Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertenarbeitsgruppe "Entwicklung des unternehmerischen und Innovationspotenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft" im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur (2015 bis 2018)
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um die Expertenarbeitsgruppe "Entwicklung des unternehmerischen und Innovationspotenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft" im Rahmen des EU-Arbeitsplans Kultur (2015 bis 2018)* ergänzt werden.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Expertenarbeitsgruppe eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.
* vgl. AE-Nr. 100604 [Schlussfolgerung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan für Kultur (2015-2018), Amtsblatt C 463 vom 23.12.14, Seite 4]