Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe "Hochwertige Architektur und gebaute Umwelt für Jedermann" im Rahmen des Arbeitsplans Kultur
(2019-2022)

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um die Experten-Arbeitsgruppe "Hochwertige Architektur und gebaute Umwelt für Jedermann" im Rahmen des Arbeitsplans Kultur (2019-2022)∗ ergänzt werden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.

∗ vgl. AE-Nr. 140801 (Schlussfolgerungen des Rates zum Arbeitsplan für Kultur 2019-2022, Amtsblatt C 460 vom 21.12.18, Seite12)