Der Bundesrat hat in seiner 853. Sitzung am 19. Dezember 2008 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Kommission mit dem Thema Telemedizin beschäftigt und die Bedeutung der neuen Technologien für die medizinische Versorgung unter dem Gesichtspunkt der demographischen Entwicklung, der Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen, der Finanzierbarkeit der Gesundheitssysteme und der arbeitsmarktpolitischen Wirkungen kommuniziert. Er stimmt mit der Kommission auch in der Bewertung der Vorteile überein, die die Telemedizin für das Gesundheitswesen im Hinblick auf die zunehmend älter werdenden Gesellschaften in Europa und die Einbindung entlegener Gebiete, für eine effizientere Leistungserbringung und für die europäische Wirtschaft als innovativer, rasch wachsender Sektor bietet.
Zudem wird die Auffassung der Kommission geteilt, dass die Telemedizindienste angesichts der beschriebenen Möglichkeiten und positiven Effekte noch zu wenig genutzt werden. Es ist daher grundsätzlich zu befürworten, dass die Kommission die Mitgliedstaaten dabei unterstützen will, Telemedizinanwendungen verstärkt einzusetzen.
- 2. Die drei Aspekte (Vertrauen/Akzeptanz, Rechtsklarheit, Klärung technischer Fragen), auf die sich die Kommission konzentrieren will, berühren auch nach Einschätzung des Bundesrates wesentliche Problemfelder, die die Entwicklung und Verbreitung telemedizinischer Systeme erschweren. Es liegt grundsätzlich in der Verantwortung jedes einzelnen Mitgliedstaats, hierfür Lösungen zu finden, die die Besonderheiten der nationalen Gesundheitssysteme berücksichtigen. Der Bundesrat hat jedoch keine Einwände, dass die Kommission die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in diesen Fragen durch geeignete Maßnahmen unterstützt.
Für die Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Interoperabilität telemedizinischer Systeme ist es jedoch ausreichend, wenn internationale Normungsgremien an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden. In diesen Normungsgremien, in denen die IT- und Medizingeräteindustrie ausreichend vertreten ist, kann am ehesten davon ausgegangen werden, dass fachtechnisch fundierte Lösungen erarbeitet werden. Eine zusätzliche Beteiligung der Industrie für die Ausarbeitung von neuen Normen birgt die Gefahr, dass gerade Großunternehmen versuchen werden, ihre eigene strategische Konzernpolitik zu betreiben. Dies ist gerade für die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), die gut aufgestellt sind und besonders innovative Lösungen auf dem Markt anbieten, von entscheidendem Nachteil.
- 3. Angesichts der wachsenden Zahl chronisch kranker Personen wird das Telemonitoring auch nach Ansicht des Bundesrates künftig einen sehr entscheidenden Beitrag zur medizinischen Versorgung leisten. Dass die Kommission 2010 über das Programm "Wettbewerbsfähigkeit und Innovation" ein großmaßstäbliches Pilotprojekt zum Telemonitoring unterstützen will, wird daher ausdrücklich begrüßt. Der Bundesrat erwartet, dass dies im Rahmen eines offenen und transparenten Verfahrens geschieht.