Staatsministerium Baden-Württemberg
Stuttgart, 11. November 2015
Der Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bunderates - Einführung einer Kfz-Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a KraftStG für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zur Pflege von Streuobstwiesen und für andere landschaftspflegerische Maßnahmen eingesetzt werden zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 23 Absatz 3 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 939. Sitzung des Bundesrates am 27. November 2015 aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Murawski
Entschließung des Bundesrates - Einführung einer Kfz-Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a KraftStG für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zur Pflege von Streuobstwiesen und für andere landschaftspflegerische Maßnahmen eingesetzt werden
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass eine Kfz-Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a KraftStG für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auch weiterhin notwendig ist.
- 2. Der Bundesrat stellt weiter fest, dass durch den fortlaufenden Strukturwandel in der Landwirtschaft landschaftspflegerische Maßnahmen, wie z.B. die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen, zunehmend nicht mehr im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erfolgen. Aus diesem Sachverhalt erwächst insbesondere die Gefahr, dass infolge des damit verbundenen Wegfalls der Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge zusätzliche Kosten entstehen und im Einzelfall die Pflege der Streuobstwiesen sowie anderer wertvoller Landschaftsbestandteile eingeschränkt wird und sich daraus negative Folgen für den Natur- und Landschaftsschutz ergeben.
- 3. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen, mit der ein Steuerbefreiungstatbestand für landwirtschaftliche Fahrzeuge geschaffen wird, die zur Pflege von Streuobstwiesen und für andere landschaftspflegerische Maßnahmen außerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebs eingesetzt werden.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Eine Ausweitung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a KraftStG auf landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zur Pflege von Streuobstwiesen und für andere landschaftspflegerische Maßnahmen eingesetzt werden, könnte einen wertvollen Beitrag zur Sicherstellung einer nachhaltigen Pflege und Erhaltung wertvoller Landschaftsbestandteile leisten.