Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Armenien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (KOM (2007) 0729 - C6-0519/2008 - 2007/0251(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104306 - vom 30. März 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. März 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2007) 0729),
- gestützt auf Artikel 80 Absatz 2 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0519/2008),
- gestützt auf Artikel 51, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0049/2009),
1. stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Armenien zu übermitteln.