Der Bundesrat hat in seiner 893. Sitzung am 2. März 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Einrichtung eines Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), der die bisherige Unterstützung der europäischen Fischerei und Aquakultur fortsetzen soll.
- 2. Er erkennt die Absicht der Kommission, durch die Schaffung eines einheitlichen Verwaltungssystems in der GSR-Verordnung die Verwaltung der Fonds zu vereinfachen. Der nunmehr vorliegende Verordnungsvorschlag widerspricht jedoch in Bezug auf die Bestimmungen zum Verwaltungs- und Kontrollsystem des EMFF diesen Zielen in mehrfacher Hinsicht. Der Bundesrat bittet jedoch die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass
- - die Verwaltungs- und Kontrollsysteme entsprechend dem verhältnismäßig kleinen finanziellen Rahmen des EMFF vereinfacht, - zusätzliche Regelungen im EMFF gegenüber der GSR-Verordnung vermieden,
- - die im bisherigen Europäischen Fischereifonds eingeführten und bewährten Verwaltungs- und Dokumentationssysteme, Bezeichnungen und Formulierungen im Sinne der angestrebten Verwaltungsvereinfachung und zur Wahrung der Rechtssicherheit beibehalten und - die Zahl der vorgesehenen Ermächtigungen an die Kommission zum Erlass von Rechtsakten deutlich reduziert werden.
- 3. Der Bundesrat lehnt die Einführung von neuen Anforderungen und komplexeren Strukturen der EU-Finanzkontrolle, die über die derzeit geltenden Regelungen hinausgehen, ab. Auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Dezember 2011 (Drucksache 629/11(B) ) wird insoweit verwiesen.
- 4. Der Bundesrat betont die Bedeutung der Fischerei für die Versorgung des Marktes und für die Küstengebiete. Unter der Voraussetzung, dass Flottenkapazitäten und Fangmöglichkeiten im Einklang stehen, wird daher die selektive Förderung einer Erneuerung und Modernisierung von Fischereifahrzeugen im Sinne einer sicheren Tätigkeit auf See und einer Verbesserung der Produktqualität als notwendig erachtet. Dies gilt insbesondere für den auch unter Klimaschutzaspekten sinnvollen Ersatz mindestens 20 Jahre alter Schiffsmotoren der Kutter- und Küstenfischerei, wenn damit eine erhebliche Reduzierung der CO₂- Emissionen einhergeht und sich die Fangkapazität dadurch nicht erhöht.
- 5. Der Bundesrat erkennt die Bedeutung der Nachhaltigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit für die Aquakulturproduktion der EU an. Zur Stärkung der EU-Aquakulturproduktion und damit der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Drittlandimporten ist es jedoch notwendig, auch die Investitionen der Betriebe zur Modernisierung bestehender und Schaffung neuer Produktionskapazitäten zu fördern.
Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung, darauf zu achten, dass neben den vorgesehenen Bereichen der Extensivierung, der Öko-Erzeugung usw. auch die Modernisierung und der Ausbau der Produktionskapazitäten weiterhin gefördert werden können.
- 6. Er betont auch die Bedeutung des Verarbeitungs- und Vermarktungssektors für den Erhalt von Arbeitsplätzen in der Gemeinschaft. In diesem Zusammenhang werden die Ziele der EU-Strategie 2020 nur zu erreichen sein, wenn die Förderung von Verarbeitung und Vermarktung im Bereich der Aquakultur- und Meeresprodukte weiterhin möglich ist. Diese Bereiche sind neben Fang und Erzeugung in Deutschland entscheidend für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und das Überleben der deutschen Fischwirtschaft.
- 7. Die Fördermöglichkeit von Pilotprojekten und von Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der Wasserfauna und -flora sollte vor allem für öffentliche Einrichtungen, aber auch für private Interessenten wie schon im EFF weiterhin möglich sein.
Zu diesen Maßnahmen sollen die Möglichkeit der Förderung von Riffstrukturen und deren wissenschaftliche Begleitung als auch der Bau von Fischtreppen und die Wiederherstellung von Laichgründen gehören. Weiterhin sollte die Förderung von Besatzmaßnahmen für Aale wie bisher zu 80 Prozent statt zu den nun vorgesehenen 50 Prozent ermöglicht werden.