Entschließung des Europäischen Parlaments zu Taiwan
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2002 zu dem Beobachterstatus von Taiwan während der Tagung der Weltgesundheitsversammlung (WHA) im Mai 2002 in Genf1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Mai 2003 zu Taiwan (56. Weltgesundheitsversammlung)2, in der es forderte, dass Taiwan Beobachterstatus in dieser Versammlung gewährt wird,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. September 2002 zu der Mitteilung der Kommission Europa und Asien: - Strategierahmen für vertiefte Partnerschaften3, in der es die Notwendigkeit, in multilateralen Organisationen enger mit Asien zusammenzuarbeiten, beispielsweise im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder bei der Bekämpfung von AIDS/HIV in diesem Raum, anerkennt, und daher der Auffassung ist, dass alle Demokratien in Asien, einschließlich Taiwan, in der Lage sein sollten, in der WHO mitzuwirken,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2005 zu den Beziehungen zwischen der EU, China und Taiwan und zur Sicherheit im Fernen Osten4,
- - gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass eine direkte und ungehinderte Beteiligung an internationalen Netzen, Foren und Programmen für die Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit für alle Teile der Welt erforderlich ist, insbesondere angesichts des heutzutage größeren Potenzials einer internationalen Ausbreitung von verschiedenen Infektionskrankheiten (z.B. Vogelgrippe, Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom - SARS),
B. in der Erwägung, dass die WHO Beobachtern gestattet hat, sich an ihrer Tätigkeit zu beteiligen,
C. in der Erwägung, dass die Kommission sich bereits für eine Vertiefung der Kontakte zwischen Taiwan und der WHO, soweit die WTO-Regeln dies zulassen, ausgesprochen hat und dass die Kommission daran interessiert ist, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine "praktische Lösung" zu finden,
D. in der Erwägung, dass das größte Risiko einer Vogelgrippe - Pandemie von den asiatischen Ländern ausgeht, in denen sich der Stamm eines hoch pathogenen Vogelgrippevirus seit zwei Jahren trotz ständiger Bemühungen der zuständigen Behörden, diese Krankheit einzudämmen, ausbreitet,
E. in der Erwägung, dass sich Infektionskrankheiten wie HIV/AIDS, Tuberkulose, Malaria und SARS zunehmend weltweit ausbreiten,
F. in der Erwägung, dass der Ausbruch einer Pandemie außerhalb der Europäischen Union ebenfalls eine erhebliche Gesundheitsgefahr für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union schaffen würde,
G. in der Erwägung, dass Taiwan vom Schutz durch die Vereinten Nationen ausgeschlossen wäre, wenn auf der Insel eine Epidemie ausbräche, was bedeutet, dass keine koordinierte Zusammenarbeit mit Taiwan stattfinden würde, obwohl dies wesentlich ist, da Taiwan eines der wichtigsten internationalen Drehkreuze im Westpazifik und ein wichtiger Sammelplatz für Millionen Zugvögel ist,
H. in der Erwägung, dass das Gesundheitssystem Taiwans eines der besten und fortschrittlichsten in diesem Raum ist und der taiwanesische Staat wünscht, dass seine Fachleute an den vorbereitenden Expertentagungen der WHO über den Sachstand im Fall Vogelgrippe teilnehmen,
- 1. fordert nachdrücklich die bessere Vertretung Taiwans in internationalen Organisationen und vertritt die Auffassung, dass es nicht zu rechtfertigen ist, weiterhin zwanzig Millionen Menschen aus der Weltgemeinschaft auszuschließen;
- 2. fordert den Generaldirektor der WHO auf, den taiwanesischen "Centre for Disease Control (Taiwan CDC)" als Teilnehmer an dem Globalen Warn- und Reaktionsnetz für Infektionsausbrüche ("Global Outbreak and Alert Response Network") der WTO (GOARN) zuzulassen, um einen zügigen regionalen und weltweiten Austausch relevanter Informationen sicherzustellen;
- 3. fordert den Generaldirektor der WHO und alle ihre Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass Taiwan direkten Zugang zu und die Möglichkeit der Teilnahme an allen Fachtagungen der WHO hat, die von Bedeutung für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der öffentlichen Gesundheit in Taiwan und in der übrigen Welt sind, und es Taiwan zu ermöglichen, sich in sinnvoller Weise an den fachlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen des entsprechenden Regionalbüros der WHO zu beteiligen;
- 4. fordert die Volksrepublik Chinas auf zu prüfen, ob Taiwan in der WHO oder wenigstens in der WHA, die deren wichtigstes Entscheidungsgremium ist, Beobachterstatus gewährt werden kann, um die Gesundheit der taiwanesischen Bevölkerung, der internationalen Vertreter und der ausländischen Arbeitnehmer auf der Insel sowie der gesamten Weltbevölkerung zu schützen;
- 5. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf, den Antrag Taiwans auf Beobachterstatus in der WHO zu unterstützen;
- 6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Kandidatenländer und der Beitrittsstaaten, der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China und den Staatsorganen Taiwans, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Generaldirektor der WHO zu übermitteln.
1 ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 606.
2 ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 307.
3 ABl. C 272 E vom 13.11.2003, S. 476.
4 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0297.