Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 28. November 2011
Steffen Kampeter
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2011.
Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2011
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzelplan/ Kapitel/ Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushaltsplan 2011 T€ | bewilligte über-/außerplanmäßige Ausgabe T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
05 | Auswärtiges Amt | ||
0502 | Allgemeine Bewilligungen | ||
545 01 | Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen | 2.793 | 600 |
Erhöhter Aufwand im Zusammenhang mit vermehrten internationalen Treffen und Auslandsreisen auf Grund der politischen Veränderungen in Nordafrika und Nahost. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf NATO-Statut. | |||
866 01 apl | Darlehen an den Nationalen Übergangsrat zur Sicherung der demokratischen Entwicklung in Libyen | 100.000 | |
Zeitkritische Stützung des Nationalen Übergangsrats zur Sicherung der demokratischen Entwicklung Libyens und zur Abwehr von außenpolitschem Schaden für die Bundesrepublik Deutschland. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Juli 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
06 | Bundesministerium des Innern | ||
0625 | Bundespolizei | ||
671 02 apl | Außergerichtlicher Vergleich mit der Luftverkehrsindustrie zu streitigen Luftsicherheitsgebühren seit der Gebührenperiode 2000/2001 | 77.000 | |
Außergerichtlicher Vergleich mit der Luftverkehrsindustrie (Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften und dessen Mitgliedern) zur Erledigung sämtlicher derzeit offener Streitigkeiten über erhobene Luftsicherheitsgebühren seit der Gebührenperiode 2000/2001. Der Abschluss des beabsichtigten Vergleichs ist zweckmäßig und wirtschaftlich. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Juli 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
08 | Bundesministerium der Finanzen | ||
0813 | Wiedergutmachungen des Bundes | ||
699 31 | Abschließende Leistung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen | 237.000 | 44.500 |
Höherer Bundesbeitrag zum Programm der Conference on Jewish Material Claims Against Germany (JCC) für häusliche Pflege von Holocaust-Überlebenden (Institutionelle Förderung/ Homecare). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vereinbarung auf Grundlage des Art. 2 der Zusatzvereinbarung vom 18. September 1990 zum Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der früheren DDR vom 31. August 1990 (Art. 2-Abkommen). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. September 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
09 | Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie | ||
0902 | Allgemeine Bewilligungen | ||
687 81 | Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland | 27.421 | 2.679 |
Mehrausgaben auf Grund ungünstiger Wechselkursentwicklung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht jeweils auf völkerrechtlichen Verträgen zwischen allen Mitgliedstaaten der jeweiligen Organisation. | |||
10 | Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | ||
1014 | Friedrich Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit | ||
712 01 | Baumaßnahmen von mehr als 1 000 000 € im Einzelfall | 32.000 | 4.779 |
Sicherheits- und witterungsbedingte Mehrkosten bei der Baumaßnahme von Sicherheitslaboren und Stallbauten auf der Insel Riems. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Generalunternehmervertrag. | |||
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | ||
1202 | Allgemeine Bewilligungen | ||
683 01 | Finanzbeitrag an die Seeschifffahrt | 28.700 | 32.500 |
Verpflichtungen des Bundes aus dem Maritimen Bündnis (Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten und zur Ausbildungsförderung). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Juli 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
1216 | Luftfahrt-Bundesamt | ||
671 41 | Ausgaben im Zusammenhang mit der Untersuchung von Luftfahrzeugunfällen Erhöhter Bedarf bei der Untersuchung von Luftfahrzeugunfällen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 3 Absatz 1 i. V. m. § 24 Absatz 1 Flugunfalluntersuchungsgesetz. | 101 | 29 |
16 | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit | ||
1604 | Reaktorsicherheit und Strahlenschutz | ||
681 01 | Erfüllung von Ausgleichsansprüchen nach § 38 Abs. 2 Atomgesetz infolge des Reaktorunfalls von Tschernobyl | 230 | 300 |
Höhere Entschädigungsleistungen auf Grund gegenüber der Veranschlagung höherer Antragszahlen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 38 Absatz 2 Atomgesetz. | |||
30 | Bundesministerium für Bildung und Forschung | ||
3003 | Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems | ||
687 70 | Leistungen für die Europäischen Forschungseinrichtungen CERN, ESO, ESRF und ILL | 231.042 | 10.000 |
Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf die Höhe der Beitragszahlung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf internationalen Vereinbarungen. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Juli 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. |
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE | Ansatz VE laut Haushaltsplan 2011 T€ | bewilligte über-/außerplanmäßige VE T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
05 | Auswärtiges Amt | ||
0504 | Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland | ||
687 21 üpl | Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte und Programmlehrkräfte | 96.600 | 60.900 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2012 bis zu: 29.700 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 31.200 T€ | |||
Zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen für den Abschluss mehrjähriger Verträge für Auslandslehrkräfte und Programmlehrkräfte. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. Juni 2011 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
17 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | ||
1702 | Allgemeine Bewilligungen | ||
882 62 üpl | Zuweisungen zum Bau, zum Erwerb, zur Einrichtung und zur Bauerhaltung von zentralen oder überregionalen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen | 3.300 | 2.711 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 400 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 1.500 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 811 T€ | |||
Dritter Bauabschnitt des Neubaus des Konzertsaals der Musikakademie Trossingen. |
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben (ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen)
Einzelplan/ Kapitel/ Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushaltsplan 2011 T€ | über-/außerplanmäßige Ausgabe T€ |
1 | 2 | 3 | 4 |
05 | Auswärtiges Amt | ||
0502 | Allgemeine Bewilligungen | ||
545 01 | Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen | 2.793 | 3.700 |
Erhöhter Aufwand im Zusammenhang mit vermehrten internationalen Treffen und Auslandreisen auf Grund der politischen Veränderungen in Nordafrika und Nahost. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf NATO-Statut. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. |