Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, 13. Januar 2020
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Hessische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die anliegende Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen mit dem Antrag zuzuleiten, die Entschließung zu fassen.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 985. Plenarsitzung am 14. Februar 2020 aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Bouffier
Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, dass Einwegverpackungen im Getränkebereich seit Jahren ungeachtet der ökologischen Nachteile vorherrschend sind. Dar- über hinaus ist eine Zunahme von Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen, insbesondere auch bei denjenigen Getränken, die nicht der Pfandpflicht unterliegen, zulasten von Mehrwegalternativen sowie ökologisch vorteilhaften Verpackungsarten zu verzeichnen.
- 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Pfandpflicht mit dem Verpackungsgesetz ab 01.01.2019 auf Einweggetränkeverpackungen, in denen kohlensäurehaltige Frucht- und Gemüsenektare abgefüllt sind, erweitert wurde und die Ausnahme für Getränke mit einem Mindestanteil von 50 % an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, weggefallen ist. Er bedauert aber, dass bei der Pfanderhebungspflicht trotzdem noch immer Ausnahmen in Abhängigkeit von den abgefüllten Getränkearten bestehen bleiben, so dass die Regelungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin intransparent geblieben sind.
- 3. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die Erhebung von Einwegpfand auf alle Getränkedosen und alle Einweg-Kunststoffflaschen unabhängig von den darin abgefüllten Getränkearten ausgedehnt wird.
- 4. Der Bundesrat bittet den Bund, bei der zur Umsetzung der europäischen Einweg-Kunststoff-Richtlinie (2019/904/EU) anstehenden Novelle des Verpackungsgesetzes entsprechende Regelungen aufzunehmen.
Begründung:
Die Regelungen zum Einwegpfand bedürfen vor dem Hintergrund der Zunahme an Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen gerade auch im Bereich derjenigen Getränkearten, die von der Pfandpflicht ausgenommen sind, dringend einer grundlegenden Änderung. Es gibt keinerlei nachvollziehbare Gründe, warum Ausnahmen von der Pfandpflicht in Abhängigkeit von den abgefüllten Getränkearten bestehen, vielmehr sollte die Pfandpflicht an der Verpackungsart festgemacht werden. Eine PET-Flasche gewinnt keinerlei ökologische Vorteile, wenn darin z.B. Fruchtsaft abgefüllt wird, gegen- über derjenigen PET-Flasche, in der ein kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk oder ein kohlensäurehaltiger Frucht- oder Gemüsenektar abgefüllt ist. Die bei Einführung der Pfandpflicht vorgetragene Argumentation, dass z.B. Fruchtsäfte weit überwiegend in Mehrwegflaschen und in Getränkekartons abgefüllt werden, und daher die Einführung der Pfandpflicht in diesem Bereich nicht erforderlich sei, hat in dieser Form keinen Bestand mehr, da Fruchtsäfte zunehmend in PET-Flaschen abgefüllt werden.
Auch wenn durch das Verpackungsgesetz der Anwendungsbereich der Pfandpflicht erweitert wurde, bestehen noch immer Ausnahmen in Abhängigkeit von den abgefüllten Getränkearten. Dadurch bleiben die Regelungen weiterhin für die Verbraucher intransparent und verwirrend. Die Einführung einer Pfandpflicht für alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen brächte in dieser Hinsicht endlich Klarheit.
Schließlich ist es von großer Bedeutung die Erfassung von möglichst allen Kunststoffverpackungen sicherzustellen, um den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt und die damit verbundenen bekannten Probleme zu vermeiden. Diese Maßnahme trägt somit dazu bei, die Ziele der EU-Kunststoffstrategie zu erreichen.