Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 301203 - vom 30. Januar 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. Dezember 2006 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits1 (Partnerschafts- und Kooperationsabkommen), das 1997 in Kraft getreten ist und 2007 auslaufen wird,
- - unter Hinweis auf die Konsultationen zwischen der Europäischen Union und Russland über Menschenrechtsthemen,
- - unter Hinweis auf die gegenwärtige internationale und europäische Verantwortung Russlands aufgrund des Vorsitzes, den es derzeit in der G8 und im Ministerkomitee des Europarates innehat,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Russland, insbesondere seine Entschließung vom 25. Oktober 2006 zu den Beziehungen EU-Russland nach der Ermordung der russischen Journalistin Anna Politkowskaja2, seine Entschließung vom 23. März 2006 zur Sicherheit der Energieversorgung in der Europäischen Union3 und seine Entschließung vom 26. Mai 2006 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland4,
- - unter Hinweis auf das Ergebnis des 18. Gipfeltreffens EU-Russland vom 24. November 2006 in Helsinki,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland während der letzten Jahre stetig an Intensität gewonnen haben, was eine tief gehende, umfassende wirtschaftliche Integration und Interdependenz herbeigeführt hat, die in naher Zukunft zwangsläufig noch stärker werden wird,
B. in der Erwägung, dass eine verstärkte Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland für die Stabilität, die Sicherheit und den Wohlstand ganz Europas von wesentlicher Bedeutung sind,
C. in der Erwägung, dass der Abschluss eines Abkommens über strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation größte Bedeutung für diese verstärkte Zusammenarbeit hat, vor allem im Hinblick auf den weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen auf der Grundlage von Gleichheit, Transparenz und Einhaltung international anerkannter Verfahren, auf die Stärkung von Sicherheit und Stabilität in Europa durch friedliche politische Lösungen regionaler Konflikte in der gemeinsamen Nachbarschaft sowie auf die weitere Verbesserung der Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und des demokratischen Rahmens als Grundlagen der genannten Beziehungen,
D. unter Hinweis darauf, dass die zügige Verwirklichung der vier gemeinsamen Räume - gemeinsamer Wirtschaftsraum, Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Raum der äußeren Sicherheit und Raum der Forschung, Bildung und Kultur - Kernstück der Verhandlungen über das neue Abkommen über strategische Partnerschaft sein sollte,
E. in der Erwägung, dass die Sicherheit der Energieversorgung eine der größten Herausforderungen für Europa und einen der wichtigsten Bereiche der Zusammenarbeit mit Russland darstellt und dass die Europäische Union rund ein Viertel ihres Erdgases und Öls aus Russland importiert und der zuverlässigste Abnehmer der russischen Exporte ist,
F. in der Erwägung, dass das oben genannte Gipfeltreffen EU-Russland vom 24. November 2006 den Eintritt in eine neue Phase der Beziehungen EU-Russland markieren und vor allem der Beginn der Verhandlungen über ein neues Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und Russland sein sollte, durch das das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, das 2007 auslaufen wird, ersetzt werden soll,
G. in der Erwägung, dass Polen den Beginn der Verhandlungen über das neue Rahmenabkommen blockiert und die Aufnahme der Verhandlungen davon abhängig gemacht hat, dass Moskau das im Jahr 2005 verhängte Verbot der Einfuhr von polnischem Fleisch aufhebt,
H. in der Erwägung, dass Russland am 10. November 2006 ein neues Einfuhrembargo auf polnische Fleisch- und Geflügelprodukte mit der Begründung verhängt hat, dass es besorgt über Verletzungen der veterinärrechtlichen Vorschriften sei; in der Erwägung, dass es vor kurzem außerdem ein Verbot der Einfuhr von Fisch und Fischereierzeugnissen aus der Europäischen Union verhängt hat; in der Erwägung, dass Russland vor dem oben genannten Gipfeltreffen EU-Russland vom 24. November 2006 gedroht hat, das erstgenannte Verbot wegen Befürchtungen im Zusammenhang mit der Schweinepest in Rumänien und Bulgarien auf die gesamte Europäische Union auszudehnen,
I. unter Hinweis darauf, dass die Morde der letzten Zeit an prominenten Gegnern der russischen Regierung in ganz Europa erhebliche Sorge ausgelöst haben,
J. in der Erwägung, dass in Russland, der Europäischen Union und anderen Ländern große Besorgnis wegen der Situation der Demokratie und der Menschenrechte in Russland sowie wegen der Unfähigkeit der russischen Polizei- und Justizbehörden herrscht, die für politische Morde Verantwortlichen dingfest zu machen,
K. in der Erwägung, dass die Abwicklung der Formalitäten beim Grenzübertritt an den Grenzen zwischen der Europäischen Union und Russland sehr langsam erfolgt, was an einigen Grenzübergängen untragbare Lkw-Schlangen verursacht,
L. in der Erwägung, dass die Europäische Union in der Lage sein sollte, ihre Kräfte zu bündeln und in ihren Beziehungen zu Russland mit einer Stimme zu sprechen,
- 1. erkennt die Bedeutung Russlands als eines strategischen Partners für die Zusammenarbeit an, mit dem die Europäische Union nicht nur Wirtschafts- und Handelsinteressen, sondern auch das Ziel einer engen Zusammenarbeit auf internationaler Ebene und in der gemeinsamen Nachbarschaft teilt;
- 2. hebt die Bedeutung von Einigkeit und Solidarität unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in ihren Beziehungen zu Russland hervor; begrüßt daher die gemeinsame Linie der Europäischen Union, die auf dem inoffiziellen Gipfeltreffen von Lahti am 20. Oktober 2006 festgelegt wurde und die es der Europäischen Union ermöglicht hat, bei ihren Treffen mit Präsident Wladimir Putin in Lahti und Helsinki mit einer Stimme zu sprechen;
- 3. begrüßt die offenen Aussprachen über Demokratie und Menschenrechte auf dem oben genannten Gipfeltreffen EU-Russland vom 24. November 2006 und dem oben genannten Gipfeltreffen von Lahti; hebt jedoch hervor, dass die aktuelle Lage in Russland Anlass zu großer Besorgnis in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Meinungsfreiheit sowie auf die Rechte der Bürgergesellschaft und von Einzelpersonen gibt, das Vorgehen von Behörden in Frage zu stellen und sie für ihr Vorgehen verantwortlich zu machen;
- 4. bedauert, dass es auf dem oben genannten Gipfeltreffen EU-Russland vom 24. November 2006 nicht möglich war, die Verhandlungen über ein neues Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und Russland aufzunehmen, und bestärkt den finnischen und den deutschen Vorsitz darin, die Bemühungen fortzusetzen, damit möglichst bald ein Mandat für Verhandlungen über ein neues Abkommen festgelegt und ohne weitere Verzögerung mit den Verhandlungen begonnen werden kann;
- 5. hebt hervor, dass das energische Eintreten für die Menschenrechte und die demokratischen Werte ein Grundprinzip jeglichen Engagements der Europäischen Union gegenüber Russland sein sollte; fordert die Kommission dringend auf, allen Beteiligten ein klares Signal zu senden, dass diese Werte nicht bloß eine Nebenrolle im Verhandlungspaket EU-Russland spielen werden;
- 6. bedauert, dass die vierte Runde der Menschenrechtskonsultationen EU-Russland keine wesentlichen Fortschritte in diesem Bereich herbeigeführt hat, der im Rahmen der bilateralen Beziehungen Priorität haben sollte; fordert die russische Regierung deshalb auf, zur Intensivierung der Menschenrechtskonsultationen EU-Russland als eines wesentlichen Teils der Partnerschaft EU-Russland beizutragen, die ungehinderte Tätigkeit von inländischen und internationalen Menschenrechtsorganisationen und anderen nichtstaatlichen Organisationen zuzulassen und für die persönliche Sicherheit von Personen, die für die Menschenrechte eintreten, zu sorgen; fordert die Kommission und den Rat auf, dafür zu sorgen, dass jede finanzielle Unterstützung Russlands an die Weiterentwicklung der demokratischen Standards in diesem Land geknüpft ist;
- 7. erklärt sich zutiefst besorgt über die neuesten Meldungen von internationalen Menschenrechtsorganisationen und Sachverständigen der Vereinten Nationen über Folter in russischen Haftanstalten und Polizeistationen und in Geheimgefängnissen in Tschetschenien, wozu unmenschliche und erniedrigende Handlungen durch Vertreter des Staates gehören; missbilligt solche Praktiken mit allem Nachdruck und fordert die russischen Behörden auf, die Übergriffe zu untersuchen, jeglichem Fehlverhalten unverzüglich ein Ende zu setzen und die Täter strafrechtlich zu verfolgen;
- 8. betont die Notwendigkeit, mit Russland als einem notwendigen strategischen Partner zusammenzuarbeiten, um Frieden, Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten und den internationalen Terrorismus und gewalttätigen Extremismus zu bekämpfen sowie um sonstige Sicherheitsprobleme, wie Umwelt- und Nukleartechnik-Risiken, Drogen-, Waffen- und Menschenhandel und grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, in der europäischen Nachbarschaft in Zusammenarbeit mit der OSZE und anderen internationalen Gremien zu bekämpfen;
- 9. fordert die Kommission und den Rat auf, gemeinsame Initiativen mit der russischen Regierung anzustreben, um Demokratie, Sicherheit und Stabilität in der gemeinsamen Nachbarschaft zu stärken, insbesondere durch gemeinsame Aktivitäten zur Einführung von Demokratie und Achtung der grundlegenden Menschenrechte in Belarus und durch gemeinsame Anstrengungen, um die Konflikte in Moldau, Georgien und Nagornij-Karabach endgültig beizulegen; fordert die Europäische Union und Russland auf, ihre Verantwortung als Mitglieder des Quartetts (zu dem auch die Vereinten Nationen und die Vereinigten Staaten gehören) für die Lösung des Konflikts im Nahen Osten zu übernehmen und die Bemühungen um eine internationale Friedenskonferenz über ein regionales Friedensabkommen im Nahen Osten zu unterstützen;
- 10. weist darauf hin, dass Fortschritte auf dem Weg zur Unterzeichnung und Ratifizierung der noch ausstehenden Grenzabkommen zwischen Estland und Russland sowie zwischen Lettland und Russland für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland weiterhin von hoher Priorität sind und dass das Thema in einer konstruktiven und fairen, für alle Beteiligten annehmbaren Art und Weise behandelt werden sollte;
- 11. bedauert die Streitigkeiten über die Ausfuhr von Agrar- und Fischereierzeugnissen aus der Europäischen Union nach Russland; vertritt die Auffassung, dass eine Fortsetzung dieser handelspolitischen Streitigkeiten die Fortentwicklung der Beziehungen zwischen Russland und der Europäischen Union erheblich gefährdet; fordert deshalb die Kommission und die russische Regierung auf, diese noch nicht geklärten handelspolitischen Streitigkeiten schnellstens beizulegen; verlangt, dass die Europäische Union die notwendige Solidarität mit allen Mitgliedstaaten an den Tag legt, insbesondere mit Polen, das durch die russische Handelspolitik diskriminiert wird;
- 12. ist besorgt über Erklärungen der russischen Behörden, nach dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien Beschränkungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Europäischen Union verhängen zu wollen;
- 13. erklärt sich zutiefst besorgt über die nicht abreißende Serie von Morden an prominenten Personen, wie z.B. Anna Politkowskaja, die sich gegen die derzeitige russische Regierung stellen oder sich für die Grundrechte der russischen Bürger eingesetzt haben; hebt hervor, dass der Rat und die Kommission mit ihrer ganzen Autorität reagieren müssen, und betont, dass die Partnerschaft mit Russland erheblich beeinträchtigt wird, wenn Russland nicht die Fähigkeit und den starken Willen beweist, die Ermittlungen zu unterstützen, um die Mörder zu finden, und nicht seine Pflicht erfüllt, diesen Teufelskreis zu durchbrechen und die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen;
- 14. fordert die Russische Föderation als Mitglied des Europarates nachdrücklich auf, die Haftbedingungen für Gefangene zu verbessern und den Schwierigkeiten, die den Verteidigern beim Zugang zu einigen von ihnen gemacht werden, ein Ende zu setzen; weist darauf hin, dass nach russischer Strafvollzugsordnung Häftlinge entweder in der Nähe ihres Wohnorts oder in der Nähe des Ortes, wo das Verfahren stattgefunden hat, ihre Strafe verbüßen; diesem Grundsatz widerspricht der Haftort der Gefangenen Chodorkowskij und Lebedew;
- 15. begrüßt die auf dem oben genannten Gipfeltreffen EU-Russland vom 24. November 2006 erzielte Vereinbarung, aufgrund deren Russland die Gebühren für EU-Luftverkehrsunternehmen, die Sibirien überfliegen, allmählich abschaffen wird, wodurch der 20 Jahre andauernde Streit beigelegt und den EU-Luftverkehrsunternehmen der Weg für die Erhöhung der Zahl der Flugstrecken zu den wachsenden Märkten in Asien geebnet wird; stellt fest, dass der Streit über die Gebühren, der die EU-Luftverkehrsunternehmen mehr als 250 Millionen EUR im Jahr kostet, eine der letzten Hürden war, die es für die Europäische Union nach ihrer Einigung mit Russland über den Beitritt des Landes zur Welthandelsorganisation (WTO) gab, und dass dieser Beitritt neue Möglichkeiten für eine verstärkte Zusammenarbeit und Handelstätigkeit zwischen der Europäischen Union und Russland eröffnen wird;
- 16. äußert Besorgnis darüber, dass vor kurzem vorgenommene Änderungen an Teil IV des russischen Zivilkodex betreffend Rechte an geistigem Eigentum nicht die für die WTO (TRIPS) erforderlichen Normen und noch viel weniger die weitergehenden Verpflichtungen im Rahmen einer strategischen Partnerschaft erfüllen;
- 17. begrüßt den intensivierten Dialog zwischen der Europäischen Union und Russland über energiepolitische Themen; betont die strategische Bedeutung einer energiewirtschaftlichen Zusammenarbeit und die Notwendigkeit, die Beziehungen EU-Russland in diesem Bereich auszuweiten; hebt hervor, dass eine weitere Zusammenarbeit auf diesem Gebiet auf den Grundsätzen der Interdependenz und Transparenz beruhen muss, und betont die Bedeutung der Gegenseitigkeit in Bezug auf Marktzugänge, Infrastrukturen und Investitionen mit dem Ziel, oligopolistische Marktstrukturen zu verhindern und die Energieversorgung der Europäischen Union zu diversifizieren; fordert Russland in diesem Zusammenhang auf, die Grundsätze des Vertrags über die Energiecharta zu achten, der im April 1998 in Kraft getreten ist, und die Zusammenarbeit auf den Gebieten Energieeffizienz, Energieeinsparung und erneuerbare Energieträger zu verbessern;
- 18. fordert den Rat und die Kommission auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, um die Probleme des Grenzübertritts an den Grenzen zwischen der Europäischen Union und Russland zu lösen; weist darauf hin, dass zusätzliche Grenzübergangskapazitäten geschaffen werden müssen, um einen angewachsenen Warenstrom zu bewältigen; fordert die russischen Behörden eindringlich auf, die Wartezeit an den Grenzen zu verkürzen, indem die Kontrollen rascher durchgeführt und zum Teil vom Grenzbereich weg an weiter entfernte Orte verlegt werden;
- 19. begrüßt den erfolgreichen Abschluss des Gipfeltreffens zur Nördlichen Dimension vom 24. November 2006 in Helsinki, das in Verbindung mit dem Gipfeltreffen EU-Russland stattfand und an dem Russland, die Europäische Union, Norwegen und Island beteiligt waren; gibt der Hoffnung Ausdruck, dass sich das Rahmendokument zur Nördlichen Dimension, das auf dem Gipfeltreffen zur Nördlichen Dimension verabschiedet wurde, als gute Grundlage dafür erweisen wird, die regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Russland zu vertiefen;
- 20. äußert in diesem Zusammenhang große Bedenken im Hinblick auf die Maßnahmen, die Russland gegen Georgien ergriffen hat und die gewaltige wirtschaftliche, politische und humanitäre Auswirkungen haben; fordert die russischen Behörden daher auf, das ungerechtfertigte Verbot sensitiver Exporte von Georgien nach Russland aufzuheben und auch die fortgesetzte Repression von in Russland lebenden ethnischen Georgiern einzustellen;
- 21. betont, dass die Europäische Union bei den Bemühungen um die Stärkung der Beziehungen zu Russland einmütig und entschlossen vorgehen muss; begrüßt die Absicht des deutschen Vorsitzes, diesem wichtigen Vorhaben weiterhin hohe Priorität einzuräumen;
- 22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation zu übermitteln.
- 1 ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. 1.
- 2 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0448.
- 3 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0110.
- 4 ABl. C 117 vom 18.5.2006, S. 235.