Europäische Kommission Brüssel, den 27. Juni 2008
Vizepräsidentin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust
Sehr geehrter Herr Präsident,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. März 2008.*
In Übereinstimmung mit der Entscheidung der Kommission, welche die nationalen Parlamente auffordert, auf ihre Vorschläge zu reagieren, um die politische Willensbildung und Rechtsetzung auf europäischer Ebene zu verbessern, begrüßen wir diese Gelegenheit, auf Ihre Anmerkungen einzugehen. Ich füge die Stellungnahme der Kommission bei. Ich hoffe, mit dieser Antwort auch einen Beitrag zu Ihren Debatten im Bundesrat zu leisten.
Ich sehe der Fortsetzung unseres politischen Meinungsaustausches erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Margot Wallström
- Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgium. Telephone: (32-2) 299 11 11.
Europäische Kommission Brüssel, Juni 2008
Bemerkungen der europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM (2007) 697
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsdienste und -netze, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und dazugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (SEK/2007/1472, SEK/2007/1473)
Die Kommission dankt dem Bundesrat für die Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2002/21/EG ("Rahmenrichtlinie"), 2002/19/EG ("Zugangsrichtlinie") und 2002/20/EG ("Genehmigungsrichtlinie").
Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für den Liberalisierungsprozess im Bereich der elektronischen Kommunikation und zur Vollendung des Binnenmarktes durch die Förderung von Wettbewerb, die Sicherung von Investitionen und Innovationen sowie die Stärkung der Verbraucherrechte.
Mit diesem Ziel vor Augen schlägt die Kommission vor, die Rahmen-, die Genehmigungs- und die Zugangsrichtlinie zu ändern, um Effizienz und Kohärenz bei der Anwendung des Regelungsrahmens zu verbessern, die Regulierung wirkungsvoller zu gestalten und zu vereinfachen und den Zugang zu Radiofrequenzen zu erleichtern.
Wie Sie wissen, geht die Entwicklung der Reformvorschläge für diese Richtlinien im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens rasch voran. Viele der in der Stellungnahme des Bundesrates angesprochenen Punkte sind bei diesen Beratungen erörtert worden und die Kommission kann Sie über einige der neuesten Entwicklungen informieren.
Die Arbeitsgruppe des Rates hat die vorgeschlagenen Änderungen der bestehenden Richtlinien ausführlich diskutiert und kann erste Kompromisslösungen für die wichtigsten Vorschläge präsentieren, insbesondere das Verfahren nach Artikel 7, die Trennung der Funktionsbereiche, die Nummerierung, die Stärkung der Unabhängigkeit nationaler Regulierungsbehörden und die Rechtsbehelfe. Der Rat unterstützt die meisten Aspekte des breitgefächerten Reformvorschlags; dies gilt vor allem für die Dienste- und Technologieneutralität sowie den Frequenzhandel. Hingegen dürften weitere Diskussionen über die mögliche Harmonisierung der Voraussetzungen für die Nutzung von Funkfrequenzen und die Durchführung gemeinsamer Auswahlverfahren nötig sein.
Hierzu unterbreitete der Berichterstatter des für die Änderung der Rahmen-, Genehmigungs- und Zugangsrichtlinie zuständigen EP-Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie einige wertvolle Anregungen in einem Berichtsentwurf, der zurzeit von den Kommissionsdienststellen geprüft wird.
Der Rat wird im Juni 2008 einen Fortschrittsbericht erstellen und einen Meinungsaustausch vornehmen. Die Stellungnahme des Europäischen Parlaments in der ersten Lesung wird für Mitte Juli 2008 erwartet. Mit einer politischen Einigung im Rat ist im Herbst zu rechnen.