer einschlägiger Sektoren, wie der Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Verkehr und Wasserwirtschaft.

Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS-169) (Text von Bedeutung für den EWR)

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 169 und 172 Absatz 2, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses8, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag9, in Erwägung nachstehender Gründe:

Haben folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1
Gemeinschaftsbeitrag

Artikel 2
Durchführung von BONUS-169

Artikel 3
Bedingungen für den Gemeinschaftsbeitrag

Artikel 4
Mitwirkung der Gemeinsamen Forschungsstelle

Artikel 5
Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und der BONUS-EWIV

Artikel 6
Auf die Beiträge anfallende Zinsen

Artikel 7
Kürzung, Zuruckhaltung oder Einstellung des Finanzbeitrags der Gemeinschaft

Artikel 8
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften durch die teilnehmenden Staaten

Artikel 9
Prüfung durch die Kommission und den Rechnungshof

Artikel 10
Gegenseitige Unterrichtung

Artikel 11
Teilnahme weiterer Mitgliedstaaten und assoziierter Länder

Artikel 12
Beteiligung anderer Länder

Artikel 13
Jahresbericht und Bewertung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

Im Namen des Rates

Der Präsident

Anhang I
BONUS-169 - Ziele und Durchführung

1. Ziele

Mit BONUS-169 werden die Forschungskapazitäten im Ostseeraum im Hinblick darauf gestärkt, die Entwicklung und Umsetzung zweckmäßiger Regelungen, Strategien und Verwaltungsverfahren zu untermauern, wirksam auf die sich jetzt und in Zukunft stellenden gewaltigen Umweltprobleme und gesellschaftlichen Herausforderungen der Region zu reagieren und Effizienz und Wirksamkeit der fragmentierten Umweltforschungsprogramme und -konzepte des Ostseeraums durch die Einbindung der Forschungsaktivitäten in ein dauerhaftes, kooperatives, interdisziplinäres, gut integriertes und zielgerichtetes multinationales Programm zu verbessern.

Mit dieser Initiative wird auch ein Beitrag zum Aufbau und zur Strukturierung des Europäischen Forschungsraums in der Ostseeregion geleistet.

Hierzu ist es notwendig, die Effizienz und Wirksamkeit der fragmentierten Umweltforschung in der Ostseeregion zu verbessern, indem die Forschungsaktivitäten zur Ostsee in einem dauerhaften, kooperativen, interdisziplinären und zielgerichteten multinationalen Programm zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung der Region zusammengefuhrt werden. Daher werden mit der BONUS-169-Initiative folgende Ziele angestrebt:

2. Strategiephase

2.1 Ziel

Mit der Strategiephase soll die Durchführungsphase vorbereitet werden. Sie dient der strategischen Entwicklung des Programms und soll sicherstellen, dass eine optimale Integration der Ostseeforschung erreicht wird. In dieser Phase sollen verstärkt die Interessen- und Nutzergruppen einbezogen werden, damit die Relevanz der Forschungsarbeiten für Politik und Verwaltung gewährleistet ist und sich die Schwerpunktsetzung der Forschungsthemen am politischen Bedarf orientiert. Ferner soll aktiv auf eine umfassende Beteiligung von Wissenschaftlern und ihren entsprechenden Forschungseinrichtungen sowie von interessierten Kreisen im weitesten Sinne hingewirkt werden.

2.2 Leistungen

Die BONUS-EWIV hat die in den folgenden Abschnitten genannten Leistungen zu erbringen und der Kommission bis spätestens 18 Monate nach Beginn der Strategiephase hierüber Nachweise vorzulegen.

Auf Ersuchen der BONUS-EWIV gewahrt die Kommission Beratung und Unterstützung. Die BONUS-EWIV legt auf Ersuchen der Kommission einen Fortschrittsbericht vor.

2.2.1 Der strategische Forschungsplan

Der strategische Forschungsplan ist in Absprache mit den teilnehmenden Staaten, einem breiten Spektrum von Interessengruppen und der Kommission auszuarbeiten und abzustimmen. Er bildet die Grundlage für das politisch ausgerichtete Programm. Der Forschungsschwerpunkt soll so erweitert werden, dass neben dem Meeresökosystem das gesamte Ostseebecken einbezogen wird, damit auch wichtige Fragen zur Qualität und Produktivität der Ökosysteme des Ostseeraums berücksichtigt werden.

Neben einer Darstellung der Ausgangslage und des Stands der Ostseeforschung muss er eine klare strategische Vision und einen Fahrplan beinhalten, wie die genannten Ziele erreicht werden sollen, und vorläufige Themen für die politisch ausgerichteten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlagen unter Angabe ihrer Mittelausstattung, eines Zeitplans für die Veröffentlichung und der voraussichtlichen Projektdauer benennen. Ferner soll der Forschungsplan Maßnahmen enthalten, mit denen neu auftretende Forschungsfragen angegangen werden können und mit denen die Forschungsintegration im gesamten Ostseeraum vorangebracht werden kann, auch soll er einen gemeinsamen Fahrplan für künftige Investitionen in regionale Infrastrukturkapazitäten und deren gemeinsame Nutzung enthalten.

2.2.2 Konsultationsforen für interessierte Kreise

Nach einer umfassenden Analyse der für BONUS-169 in Frage kommenden interessierten Kreise auf lokaler, nationaler, regionaler und europäischer Ebene sind Konsultationsforen für die Interessengruppen einzurichten und Mechanismen zu schaffen, mit denen die Einbeziehung der Interessengruppen aller einschlägigen Sektoren gestärkt und institutionalisiert werden kann, damit kritische Lücken ermittelt, die Schwerpunkte der Forschungsthemen festgelegt und die Übernahme der Forschungsergebnisse verbessert werden können. Hierzu sind Wissenschaftler, nicht nur von den Meereswissenschaften, sondern auch von anderen einschlägigen Naturwissenschaften sowie von den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften einzubeziehen, um die notwendige Multidisziplinarität bei der Ausarbeitung des strategischen Forschungsplans, seiner strategischen Vision und der Forschungsschwerpunkte zu gewährleisten.

Für die Sektorforschung ist ein Forum als Dauergremium einzurichten, an dem sich Vertreter von Ministerien und andere Akteure beteiligen, die mit der Ostseeforschung und deren Verwaltung befasst sind. Dem Gremium obliegt die Erörterung der Programmplanung, der Ergebnisse und des neu auftretenden Forschungsbedarfs aus Sicht der Entscheidungsfindung. Dieses Forum soll die Integration der Ostseeforschung erleichtern und voranbringen. Hierunter fallen auch die die gemeinsame Nutzung und Planung von Infrastrukturkapazitäten, Unterstützung bei der Feststellung des Forschungsbedarfs, Förderung der Nutzung der Forschungsergebnisse und Erleichterungen bei der Integration der Forschungsförderung.

2.2.3 Die Durchführungsmodalitaten

Die Durchführungsmodalitäten beinhalten sämtliche Aspekte, mit denen die erfolgreiche Verwirklichung des strategischen Forschungsplans sichergestellt werden soll. Gegebenenfalls sollen sie sich auf die Regeln für das Siebte Rahmenprogramm stützen. Sie sollen u. a. folgende Aspekte abdecken:

Hinsichtlich Infrastruktur-Sachbeitrags sind in der Strategiephase ein spezielles Konzept und Regeln festzulegen, nach denen sich die teilnehmenden Staaten verpflichten, den Empfängern von BONUS-169 kostenlos Zugang zu den Infrastrukturen (insbesondere Forschungsschiffen) und deren Nutzung zu gewähren. Die Kosten für die Nutzung dieser Infrastrukturen sind keine erstattungsfähigen Projektkosten. Hierzu wird die BONUS-EWIV entsprechende Vereinbarungen mit den teilnehmenden Staaten oder den Eigentümern der Infrastrukturen schließen, in denen Folgendes festgelegt ist:

2.2.4 Gemeinschaftsförderung in der Strategiephase

Erstattungsfahige Kosten werden bis zu 50 % erstattet. Als erstattungsfähig gelten die Kosten, die der BONUS-EWIV bei der Erfüllung der unter Punkt 1 genannten Ziele entstanden sind und die in ihrer Rechnungsführung verbucht sind. Nur Kosten, die ab dem 1. Januar 2010 entstanden sind, sind erstattungsfähig und sind in der Finanzhilfevereinbarung für die Strategiephase naher festzulegen.

3. Durchführungsphase

Sofern die Bewertung und die Exante-Rechnungsprüfung der BONUS-EWIV positiv ausfallen, schließen die Kommission und die BONUS-EWIV eine Durchführungsvereinbarung.

3.1. Ziele

Während der Durchführungsphase werden mindestens drei gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlagen im Hinblick darauf veröffentlicht und durchgeführt, strategisch ausgerichtete BONUS-169-Projekte, die die Ziele der Initiative zum Gegenstand haben, zu fördern. Die Themen sind dem strategischen Forschungsplan von BONUS-169 zu entnehmen, müssen sich möglichst an den festgelegten Fahrplan halten und sich auf Forschung, technologische Entwicklung, Ausbildung und/oder Verbreitungsaktivitäten erstrecken.

3.2. Durchführung von BONUS-169-Projekten

Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlagen für BONUS-169 müssen auf länderübergreifende Projekte mit mehreren Partnern abzielen, an denen sich mindestens drei unabhängige förderfähige Rechtspersonen aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern beteiligen, bei denen es sich um mindestens zwei teilnehmende Staaten von BONUS-169 handelt.

Förderfahig im Rahmen von BONUS-169 sind Rechtspersonen aus Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern. Bei der Einreichung von Vorschlagen für ein BONUS-169-Projekt durch Konsortien kann ein Teilnehmer aus einem Drittland stammen, sofern realistischerweise sichergestellt werden kann, dass er über die notwendigen Ressourcen zur Deckung seiner Teilnahmekosten verfügt. Die Förderung eines solchen Teilnehmers aus dem BONUS-Budget ist im Einzelfall zu begründen, wenn sein Beitrag zu dem Projekt für dessen erfolgreichen Abschluss absolut unerlässlich ist.

Bei jeder Aufforderung zur Einreichung von Vorschlagen sind die wissenschaftlichen Themen klar anzugeben. Diese Themen sind von der BONUS-EWIV in Absprache mit der Kommission festzulegen. Bei der Festlegung der Themen sind der sich abzeichnende Forschungsbedarf, die Ergebnisse bereits abgeschlossener Aufforderungen und der in der Strategiephase und während des gesamten Programms durchgeführten Konsultationen der interessierten Kreise zu berücksichtigen.

Die BONUS-EWIV sorgt für eine möglichst breite Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlagen. Sie nutzt hierzu gezielte Informationswege, insbesondere die Internetseiten des Siebten Rahmenprogramms, und wendet sich an die einschlägigen interessierten Kreise, die Fachpresse und Fachzeitschriften. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlagen bleibt mindestens drei Monate offen. Projektvorschlage sind von den Antragstellern zentral an die BONUS-EWIV zu richten und werden in einem einstufigen Verfahren bewertet.

Die Projektvorschlage werden zentral anhand der festgelegten Kriterien für die Förderwürdigkeit, die Auswahl und den Zuschlag unabhängig bewertet. Die Hauptbewertungskriterien sind wissenschaftliche Exzellenz, Durchführungsqualitat und erwartete Auswirkungen des Projekts. Die Hauptbewertungskriterien werden in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlagen konkretisiert. Zusätzliche Kriterien können unter der Bedingung eingeführt werden, dass sie in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlagen veröffentlicht werden, nicht diskriminierend und den Hauptbewertungskriterien nicht übergeordnet sind.

Die BONUS-EWIV stellt sicher, dass jeder eingegangene Vorschlag mit Unterstützung von mindestens drei unabhängigen Sachverständigen bewertet wird, die sie auf der Grundlage der in der Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 genannten Kriterien selbst benennt. Jeder Projektvorschlag wird eingestuft. Die unabhängigen Sachverständigen bewerten die Projekte anhand der Bewertungskriterien und stufen sie auf einer Skala von 0 bis 5 je Kriterium entsprechend den Regeln für die Einreichung von Vorschlagen und den damit zusammenhängenden Bewertungs-, Auswahl- und Zuschlagsverfahren des Siebten Rahmenprogramms ein.

Die BONUS-EWIV halt sich bei der Aufstellung der Förderliste exakt an die Ergebnisse der unabhängigen Bewertung. Die von den unabhängigen Sachverständigen aufgestellte Reihenfolge ist für die Zuweisung der BONUS-169-Mittel verbindlich.

Die für die ausgewählten BONUS-169-Projekte gewahrten Finanzhilfen werden unter der Verantwortung der BONUS-EWIV von dieser zentral verwaltet.

3.3 Weitere Aktivitäten

Neben der in den Abschnitten 3.1 und 3.2 genannten Verwaltung von BONUS-169 obliegen der BONUS-EWIV folgende Tätigkeiten:

3.4. Beiträge während der Durchführungsphase

Die Durchführungsphase von BONUS-169 wird von den teilnehmenden Staaten und der Gemeinschaft über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gemeinsam finanziert, bis der gesamte Lebenszyklus aller BONUS-169-Projekte abgeschlossen ist, sofern alle Gemeinschaftsmittel bis 2013 aufgebraucht sind und die Berichtspflichten gegenüber der Kommission erfüllt sind. Die Hohe des Gemeinschaftsbeitrags während der Durchführungsphase entspricht den von den teilnehmenden Staaten für BONUS-169-Projekte über die BONUS-EWIV geleisteten Bareinzahlungen und Infrastruktur-Sachbeiträgen sowie den laufenden Kosten, die der BONUS-EWIV in der Durchführungsphase entstehen. Die laufenden Kosten dürfen 5 Millionen Euro nicht überschreiten.

Der Gemeinschaftsbeitrag und die Bareinzahlungen der teilnehmenden Staaten für BONUS-169 werden zusammengefasst und zentral von der BONUS-EWIV verwaltet.

Vorbehaltlich der in den jährlichen in Artikel 5 Absatz 2 genannten Finanzvereinbarungen festgelegten Bedingungen wird der Gemeinschaftsbeitrag ausgezahlt, sofern die teilnehmenden Staaten Belege für ihre Bareinzahlungen an die BONUS-EWIV und die als Sachbeitrag von ihnen für die BONUS-169-Projekte zur Verfügung gestellten Infrastrukturen vorgelegt haben.

Die ordnungsgemäße Verwendung der BONUS-169-Mittel durch die Empfänger liegt in der Verantwortung der BONUS-EWIV und ist durch eine unabhängige Rechnungsprüfung der Projekte, die durch die BONUS-EWIV oder in ihrem Namen durchgeführt wird, zu belegen.

3.5 Förderung von BONUS-169-Projekten

Vorbehaltlich Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe f werden BONUS-169-Projekte mit bis zu 100 % der erstattungsfähigen Kosten gefördert, die entsprechend den gemeinsamen Förderregeln und Fördersätzen berechnet werden, die von der BONUS-EWIV in den Durchführungsmodalitäten festgelegt und von der Kommission in der Durchführungsvereinbarung bewilligt wurden.

Anhang II
Verwaltung von BONUS-169

Finanzbogen

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