Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 101114 - vom 22. Januar 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 12. Dezember 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2006) 0145),
- - in Kenntnis des Beschlusses 2006/959/EG des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 4. Dezember 2006 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Luftverkehrsabkommens Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits1,
- - in Kenntnis des Luftverkehrsabkommens Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits2,
- - gestützt auf Artikel 80 Absatz 2 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 erster Satz des EG-Vertrags,
- - gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0333/2007),
- - gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0416/2007),
- 1. stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;
- 2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Königreich Marokko zu übermitteln.
- 1 ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 55.
- 2 ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 57.