968. Sitzung des Bundesrates am 8. Juni 2018
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Ausschuss für Kulturfragen (K) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz gemeinsame Regelungen für einen europäischen Rahmen entwickeln und die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit Europas damit fördern möchte.
- 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Künstliche Intelligenz, beispielsweise in Form von Algorithmen und "Social Bots", eine wichtige Bedeutung bei der öffentlichen Meinungsbildung hat und den demokratischen Prozess wesentlich beeinflussen kann. Entwicklungen in diesem Bereich haben daher eine besondere Relevanz für die in Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz geschützte Meinungs-und Informationsfreiheit und ihre kollektive Ausprägung als Recht der Massenmedien und -kommunikation, insbesondere im Recht der Presse, des Rundfunks und Films nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz. Deshalb ist die Medienhoheit der Länder auch bei den anstehenden Maßnahmen der Kommission für einen europäischen Rahmen zur Künstlichen Intelligenz zu beachten.
- 3. Der Bundesrat unterstützt vor diesem Hintergrund die Herangehensweise, bis Ende 2018 mit den Mitgliedstaaten in einen Prozess einzutreten, um Maßnahmen für ein innovationsförderndes Umfeld für Künstliche Intelligenz zu entwickeln bzw. zu koordinieren. Er begrüßt, dass neben der Medienbildung auch gemeinsame Werte als Grundlage der Nutzung dieser Technologie in die Überlegungen einbezogen werden sollen.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung im Hinblick auf die durch den Vorschlag betroffenen Länderinteressen, die Stellungnahmen des Bundesrates im Rahmen der weiteren Verhandlungen zu berücksichtigen, und bittet in Einklang mit § 3 EUZBLG darum, vor der Festlegung der Verhandlungspositionen zu oben genannten Vorhaben den Ländern rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme binnen angemessener Frist zu geben.
B
- 5. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Gesundheitsausschuss, der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.