Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
(spezifische Programme des 7. Forschungsrahmenprogramms in den Ausschüssen der Kommission)

Der Bundesrat hat in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 2010 wie folgt beschlossen:


Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt V der Bund-Länder-Vereinbarung für die Programmausschüsse des 7. Forschungsrahmenprogramms, die in den nachfolgenden Konfigurationen tagen werden, folgende Beauftragte zur ständigen Teilnahme:
Erstes Spezifisches Programm "Zusammenarbeit" (Kooperation)
Spezifische Konfiguration (übergreifende Themen)