Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/13349 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Luftverkehrsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 - Drucksache 17/13029 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 07.06.13
Erster Durchgang: Drs. 106/13 (PDF)
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
"5. § 31 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 1 werden die Wörter "Privatflugzeugführer, nichtberufsmäßige Führer von Drehflüglern, Motorseglerführer," durch die Wörter "Piloten von Leichtluftfahrzeugen, Privatpiloten," ersetzt und werden nach dem Wort "Berechtigungen" die Wörter "nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 311 vom 25.11.2011, S.1) und" eingefügt.
- b) Nummer 2 wird aufgehoben."
- b) Nummer 6 wird wie folgt geändert:
- aa) In Absatz 3 Nummer 4 wird das Wort "Nummer" gestrichen.
- bb) Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
"Die Daten nach Absatz 3 Nummer 1 und 2 dürfen durch das Luftfahrt-Bundesamt nur zu dem in Absatz 2 genannten Zweck oder für Verwaltungsmaßnahmen auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, Anhang VI (Teil ARA), ARA.CC.100 und ARA.CC.105 sowie Anhang V (Teil CC), CC.CCA.100, genutzt werden."
2. In Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a wird nach dem Wort "Zentren" das Komma und werden die Wörter "die Anerkennung von Ärzten für Allgemeinmedizin für die Erteilung der Tauglichkeitszeugnisse für die Pilotenlizenz für Leichtflugzeuge" gestrichen.