Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zu der Strategie der Europäischen Union für die Konferenz zum Klimawandel in Kopenhagen
(COP 15)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5466 - vom 16. Dezember 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. November 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Verhandlungen über ein umfassendes internationales Übereinkommen über den Klimawandel für die Zeit nach 2012 im Dezember 2009 in Kopenhagen abgeschlossen werden sollen, und in der Erwägung, dass dieses Übereinkommen rechtsverbindlich sowie mit den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen, denen zufolge der Klimawandel sich schneller und dynamischer vollzieht als ursprünglich angenommen, und mit dem Ziel der Begrenzung des Anstiegs des weltweiten Jahresmittelwerts der Oberflächentemperatur auf 2 °C gegenüber dem Niveau vor der Industrialisierung (dem "2-°C-Ziel") vereinbar sein sollte,

B. in der Erwägung, dass die Industriestaaten zur Erreichung des 2-°C-Ziels bei der Verringerung der Emissionen mit gutem Beispiel vorangehen müssen und dass auch die Entwicklungsländer einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten müssen,

C. in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer zwar am wenigsten zum Klimawandel beigetragen haben, aber mit seinen schwerwiegendsten Folgen konfrontiert sind, in der Erwägung, dass durch den Klimawandel 40 % der internationalen Investitionen in die Verringerung der Armut aufs Spiel gesetzt werden, wodurch Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Entwicklungsarbeit gefährdet werden, und in der Erwägung, dass bessere Koordinierung sowie mehr Komplementarität und Kohärenz in Bezug auf den Klimawandel und Entwicklungsinitiativen eindeutig nötig sind,

D. in der Erwägung, dass durch den Klimawandel Konflikte um natürliche Ressourcen, die schrumpfenden Ackerflächen, zunehmender Wasserknappheit oder der Entwaldung geschuldet bzw. auf klimabedingte Migration zurückzuführen sind, beträchtlich verschärft werden können; in der Erwägung, dass den möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung Rechnung getragen werden sollte,

E. in der Erwägung, dass die Entwaldung für etwa 20 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist und eine der Hauptursachen des Verlusts der biologischen Vielfalt und eine ernstzunehmende Gefahr für die Entwicklung darstellt, insbesondere für die Erhaltung der Existenzgrundlagen armer Bevölkerungsgruppen,

F. in der Erwägung, dass wesentlich mehr Finanzmittel erforderlich sind, um die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung daran in den Entwicklungsländern umzusetzen, und dass deshalb im Kampf gegen den Klimawandel Finanzmittel in ähnlicher Höhe zur Verfügung gestellt werden sollten, wie sie zur Bewältigung der gegenwärtigen Finanzkrise aufgewendet wurden,

G. in der Erwägung, dass ein Großteil der Gelder, die für den Kampf gegen den Klimawandel zugesagt wurden, aus den Haushalten der öffentlichen Entwicklungshilfe stammt und folglich Mittel aus der Entwicklungshilfe zweckentfremdet werden, was die Verringerung der Armut und die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele erheblich gefährdet,

H. in der Erwägung, dass ein verbindlicher internationaler Rahmen, der Emissionsreduktionen im erforderlichen Umfang bewirkt, erhebliche unmittelbar positive Nebeneffekte für die Gesundheit weltweit mit sich bringt, und dass ohne einen derartigen Rahmen die Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele gefährdet sind und sich in Rückschritte umkehren könnten,

I. in der Erwägung, dass die Europäische Union die einzige Weltregion ist, die verbindliche Reduktionsziele festgelegt hat, indem sie das genannte Klima- und Energiepaket angenommen hat, das aus Legislativmaßnahmen zur Durchsetzung einer einseitigen Verringerung der Treibhausgasemissionen - gemessen am Stand von 1990 - um 20 % bis zum Jahr 2020 besteht und die Verpflichtung enthält, eine Verringerung um mindestens 30 % gemäß dem neuesten Stand der Wissenschaft festzulegen, wenn in Kopenhagen ein verbindliches internationales Übereinkommen erzielt wird, das diesem ehrgeizigen Ziel gerecht wird und das anderen Industriestaaten vergleichbare Anstrengungen und den wirtschaftlich weiter entwickelten Entwicklungsländern jeweils einen angemessenen Beitrag entsprechend ihrer Verantwortung und ihren Möglichkeiten auferlegt,

J. in der Erwägung, dass weltweit ein technologischer Wandel und ein Wandel in der technologischen Zusammenarbeit erforderlich ist, um den Innovationsrhythmus zu beschleunigen und die Größenordnung bei der Demonstration und Einführung von Technologien auszuweiten, damit alle Länder Zugang zu erschwinglichen Technologien für Nachhaltigkeit erhalten,

K. in der Erwägung, dass die Energieeffizienz eine entscheidende Rolle bei der Begrenzung der CO₂-Emissionen spielt, insbesondere die aktuellen Initiativen zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und zu den Vorschriften für die Kennzeichnung des Energieverbrauchs,

L. in der Erwägung, dass durch ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen ein Beitrag zur Überwindung der gegenwärtigen Wirtschaftskrise geleistet würde, weil durch diese Maßnahmen Arbeitsplätze geschaffen würden und die wirtschaftliche Tätigkeit belebt würde, und in der Erwägung, dass die Internationale Energieagentur ein ambitioniertes Übereinkommen in Kopenhagen als erforderlich erachtet, damit die krisenbedingt aufgeschobenen Investitionen gezielt in umweltverträglichen Investitionsvorhaben getätigt werden,

M. in der Erwägung, dass zahlreiche Drittländer Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels getroffen haben, indem sie sich beispielsweise Emissionsreduktionsziele gesetzt haben,

N. in der Erwägung, dass in Kopenhagen ein umfassendes Übereinkommen abgeschlossen werden muss, um der Verlagerung von CO₂-Emissionen entgegenzuwirken und gleiche Spielregeln bezüglich der Bemühungen um eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 30 % zu schaffen,

O. in der Erwägung, dass für eine wirksame Verringerung der Treibhausgasemissionen ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden muss, durch den alle emissionsverursachenden Sektoren in den Bereichen Produktion und Mobilität abgedeckt werden und der im Rahmen eines erfolgreichen Übergangs zu einem zukunftsfähigen Wirtschaftsmodell geprüft werden sollte, bei dem Umweltqualität mit Wirtschaftswachstum, Schaffung von Wohlstand und technologischem Fortschritt in Einklang stehen sollte,

Ziel

Reduktionsverpflichtungen

Finanzierung

Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern

Energie und Energieeffizienz

Anpassung

Technologische Zusammenarbeit und Forschung

Ein Weltmarkt für CO₂-Emissionszertifikate

Flächennutzungsänderung, Entwaldung, Waldschädigung und Abbau natürlicher Ressourcen

Internationaler Luft- und Seeverkehr

Einbeziehung der Zivilgesellschaft

Delegation des Europäischen Parlaments