Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 13. November 2007
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung übersende ich die
Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2007.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2007
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzelplan/ Kapitel / Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushalts- plan 2007 T€ | bewilligte über- /außer- planmäßige Ausgabe T€ | ||
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1 | 2 | 3 | 4 | ||
04 | Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt | ||||
0406 | Bundesarchiv | ||||
68701 | Beiträge an Organisationen | 36 | 22 | ||
Nachträgliche Zahlung des Jahresbeitrags 2006 des Bundesarchivs an den Internationalen Archivrat (ICA). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag. | |||||
05 | Auswärtiges Amt | ||||
0502 | Allgemeine Bewilligungen | ||||
68744 | Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung durch das Auswärtige Amt | 12.607 | 25.000 | ||
Deutscher Finanzierungsbeitrag im Rahmen der EU zur Unterstützung der Afrikanischen Union bei der Fortsetzung der AMIS-Mission in Dafur/Sudan in der Übergangsphase zur AU/VN-Hybridmission. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. Juni 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||||
06 | Bundesministerium des Innern | ||||
0602 | Allgemeine Bewilligungen | ||||
68789 | Unterstützung der Grenzschutzbehörden der Mittel- und Osteuropäischen Staaten, sowie der polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe | 3.000 | 4.304 | ||
Ausstattungshilfen für ein Pilotprojekt im Nordlibanon zur Optimierung der zwischenbehördlichen Kooperation, Koordination und Kommunikation der mit Grenzschutz- und Zollaufgaben betrauten libanesischen Sicherheitsbehörden. | |||||
07 | Bundesministerium der Justiz | ||||
0702 | Allgemeine Bewilligungen | ||||
68701 | Beiträge an internationale Organisationen sowie Verbände und Vereine | 323 | 11 | ||
Höherer Mitgliedsbeitrag an die "Haager Konferenz für Internationales Privatrecht". Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Art. 7 der Finanzregularien der Haager Konferenz vom 4. November 1994 (völkerrechtliche Vereinbarung). | |||||
08 | Bundesministerium der Finanzen | ||||
0803 | Bundeszentralamt für Steuern | ||||
51802 | Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement | 2.656 | 195 | ||
Höherer Bedarf aufgrund von Nachträgen zum Mietvertrag des Bundeszentralamtes für Steuern in Bonn und Berlin. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag. | |||||
0804 | Bundeszollverwaltung | ||||
68804 | Zahlungen an die EU für abzuführende Zölle, soweit diese nicht eingenommen worden sind, einschließlich der Zinsen gern. Artikel 11 der Ratsverordnung 1150/2000 | 0 | 77 | ||
Zahlung von Eigenmitteln an die FU-Kommission. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem EuGH-Urteil vom 15. November 2005 in der Rechtssache C-392/02. | |||||
09 | Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie | ||||
0902 | Allgemeine Bewilligungen | ||||
88291 | Zuweisungen an die neuen Bundesländer sowie Berlin (Ost) für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung | 0 | 179 | ||
Erfüllung eines fälligen Anspruchs des Freistaates Thüringen für das Programm "KMU-Thüringen" der KOM. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht mittelbar auf Anerkennung der Projektausgaben des Landes Thüringen als förderfähig im Sinne des genehmigten EFRE-Programms durch die KOM. | |||||
11 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | ||||
1102 | Allgemeine Bewilligungen | ||||
686 21 apl | Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung | 4.500 | |||
Vorfinanzierung der FU-Erstattung von Ausgaben zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung für die Mitarbeiter der Firma BenQ im Rahmen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF). | |||||
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | ||||
1202 | Allgemeine Bewilligungen | ||||
526 52 | Sachverständige | 4.100 | 2.000 | ||
Weitere Beratungsleistungen zur Durchsetzung deutscher Interessen bei der Entwicklung eines einheitlichen europäischen Mautsystems sowie bei der Weiterentwicklung des deutschen Mautsystems (Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, neue OBU-Generation etc.). Die überplanmäßige Ausgabe dient teilweise der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Vertrag mit den Sachverständigen der Beratergruppe LKW-Maut. | |||||
831 61 apl | Beteiligung des Bundes an der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) GmbH | 25 | |||
Schaffung der haushaltsmäßigen Voraussetzungen zur Gründung der NOW GmbH. | |||||
15 | Bundesministerium für Gesundheit | ||||
1506 | Paul-Ehrlich-Institut | ||||
711 01 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Maßnahmen zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften. | 271 | 360 | ||
16 | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit | ||||
1602 | Allgemeine Bewilligungen, Umweltschutz, Naturschutz, erneuerbare Energien | ||||
53202 | Internationale Zusammenarbeit auf dem Umweltgebiet | 6.050 | 275 | ||
Erhöhter Aufwand für die internationale Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz, insbesondere Finanzierung der G 8-Gleneagles-Konferenz und der UN-Initiative des UN-Generalsekretärs zum Klimawandel. | |||||
23 | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | ||||
2302 | Allgemeine Bewilligungen | ||||
83603 | Beteiligung am Kapital der Asiatischen Entwicklungsbank, am Asiatischen Entwicklungsfonds sowie am Sonderfonds für Technische Hilfe | 44.725 | 306 | ||
Wechselkursbedingte Differenz bei der Zahlung der zweiten Tranche im Rahmen der Beteiligung am Kapital der Asiatischen Entwicklungsbank. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland. |
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzelplan/ Kapitel / Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE | Ansatz laut Haushalts- plan 2007 T€ | bewilligte über- /außer- planmäßige Ausgabe T€ |
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1 | 2 | 3 | 4 |
04 0408 | Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR | ||
51801 | Mieten und Pachten | 27.755 | 9.814 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 1.998 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 1.953 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2010 bis zu: 1.953 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2011 bis zu: 1.953 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2012 bis zu: 679 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 679 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 679 T€ | |||
Gestiegener Bedarf für die Anmietung von bislang kostenfrei zur Nutzung überlassener bundeseigener Liegenschaften bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM). | |||
08 | Bundesministerium der Finanzen | ||
0803 | Bundeszentralamt für Steuern | ||
518 02 apl | Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement | 777 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: | |||
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 259 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 259 T€" | |||
Im Haushaltsjahr 2090 bis zu: 259 T€ | |||
Anmietung zusätzlicher Büroräume für das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn. | |||
12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | ||
1217 | Luftfahrt | ||
896 01 apl | Deutscher Beitrag zum Aufbau des europäischen Erdbeobachtungsprogramms "Global Monitoring for Environment and Security" GMES .......................................... | 140.293 | |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig. | |||
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 7.193 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 39.600 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2010 bis zu: 40.300 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2011 bis zu: 30.900 T€ | |||
Im Haushaltsjahr 2012 bis zu: 22.300 T€ | |||
Beitrag für das Erdbeobachtungsprogramm GMES Weltraumkomponente - Phase 2 (Aufbauphase). Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Juni 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
9222 | Eisenbahnen des Bundes | ||
89105 | Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes | 47.500 | 15.000 |
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig. Im Haushaltsjahr 2008 bis zu. 15.000 T€ | |||
Fortführung von Maßnahmen der Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. September 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | |||
08 | Bundesministerium der Finanzen | ||
0803 | Bundeszentralamt für Steuern | ||
51802 | Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement | 2.656 | 288 |
Höherer Bedarf aufgrund von Nachträgen zum Mietvertrag des Bundeszentralamtes für Steuern in Bonn und Berlin. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vertrag. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte. |