Der Bundesrat hat in seiner 917. Sitzung am 29. November 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel zur Erreichung der Klimaschutzziele. Er erkennt die Bemühungen des Europäischen Parlaments und des Rates an, auch den Zeitraum bis zur Implementierung eines weltweiten Systems, welches für 2020 durch die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ICAO angekündigt wurde, nicht tatenlos verstreichen zu lassen.
Allerdings darf sich ein Emissionshandelssystem nicht einseitig als Belastung für die europäische Luftverkehrswirtschaft auswirken. Das mit dem Richtlinienvorschlag angekündigte System trägt diesem Gedanken Rechnung. Es kann gleichwohl nicht ausgeschlossen werden, dass auch das vorgeschlagene System weiterhin international boykottiert wird.
Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung darauf zu achten, dass einseitige Belastungen der deutschen und europäischen Luftverkehrswirtschaft vermieden werden, und sich dafür einzusetzen, dass sich alle Luftfahrzeugbetreiber daran beteiligen.
- 2. Soweit eine Einigung mit Drittstaaten über die vorgeschlagene Anpassung der Richtlinie nicht zeitnah zu erzielen ist, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich zur Vermeidung von handelspolitischen Auswirkungen für eine Verlängerung des sogenannten Stoptheclock-Systems (vergleiche Beschluss Nr. 377/2013/EU) bis 2016 einzusetzen.