Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2011 - Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2011; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 28. November 2011
Steffen Kampeter

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2011.

Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2011

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Einzelplan/ Kapitel/ TitelEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut Haushaltsplan 2011
T€
bewilligte über-/außerplanmäßige Ausgabe
T€
1234
05Auswärtiges Amt
0502Allgemeine Bewilligungen
545 01Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen2.793600
Erhöhter Aufwand im Zusammenhang mit vermehrten internationalen Treffen und Auslandsreisen auf Grund der politischen Veränderungen in Nordafrika und Nahost. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf NATO-Statut.
866 01 aplDarlehen an den Nationalen Übergangsrat zur Sicherung der demokratischen Entwicklung in Libyen100.000
Zeitkritische Stützung des Nationalen Übergangsrats zur Sicherung der
demokratischen Entwicklung Libyens und zur Abwehr von außenpolitschem Schaden für die Bundesrepublik Deutschland. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Juli 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
06Bundesministerium des Innern
0625Bundespolizei
671 02 aplAußergerichtlicher Vergleich mit der Luftverkehrsindustrie zu streitigen
Luftsicherheitsgebühren seit der Gebührenperiode 2000/2001
77.000
Außergerichtlicher Vergleich mit der Luftverkehrsindustrie (Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften und dessen Mitgliedern) zur Erledigung sämtlicher derzeit offener Streitigkeiten über erhobene Luftsicherheitsgebühren seit der Gebührenperiode 2000/2001. Der Abschluss des beabsichtigten Vergleichs ist zweckmäßig und wirtschaftlich. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Juli 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
08Bundesministerium der Finanzen
0813Wiedergutmachungen des Bundes
699 31Abschließende Leistung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen237.00044.500
Höherer Bundesbeitrag zum Programm der Conference on Jewish Material Claims Against Germany (JCC) für häusliche Pflege von Holocaust-Überlebenden (Institutionelle Förderung/ Homecare). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf
Vereinbarung auf Grundlage des Art. 2 der Zusatzvereinbarung vom
18. September 1990 zum Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der früheren DDR vom 31. August 1990 (Art. 2-Abkommen). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. September 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
09Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
0902Allgemeine Bewilligungen
687 81Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland27.4212.679
Mehrausgaben auf Grund ungünstiger Wechselkursentwicklung. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht jeweils auf völkerrechtlichen Verträgen zwischen allen Mitgliedstaaten der jeweiligen Organisation.
10Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
1014Friedrich Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
712 01Baumaßnahmen von mehr als 1 000 000 € im Einzelfall32.0004.779
Sicherheits- und witterungsbedingte Mehrkosten bei der Baumaßnahme von Sicherheitslaboren und Stallbauten auf der Insel Riems. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Generalunternehmervertrag.
12Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
1202Allgemeine Bewilligungen
683 01Finanzbeitrag an die Seeschifffahrt28.70032.500
Verpflichtungen des Bundes aus dem Maritimen Bündnis (Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten und zur Ausbildungsförderung). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Juli 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
1216Luftfahrt-Bundesamt
671 41Ausgaben im Zusammenhang mit der Untersuchung von Luftfahrzeugunfällen
Erhöhter Bedarf bei der Untersuchung von Luftfahrzeugunfällen. Die
überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 3 Absatz 1 i. V. m. § 24 Absatz 1 Flugunfalluntersuchungsgesetz.
10129
16Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
1604Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
681 01Erfüllung von Ausgleichsansprüchen nach § 38 Abs. 2 Atomgesetz infolge des Reaktorunfalls von Tschernobyl230300
Höhere Entschädigungsleistungen auf Grund gegenüber der Veranschlagung höherer Antragszahlen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 38 Absatz 2 Atomgesetz.
30Bundesministerium für Bildung und Forschung
3003Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems
687 70Leistungen für die Europäischen Forschungseinrichtungen CERN, ESO, ESRF und ILL231.04210.000
Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf die Höhe der Beitragszahlung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf internationalen Vereinbarungen. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Juli 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Einzelplan/ Kapitel/ Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut Haushaltsplan 2011
T€
bewilligte über-/außerplanmäßige
VE
T€
1234
05Auswärtiges Amt
0504Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland
687 21 üplAufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte und Programmlehrkräfte96.60060.900
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2012 bis zu: 29.700 T€
Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 31.200 T€
Zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen für den Abschluss mehrjähriger
Verträge für Auslandslehrkräfte und Programmlehrkräfte. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. Juni 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
17Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1702Allgemeine Bewilligungen
882 62 üplZuweisungen zum Bau, zum Erwerb, zur Einrichtung und zur Bauerhaltung von zentralen oder überregionalen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen3.3002.711
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 400 T€
Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 1.500 T€
Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 811 T€
Dritter Bauabschnitt des Neubaus des Konzertsaals der Musikakademie
Trossingen.

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben (ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen)

Einzelplan/ Kapitel/ TitelEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut Haushaltsplan 2011
T€
über-/außerplanmäßige
Ausgabe
T€
1234
05Auswärtiges Amt
0502Allgemeine Bewilligungen
545 01Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen2.7933.700
Erhöhter Aufwand im Zusammenhang mit vermehrten internationalen Treffen und Auslandreisen auf Grund der politischen Veränderungen in Nordafrika und Nahost. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf NATO-Statut. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte.