Niedersächsischer Ministerpräsident Hannover, 27. April 2020
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Exports von Plastikmüll zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Weil
Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Exports von Plastikmüll
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass nach Änderung des Basler Übereinkommens künftig ab dem 1. Januar 2021 nur noch sortenreine Kunststoffabfälle und nahezu störstofffreie Mischungen aus Polypropylen, Polyethylen und PET, die nachweislich zum Recycling bestimmt sind, mit anderen Ländern frei gehandelt werden dürfen. Sobald diese Neuregelung von der OECD übernommen worden ist, muss sie in die europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen überführt werden.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass Kunststoffabfälle u.a. aus Staaten der Europäischen Union - vorwiegend in den Ländern Asiens - teilweise illegal und unsachgemäß entsorgt werden. Dies geschieht beispielsweise durch Ablagerung auf wilden Deponien und trägt somit zur Vermüllung der terrestrischen Umwelt und der Meere bei. So berichten beispielsweise die deutschen Botschaften in Indonesien und Malaysia über illegale Abfallverbringungen von Kunststoffabfällen in diese Länder, die auch aus Deutschland stammen und zurückgeholt werden müssen.
- 3. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Mehrheit der Länder Asiens derzeit keine Entsorgungswirtschaft besitzt, die eine nachhaltige nationale Abfallbewirtschaftung sicherstellen kann. Die illegale Verbringung von Plastikabfällen aus anderen Ländern führt somit zu einer den europäischen Standards nicht entsprechenden Abfallentsorgung mit erheblichen negativen Folgen für Mensch und Umwelt.
- 4. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich in einem ersten Schritt bei der EU-Kommission für ein Vorziehen der für 2021 vorgesehenen verschärften Exportregelungen für Kunststoffabfälle einzusetzen.
- 5. Der Bundesrat hält eine solche Maßnahme allein jedoch nicht für ausreichend und fordert die Bundesregierung daher auf, sich im Rahmen der am 01. Juli 2020 beginnenden EU Ratspräsidentschaft Deutschlands, für eine weitere Verschärfung des EU-Rechtsrahmens im Zusammenhang mit dem Export von Kunststoffabfällen einzusetzen.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit für alle Länder außerhalb der Europäischen Union, die über keine nach europäischen Standards arbeitende Entsorgungswirtschaft verfügen oder deren Kapazitäten für die Aufnahme solcher Abfälle nicht ausreichend sind, Exportverbote verhängt werden können.
- 7. Die Bundesregierung wird gebeten, gemeinsam mit der Abfallwirtschaft nach Lösungen zu suchen, wie der Export von Plastikmüll in andere Länder weiterhin reduziert werden kann, indem Recyclinglösungen in Deutschland erarbeitet werden.