Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz - LVRG)
Der Bundesrat hat in seiner 924. Sitzung am 11. Juli 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 4. Juli 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.