Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates - Bereitstellung der Mittel für den Pakt für den Rechtsstaat durch den Bund

Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 3. Juli 2018

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates - Bereitstellung der Mittel für den Pakt für den Rechtsstaat durch den Bund zuzuleiten.

Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018 aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Laschet

Entschließung des Bundesrates - Bereitstellung der Mittel für den Pakt für den Rechtsstaat durch den Bund

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Begründung:

Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht unter X.1. vor, dass zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats ein Pakt zwischen dem Bund und den Ländern geschlossen wird. Bestandteil dieses Paktes sollen 2000 neue Richterstellen bei den Gerichten der Länder und des Bundes sowie entsprechendes Folgepersonal sein.

Der angekündigte Pakt wird begrüßt. Die Gewährleistung eines funktionierenden Rechtsstaats im Bund und in den Ländern ist von zentraler Bedeutung für die Sicherheit, Freiheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Für einen handlungsfähigen Rechtsstaat sind auch die hierfür erforderlichen finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Geboten ist, dass Vorkehrungen getroffen werden, damit die Verfahren auch zukünftig ohne Qualitätsverlust innerhalb angemessener Zeit erledigt werden können. Erforderlich ist eine personelle und sachliche Ausstattung der Justiz, die mit den technischen Entwicklungen Schritt hält und den gestiegenen Anforderungen an die Justiz Rechnung trägt. Dies verlangt erhebliche Investitionen aufseiten der Länder, die für die Aufgabe der Rechtsprechung gemäß Artikel 92 GG grundsätzlich zuständig sind.

Vielfach haben die Länder bereits namhafte Maßnahmen zur Verbesserung der Ausstattung der Justiz eingeleitet. Um allerdings den von der Koalition vereinbarten Pakt für den Rechtsstaat umzusetzen, sind die Länder trotz aller eigenen Anstrengungen auf finanzielle Unterstützung durch den Bund angewiesen. Nur wenn Bund und Länder im gesamtstaatlichen Interesse zusammenwirken, kann der Rechtsstaat dauerhaft handlungsfähig sein und das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie gestärkt werden.

Der Bund wird vor diesem Hintergrund aufgefordert, zeitnah die notwenigen rechtlichen und haushälterischen Schritte einzuleiten, um die Umsetzung des Pakts zu ermöglichen.