874. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2010
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 8. Juli 2010 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B
- 2. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat ferner, die nachstehende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat bedauert, dass sein Beschluss vom 4. Juni 2010, berufliche Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB III im Bereich der Altenpflege zu entfristen und als Rechtsanspruch zu gewähren (BR-Drs. 225/10(B) ), im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine Berücksichtigung gefunden hat.
Die Altenpflege bietet im Hinblick auf eine Verbesserung der Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt besonders gute Chancen. Denn anders als im Wirtschaftsbereich, in dem mit einem rasanten Anstieg des Fachkräftebedarfs erst in den kommenden Jahren gerechnet werden muss, herrscht in der Altenpflege bereits eine massive Nachfrage nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gemeldet wird derzeit bundesweit ein Bedarf an rund 30 000 Pflegefachkräften mit zu erwartender deutlich steigender Tendenz. Die Pflegebranche gilt damit zu Recht als einer der größten Jobmotoren überhaupt. Dies umso mehr, als die Fachkraftausbildung in der Altenpflege ein zukunftsträchtiges, sinnvolles und krisensicheres Berufsfeld eröffnet. Deshalb gilt es, über verstärkte Anstrengungen in der Berufsausbildung hinaus auch alle anderen Möglichkeiten zur Gewinnung von Fachpersonal möglichst umfassend zu nutzen. Dies gilt gerade auch für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im Bereich der Altenpflege, zumal im Hinblick auf die demografische Entwicklung ohnehin mit einem Rückgang an jugendlichen Bewerberinnen und Bewerbern zu rechnen ist. Experten, wie z.B. das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung in Köln (dip), raten deshalb ebenfalls, den Bereich der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III im Bereich der Alten- und Krankenpflege stärker in den Blick zu nehmen. Lebenserfahrene Personen, die z.B. durch Kindererziehung oder eine familiäre Pflegezeit den Anschluss in ihrem alten Beruf verloren haben, können in diesem Berufsfeld neue Erfüllung finden.
Angesichts der erklärten Absicht der Bundesregierung, im Jahr 2011 eine umfassende Prüfung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vornehmen zu wollen, erscheint es vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfes in der Altenpflege inkonsequent, gerade die für die Altenpflege bedeutsamen Fördermöglichkeiten auslaufen zu lassen, während andere Instrumente verlängert werden.
Um das baldige Inkrafttreten der im Beschäftigungschancengesetz getroffenen Regelungen nicht zu verhindern, verzichtet der Bundesrat auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung jedoch auf, zeitnah eine Regelung zu schaffen, die einen Anspruch auf Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III im Bereich der Altenpflege über den gesamten Ausbildungszeitraum vorsieht.