Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 28. September 2005
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich Ihnen mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums des Innern seine Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 42.854 T€ erteilt hat. Darüber hinaus wurden bereits rund 6.608 T€ verausgabt. Bei rechtzeitiger Antragstellung hätte ich meine Einwilligung auch zu dieser Zahlung erteilt.
Die zusätzlichen Mittel werden zur Durchführung der Fluggast- und Reisegepäckkontrollen auf Flughäfen benötigt und dienen der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung des Bundes ( § 5 Luftsicherheitsgesetz). Die überplanmäßigen Ausgaben sind wegen gestiegener Fluggastzahlen und einer notwendigen Intensivierung der Kontrolldichte unvorhergesehen. Sie sind unabweisbar, da die Kontrollen zwingend durchzuführen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller